Vergangene Woche musste sich ein 29-jähriger Vorarlberger vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Er soll Ende letzten Jahres versucht haben, einen Taxifahrer in der benachbarten Schweiz mit einer Machete zu töten.
Der Mann ließ sich im November vergangenen Jahres von Schaan in Liechtenstein nach Buchs im Schweizer Kanton St. Gallen fahren, um sich, laut Anklageschrift, offenbar Kokain zu besorgen. Vor dem Schwurgericht räumte der Angeklagte ein, den Taxifahrer am Zielort unvermittelt angegriffen zu haben. Statt den angefallenen Fahrpreis zu bezahlen, soll der 29-Jährige 300 Franken gefordert und eine Machete mit einer knapp 50 Zentimeter langen Klinge gezückt haben. Damit soll er mehrmals auf Hals und Kopf eingestochen haben, ehe das 46-jährige Opfer fliehen konnte. Der Täter hingegen fuhr anschließend mit dem geraubten Taxi weiter nach Feldkirch im österreichischen Vorarlberg und konnte dort, erst zwei Tage später, von einer extra gegründeten Spezialeinheit festgenommen werden.
Der schwerstverletzte Taxifahrer wurde nach dem Angriff mehrmals notoperiert und bekam Bluttransfusionen. Laut einstimmigen Presseberichten verwies die Opferanwältin im Prozess auf die anhaltenden Auswirkungen und die Schwere der Tat. Der 46-Jährige habe auf einem Auge 70 Prozent der Sehkraft verloren und nach wie vor Beschwerden beim Schlucken. Von der grausamen Tat würden zahlreiche Narben zeugen. Auch die psychische Belastung sei enorm: „Er sagt, er kann diesen Beruf nie wieder ausüben. Er leidet nach wie vor unter massiven Panikattacken.“
Die Verteidigung versuchte, die Schwere der Tat hingegen zu relativieren. Der Täter habe „unter dem Zustand einer Vollberauschung gehandelt“. Im Raum stehe Kokain sowie drei Liter Wein, die der Angeklagte alleine vor der Tat konsumiert haben will. Ein Vollrausch ließe sich laut Staatsanwältin allerdings ausschließen: „Nach der Tat war der Angeklagte schließlich noch selbst mit dem Taxi des Opfers nach Vorarlberg gefahren.“
Erschwerend bei der Urteilsfindung kam hinzu, dass der Täter kein unbeschriebenes Blatt sei. Der Angeklagte war bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Diebstahls, fahrlässiger Körperverletzung und Betruges. Der Schuldspruch lautete diesmal deshalb: „14 Jahre unbedingte Haft wegen Mordversuchs“. nu
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