Vor knapp zweieinhalb Jahren wurde der Basler Taxifahrer Alican S. in seinem Taxi von hinten mit einem Tranchiermesser erstochen. Der 53-jährige Beschuldigte stand zum Tatzeitpunkt unter massiven Drogeneinfluss. Mit der Frage der Schuldfähigkeit und der Höhe des Strafmaßes beschäftigte sich seit Beginn der Woche das Basler Strafgericht. Gestern Nachmittag ist das Urteil verkündet worden. Der Täter muss wegen Mord für 15 Jahre ins Gefängnis.
Das Strafmaß fiel höher aus, als zunächst angenommen und blieb dennoch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Täterschaft ist durch diverse Nachweise eindeutig bewiesen. Bemerkenswert ist das Verlassen des Tatorts, kein Stehenbleiben, kein Stolpern konnte beobachtet werden“, begründet der Gerichtspräsident das Urteil. Der Mordtatbestand liege damit vor. Ein klassischer Raubmord, entscheidend sei die Gewaltanwendung, die Tötung, die Raubabsicht. „Alican S. musste einen Todeskampf erleiden, er war in seinem Taxi gefangen. Er war wehrlos. Sie griffen ihn in seinem Taxi an, in dem er sich sicher fühlte“, so der Gerichtspräsident weiter. „Alican S. war wie in einem Käfig gefangen und angegurtet“. Diese Tatsache war mitentscheidend bei der Strafzumessung.
„Das Verschulden wurde vom Gericht als sehr schwer eingestuft. Es war nicht nur ein Stich, es waren vier. Sie haben sich bewusst für einen Raubmord entschieden, sie hätten andere Handlungsalternativen gehabt.“ Das Gericht ist von einer Einsatzstrafe von 18 Jahren ausgegangen, davon werden 20 Prozent abgezogen, wegen einer leichten Verminderung der Schuldfähigkeit.
„Sie haben vorzeitig das Leben von Alican S. beendet, dies wegen ein paar läppischen Franken. Für diese Tat müssen Sie hier und jetzt geradestehen.“ Der Gerichtspräsident betonte weiter, dass die Angehörigen Antworten und Genugtuung verlangen, die sie trotz des Schuldspruchs wohl nie erhalten werden, und so ist es auch nicht verwunderlich, dass die Witwe bei der Urteilsverkündung bitterlich in Tränen ausbrach.
Zu den Genugtuungszahlungen wurde folgendes Urteil gesprochen: Der Betrag von 70.000 Franken für die Witwe und je 50.000 Franken für die Söhne sind vom Beschuldigten an Schmerzensgeld zu zahlen. Nach Verhandlungsschluss kippte Prozessbeobachtern zu Folge die Stimmung. Die Witwe schrie mehrfach „Ich will mit ihm reden“ und offenbar flogen auch Gegenstände in Richtung des Verurteilten, sodass mehrere Polizisten ihn abschirmen und Verstärkung anrücken musste. Die Witwe halte, mehreren Medienberichten zur Folge, das Urteil für „unfair“, sie hatte im Vorfeld betont, dass sie sich die Höchststrafe für den Mörder ihres Mannes wünsche. Die Minderung der Schuldfähigkeit – so gering sie auch ausfallen mag – könne sie nicht verstehen: „Das ist keine Gerechtigkeit!“ nu
Beitragsfoto: Symbolbild Gefängnisturm, Foto: pixabay;