Es wird zunehmend schwieriger und teurer, geeignete Fahrzeuge zu finden, welche sich wirtschaftlich sinnvoll umbauen und als Taxi in Deutschland einsetzen lassen. Besonders die Eichgesetzgebung schränkt die Auswahl zunehmend ein. Der Glückstädter Kreis diskutierte die Auswirkungen und regte Alternativen an.
Die Problematik der Auswahl, welches Neufahrzeug den Taxifuhrpark zukünftig ergänzen kann, ist den meisten Unternehmen hinlänglich bekannt und wurde natürlich auch beim traditionellen jährlichen Branchentreffen in Glückstadt diskutiert, welches die Taxen-Union Hamburg e. V. ausrichtete. Die Zeiten, in denen die Fahrzeugindustrie die Branche mit günstigen Paketpreisen hofierte, scheinen offensichtlich vorbei zu sein. Und so schlägt, wo überhaupt noch möglich, oft die geeignete Fahrzeugumrüstung zum Taxi schnell mit mehreren tausend Euro zusätzlich zum Kaufpreis zu Buche. Daran wird das Taxigewerbe wohl auch in Zukunft nur wenig ändern können.
Einen weiteren wesentlichen Anteil an diesen Kosten hat jedoch auch die leidige Konformitätsbewertung, bei der Fahrzeug und Taxameter verheiratet werden müssen, um den Anforderungen des bundesdeutschen Eichrechts gerecht zu werden. Weitere Kosten drohen nun auf Basis der zum Jahreswechsel 2025/26 verpflichtend anstehenden Integration einer TSE (technischen Sicherheitseinrichtung) in die digitale Speicherung der Einnahmeursprungsaufzeichnungen. Diese Entwicklung wurde im Glückstädter Kreis kontrovers diskutiert.
Manfred Schröder vom Softwareanbieter Payco führte in das Thema gleich zu Beginn mit seiner These ein, dass es nach seiner Rechtsauffassung keine Vorschrift gibt, welche regelt, auf welchem Wege die zukünftig verpflichtend zu nutzende TSE ihre Daten erhalte. Er hält diese Verhaftung der unternehmenseigenen Daten durch Taxameter-Hersteller über deren auch noch kostenpflichtige Speicherung in industrieeigenen Datencentern für unnötig. Es sei höchste Zeit, die Industrie hier auszubremsen. Tatsächlich stoßen die scheinbar unvermeidbaren Kosten für das Datenhosting inzwischen bei vielen Taxlern auf großen Unmut.
Michael Oppermann vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) versuchte, die provakante These zu relativieren, und stellte fest, dass die rechtlichen Vorgaben aus seiner Sicht hier zum einen sehr eindeutig sind und im Übrigen auch noch genug Zeit bis zum Umsetzungsdatum zum Jahreswechsel 25/26 ist, in der sich das Gewerbe zwischen verschiedenen Lösungen entscheiden kann, die bis dahin auf dem Markt angeboten werden.
In jedem Fall steht nun wohl fest, dass das Gewerbe zukünftig auch für das Hosting seiner Aufzeichnungen in der einen oder anderen Form wird zahlen müssen. Dies gilt natürlich auch für die inzwischen zusätzlich avisierten Cloudlösungen, bei denen die Daten auch aus verschiedenen Endgeräten gesammelt und dann in einer Cloud verschlüsselt und gespeichert werden.
Allein die mögliche Aufsplittung der Datenquellen ist dabei in jedem Fall ein wichtiges Thema. Spätestens durch die in München schon realisierte und für viele andere Orte (z.B. Essen)anstehende Festpreisoption für Bestellfahrten wird zukünftig der Fahrpreis eines nicht unerheblichen Teils der Taxifahrten schon vor Fahrtantritt feststehen. Und im Segment der Krankenbeförderung gehört diese Entbindung von der Fahrpreisermittlung durch den Taxameter schon seit Jahren zum bundesdeutschen Taxialltag. Warum also sollen sich Industrie und Gewerbe nun gemeinsam verzweifelt bemühen, diese extern ermittelten Fahrpreise in einen eichrechtlich beschränkten Taxameter zu übermitteln, um sie von dort aus dann wieder an eine wo auch immer befindliche TSE zu übermitteln?
Der Taxameter ist gemäß Paragraf 37 BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) nur ein Fahrpreisanzeiger und somit eben keine Kasse. Dirk Ritter als Vertreter der Hamburger Genehmigungsbehörde brachte es dann auf den Punkt: Der Taxameter als Hilfskasse ist nach seiner Wahrnehmung ein Anachronismus und gehört auf den Müll. Womit gerade Dirk Ritter natürlich keineswegs dem ungezügelten Kapitalismus Tür und Tor öffnen möchte. Vielmehr ging es auch ihm um die spezielle Bindung des Taxameters an die exakt zurückgelegte Fahrstrecke und an deren geeichte Messung. Branchengutachter Thomas Krause stellte daraufhin jedoch fest: „Wenn nicht mehr die Taxameterdaten, sondern nur noch Folgedaten gespeichert werden, dann sind wir im Vorhof der Hölle“. Gleichzeitig schwindet so die wichtigste Differenzierung zum Mietwagen.
Als rettender Anker winkt dabei eventuell jedoch ein anderer Fahrdatenbezug für die Taxameter. Alternativ zur erdgebundenen Messung der Wegstrecke wäre vielleicht auch ein GPS-Tracking der Fahrstrecke möglich. Das Ergebnis wäre letztlich mehr oder weniger identisch, würde aber die technische Verbindung vom Taxameter mit dem Fahrzeug obsolet machen. Ein GPS-Taxameter ermittelt seine Messdaten autark. Und eine nachgeschaltete Software kann dann auch fahrzeugunabhängig einen tarifgetreuen Fahrpreis errechnen. Vergleichende Feldversuche unter Einsatz beider Messmethoden ergaben – logischerweise – mehr oder weniger identische Ergebnisse sowohl für die exakte Fahrstrecke als auch für Fahr- und Standzeit zur möglichen Ermittlung einer verkehrsbedingten Wartezeit.
Die gesetzlichen Regelungen für die Personenbeförderung dürfen an dieser Stelle nach ihrer Novelle sogar als Wegbereiter gesehen werden, denn gemäß Paragraf 28 BOKraft ist ausdrücklich die Ausrüstung mit einem konformitätsbewerteten softwarebasierten System (zur Fahrpreisermittlung) möglich. Allerdings erweckt die Berücksichtigung der Forderung einer notwendigen „Konformitätsbewertung“ hier natürlich noch Zweifel, wie eine solche Konformitätsbewertung denn alternativ erfolgen kann, denn Satelliten entziehen sich der Überprüfung durch bundesdeutsche Eichbehörden.
Durch die Forcierung der Einsatzmöglichkeit von GPS-Taxametern wäre der Weg für das Taxi- und Mietwagengewerbe jedoch geebnet, sich vollständig von den engmaschigen Regelungen der Eichbehörden zu entbinden, ohne auf den Einsatz nachvollziehbarer Messergebnisse zur Fahrpreisermittlung für Spontanfahrten zu verzichten. Ein GPS-Taxameter könnte seine Datenaufzeichnung genauso loggen, wie dies geeichte Taxameter heute tun. Gleichzeitig wäre aber der Weg auch für die Industrie frei, den Taxameter zu einer eichrechtlich ungebundenen Registrierkasse aufzurüsten, die eben wahlweise Festpreise oder messstreckenbasierte Fahrpreisermittlungen mittels hinterlegtem Algorithmus zur Grundlage der Einnahmeursprungsaufzeichnungen macht. Die erwünschte TSE wäre dann ebenfalls in diesem Gerät oder alternativ auch einer Cloud zu verorten. Selbst Sondervereinbarungen für Krankenkassen könnten zusätzlich als weitere Berechnungsbasis direkt im rechtlich neu definierten GPS-Taxameter hinterlegt werden.
Im Glückstädter Kreis war man sich nach diesen Gedankenexperimenten einig, dass Perspektiven eines möglichen Abschieds von erdgebundenen Fahrstreckenmessungen gemäß den Vorgaben des Eichrechts unbedingt weiter verfolgt werden sollten, und gab dies entsprechend als „unverbindliche Empfehlung des Glückstädter Kreises“ an die anwesenden Verbandsvertreter weiter. Der weitere Fortgang dieser Vision darf dabei sicherlich mit großer Spannung verfolgt werden. rw
Beitragsbild: Symbolfoto Remmer Witte
Diese Konfirmitätsbewertung scheint eine deutsche Erfindung zu sein.Mein österreichischer
Kollege kennt so etwas nicht.
Wenn ich mich nicht irre, untersteht das Eichamt dem Wirtschaftsministerium. Vielleicht sollte Herr Habeck diesen Quatsch einfach mal abschaffen.
Man kann nur hoffen, dass es bald GPS-basierte Taxameter gibt. Es würde dem Unternehmer vermutlich viel Geld sparen.
Im Prinzip kann heutzutage jedes Handy mit ner App ein Taxameter darstellen und da ja Funkaufträge ebenfalls über eine App kommen, könnte man beides kombinieren.
Über die Bluetooth- Schnittstelle kann man auch das Dachzeichen ein-/ausschalten und einen Drucker betreiben. Und Daten verschlüsselt an eine beim Finanzamt gehostete Cloud senden kann ein Handy schon lange. ;-).
Es war halt damals gut gemeint. Eine Konformität, eine Eichung und das Taxameter. Es ist heute tatsächlich vollkommen aus der Zeit gefallen. Aber, dass für uns bei einem möglichen Wegfall dieser Pflichten hier noch irgendwas preiswerter oder einfacher werden könnte, glaube ich nicht mehr. Für alle andere Verkehre schwinden komischerweise immer mehr Auflagen und Kontrollen.
Visionen kann ich mir als Unternehmer leider nicht leisten – ich muß schauen, dass mein Unternehmen gut durchkommt, da kann ich nicht auf sowas vertrauen.
Leider fehlt die wichtigste Person am Tisch – die zuständige Finanzbehörde, welche u.U. mehr Klarheit hinsichtlich TSE bringen könnte. Wobei man zugeben muß, die wissen auch noch nicht, wie sie im Detail verfahren sollen/müssen/können,
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist eine völlig überflüssige Sache.
Die Branchenverbände und jeder einzelne Unternehmer hätten bereits beim Inkrafttreten vor Jahren protestieren müssen!
Wahrscheinlich wurden die Auswirkungen des neuen Eichgesetzes damals unterschätzt.
Mit der Abschaffung wären faktisch sofort wieder alle Fahrzeugmodelle ausrüstbar. Der derzeitige Wahnsinn, das jede Menge Fahrzeuge erstmal nach Oldenburg zur Vorrüstung müssen, hätte auch ein Ende.
Taxiunternehmer aller Bundesländer wehrt Euch gegen den Schwachsinn (z.B. Konformitätserklärung) und die überflüsigen Kosten, warum muß man für die Dummheit und Ignoranz der deutschen Behörden zahlen.
N. Ju.