Der BVTM hat darauf hingewiesen, dass TaBeA-Gutscheine der Deutschen Bahn vor der Fahrt digital erfasst werden sollten, um einen Mehraufwand und eine erhöhte Gebühr bei der Abrechnung zu vermeiden.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) hat in einem Merkblatt zur Vermeidung erhöhter Abrechnungsgebühren daran erinnert, dass die Taxigutscheine der Deutschen Bahn seit dem 1. November 2023 folgenden Hinweis enthalten: „Eine Abrechnung ohne elektronische Autorisierung vor Antritt der Fahrt ist ausschließlich über eine Taxi-Abrechnungszentrale innerhalb von 60 Tagen nach Erstellungsdatum gegen eine erhöhte Gebühr (10 % des Bruttofahrpreises, mind. 15 €) zulässig.“
Damit sei für die Taxiunternehmen ein Anreiz geschaffen worden, sich digital aufzustellen und die Gutscheine digital zu verarbeiten. Gleichzeitig werde der erhöhte Aufwand bei den Abrechnungszentralen, der anfällt, wenn digitale Gutscheine analog angenommen werden und dann mühsam reaktiviert werden müssen, zumindest teilweise in Rechnung gestellt.
„Wichtig bleibt es, möglichst viele Taxiunternehmen von den Vorteilen der digitalen Erfassung zu überzeugen und ihnen auch zu zeigen, wie sie sich fit dafür machen“, erläutert der Bundesverband die Veröffentlichung des Dokuments.
Das Merkblatt richtet sich an Taxiunternehmer, die konkret mit einer erhöhten Abrechnungsgebühr belastet werden. Ihnen wird aufgezeigt, wie sie diese künftig vermeiden. Zudem dient das Dokument dazu, die Arbeit der Abrechnungszentralen zu erleichtern und die Prozesse so weit wie möglich zu digitalisieren.
Den Unternehmen gibt der BVTM die Möglichkeit, die Information Schwarz auf Weiß an die Fahrer weiterzureichen: „Das Merkblatt kann ausgedruckt werden (A4 oder A5) und den Kollegen direkt in die Hand gegeben werden oder als PDF digital verbreitet werden, wie auch immer Sie Ihre Zielgruppe am besten erreichen. Wir hoffen, Ihnen damit Ihre Arbeit ein Stück weit zu erleichtern.“
Das Merkblatt ist auf der Internetseite des Bundesverbandes herunterzuladen. ar
Beitragsfoto: BVTM