Wer als Fahrgast etwas im Taxi verliert oder liegen lässt, hat beste Chancen, es zurückzubekommen – zumindest, wenn es das Taxi von Fazli A. aus Wien ist.
Eine Wienerin hatte eine kostbare Kleinigkeit bei sich, die ihr nicht gehörte, als sie vor einigen Tagen in der österreichischen Bundeshauptstadt ein Taxi nutzte: ein Umschlag mit 13.000 Euro Bargeld ihres Chefs. Nachdem sie ausgestiegen war, musste die Frau entsetzt feststellen, dass ihr der Umschlag offenbar im Taxi verloren gegangen war.
Doch es dauerte nicht lange, bis es an der Tür klingelte …
„Taxilenker finden zwar häufig Wertgegenstände im Taxi, aber das kommt auch nicht oft vor. Fazli A., seit 1995 in der Flotte von Taxi 40100, ist vor einigen Tagen genau das passiert“, schreibt die Zentrale Taxi 40100 Wien in einer Presseinformation. „Aber Ende gut, alles gut: Die Kundin hat das Geld wiederbekommen. Und Fazli A. darf sich seitens der Vermittlungszentrale Taxi 40100 über einen Golddukaten als ‚Finderlohn’ freuen.“
Laut Eveline Hruza, Generalsekretärin der Taxifunkgesellschaft in der Pfarrgasse, war es für den Fahrer „selbstverständlich, der Frau das Kuvert (unentgeltlich) zu bringen.“ Fazli A. war sich beim Auffinden kurz nach der Fahrt schnell ziemlich sicher, wem der Umschlag gehörte, und fuhr zurück zur Adresse, wo er seinen Fahrgast abgesetzt hatte. Die Reaktion der Kundin ist gut vorstellbar: „Die Dame war wirklich sehr erleichtert, als ich ihr das Kuvert gegeben habe. Zumal es anscheinend gar nicht ihr Geld war, sondern das von ihrem Chef. Da hätte sie gleich doppelt Probleme bekommen“, kommentierte der Taxilenker die Begebenheit.
„Wir sind begeistert, dass wir in unserer Flotte so viele großartige Taxilenker wie Fazli haben. Bei uns werden Ehrlichkeit und Menschlichkeit gelebt“, freut sich Eveline Hruza. Mit dem symbolischen „Finderlohn“ hat die Sache auch für den Fahrer einen erfreulichen Ausgang genommen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Finderlohn hätte der Taxilenker nicht gehabt: Wie in Deutschland gilt auch im österreichischen Zivilrecht, dass sogenannte Aufsichtspersonen, also beispielsweise das Personal von Verkehrsmitteln, verpflichtet sind, gefundene Gegenstände, die in ihrem Aufsichtsbereich vergessen worden sind, abzuliefern, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf eine Entlohnung ergeben würde.
In einem vergleichbaren Fall in Bayern hatte ein Taxifahrer vor anderthalb Jahren einen hohen Aufwand betrieben, um einem schwerreichen Prominenten seine im Taxi verlorene Brieftasche mit einem sehr viel geringeren Geldbetrag zurückzugeben, und hatte eine große Enttäuschung erlebt. ar
Beitragsbild: Fazli A. und Eveline Hruza; Foto: Taxi 40100 Wien