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Taxi bestellt, Fahrgast verschwunden, Rechnung gestellt!

von Simon Günnewig
27. August 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
10
Taxi bestellt, Fahrgast verschwunden, Rechnung gestellt!
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Wer ein Taxi bestellt, dann aber nicht mitfährt, muss rein rechtlich zumindest die Anfahrt bezahlen. Wer sich dem verweigert, begeht genauso eine „Zechprellerei“, wie wenn man die gesamte Taxifahrt nicht bezahlen würde. Eine Taxiunternehmerin aus dem sauerländischen Eslohe geht derzeit mit allen Mitteln gegen eine Kundin vor, die ein Taxi bestellt hatte, dann aber doch mit der Nachbarin fuhr und der Meinung war, anstelle der Anfahrtskosten könne die Unternehmerin „einen feuchten Furz“ bekommen. 

Taxi ist wertvoll, unter anderem, weil es nach telefonischer oder App-Bestellung schnell und verlässlich am Abholort ankommt. Rein juristisch ist der Beförderungsvertrag zwischen Taxiunternehmen und Fahrgast bereits mit solch einer Bestellung per Telefon oder auch per App besiegelt. Was im Umkehrschluss auch bedeutet: Wer ein Taxi bestellt und dann an der Abholadresse nicht mitfahren möchte, muss zumindest die Anfahrt bezahlen.

„Die meisten Kunden sind korrekte Menschen, denen wir gerne unsere Dienstleistung anbieten, dennoch gibt es ab und zu ein paar Ausreißer, für die ein gesundes Miteinander keinen Wert zu haben scheint!“ Michaela Wälter, Inhaberin von Taxi Fabri, ist sauer, das wird im Gespräch mit Taxi Times sofort klar. Was war vorgefallen? Ein Fahrgast hatte telefonisch eine Fahrt zum Esloher Bahnhof bestellt, war dann aber nicht am vereinbarten Treffpunkt erschienen. Als Wälter, nachdem sie zuerst die Straße nach dem Fahrgast abgesucht hatte, die Frau telefonisch erreichen konnte, wurde diese dann unverschämt und meinte, dass es für Wälter „doof“ gelaufen sei und sie sich nicht so anstellen solle. Die Taxiunternehmerin kündigte an, die Anfahrt mit 5 Euro in Rechnung zu stellen. Daraufhin sei mit Gelächter reagiert worden und die Taxiunternehmerin bekam den Hinweis, dass sie einen „feuchten Furz“ bekommen könne.

Michaela Wälter ist seit 2018 Taxiunternehmerin. Foto Michaela Wälter E.K.

Ab diesem Moment begann für Wälter, die für diese Art der Ansprache kein Verständnis hat, ein langer Weg. Aus den zuerst kulanterweise angebotenen 5 Euro wurde eine Rechnung in Höhe von 15 Euro. Das entspricht dem Taxameterpreis für die 5 Kilometer lange Anfahrt. Mehrere Mahnungen wurden geschickt und ignoriert, bis jetzt eine Forderung von rund 250 Euro im Raum steht. Mittlerweile sind Gerichtsvollzieher und Anwalt eingeschaltet und der Kundin droht sogar ein Haftbefehl.

„Ich habe es lange genug im Guten probiert und nach der Rechnung freundliche Zahlungserinnerungen geschickt, bevor ich den Gerichtsvollzieher eingeschaltet habe“, erklärt Michaela Wälter im Gespräch mit Taxi Times.

Trotz einer ordnungsgemäßen Ladung reagierte die Taxibestellerin nicht und ignorierte alle Anschreiben. Wie in der Westfalenpost berichtet wird, liegt die Akte nun beim Richter, um einen Haftbefehl zu erwirken. Der Gerichtsvollzieher wird in dem Blatt mit den Worten „Nach Rückkehr der Akte und des Haftbefehls werde ich antragsgemäß die Verhaftung durchführen“, zitiert.

Viel Ärger und Bürokratie wegen 15 Euro, das sieht auch Michaela Wälter so: „Im Kern geht es mir darum, dass, auch wenn es nur um kleine Beträge geht, allen Beteiligten klar sein muss, dass gerade ein Taxiunternehmen wirtschaftlich rechnen und arbeiten muss. Die Gewinnspanne ist so gering, da gibt es, gerade für das Taxi auf dem Land, keinerlei finanziellen Spielraum.“

Michaela Wälter hofft, dass durch die mediale Aufmerksamkeit die Fahrgäste dahingehend sensibilisiert werden, dass sie beim Taxi eine gute Dienstleistung bekommen, die auch entsprechend bezahlt werden muss. Dabei geht es ihr weniger ums Prinzip, als um ein auskömmliches Miteinander. sg

Beitragsfoto: Taxi Fabri. Foto. Michaela Wälter E.K.

Tags: GerichtsvollzieherInkassoMichaela WälterTaxi FabriZechpreller
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 10

  1. Sonja Von Rein says:
    3 Monaten her

    Wohl dem, der die Kontaktdaten solcher Kunden hat. Hier in Berlin erntet man nur ein müdes Schulterzucken vom Taxifunk („Tja, Pech gehabt, Kollegin“) bzw vom Besteller, wenn man nach ein oder zwei Stunden Wartezeit am Halteplatz eine Fehlfahrt hat. Oft sind es Kneipen („Der Gast ist schonmal rausgegangen“) oder noble Hotels („Wir können den Gast ja nicht festhalten“), die keinerlei Mitleid mit dem Taxifahrer haben. Geschweige denn, dass man an die Daten des Kunden kommt…

    Antworten
    • Özkan Kaya says:
      3 Monaten her

      Das Hauptproblem ist der Senat höchstpersönlich und die unfähigen Gewerbevertretungen. Der Senat entbindet nämlich die Besteller von der Verpflichtung der Bezahlung einer Fehlfahrt. In der Berliner Taxitarifordnung steht: “Kommt eine Fahrt aus Gründen, die in
      der Person des Bestellers liegen, nicht zustande, ist das bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordene und auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Beförderungsentgelt zu erheben.“ Also “zu erheben“, der Taxifahrer soll fordern, dass die Anfahrt bezahlt wird, nicht “zu entrichten“. Aus dieser Formulierung ergibt sich keine Pflicht zur Zahlung. Das muss geändert werden. Ich arbeite daran.

      Antworten
    • Jürgen Schellhase says:
      3 Monaten her

      Da hast du Recht , ist mir auch schon so ergangen.

      Antworten
    • Bruno says:
      3 Monaten her

      Genau, verehrte Sonja, so is es auch in München !!!!! Aber ich bin der Meinung, dies sollte niemals
      das Taxiunternehmen ALLEINE durchkämpfen müssen, sondern SOFORT auch die Zentale UND städtische Referate gleichzeitig. Aber ich bin wohl ein gewaltiger Träumer. Schnarch, schnarch,..

      Antworten
  2. Inka Gaus says:
    3 Monaten her

    In dem Zusammenhang würde mich interessieren, welcher Anbieter denn für mich wirtschaftlich vertretbar die Forderung eintreiben kann? Es gibt Online-Inkasso-Anbieter. Aber, die machen das einfach nicht, wegen zu hohem Aufwand.

    Antworten
  3. Cristoph Knodt says:
    3 Monaten her

    Mich würde interessieren, wie die Sache ausgeht: ob die Kundin doch noch zahlt und wieviel oder ob sie ihre Strafe abgesessen hat.

    Antworten
  4. Richard Heininger says:
    3 Monaten her

    Liebe Taxi Times,
    ich lese eure Beiträge immer sehr interessiert.

    Doch der vorliegende Artikel liegt in der Bewertung neben der Sache.
    Berühmt sich jemand, wie die Taxiunternehmerin in Eslohe einer Forderung, hat er, wenn er sie durchsetzen möchte und der Forderungsgegener nicht erfüllt, Klage beim zuständigen Gericht zu erheben. Alternativ kann er auch das gerichtliche Mahnverfahren betreiben, das im Falle eine Widerspruchs ins sogenannte kontradiktorische Erkenntnisverfahrens mündet.
    Wird in diesem Verfahren der Anspruch der Klägerin, hier der Taxiunternehmerin, als valide erachtet, verurteilt das Gericht die Beklagte. Zahlt die Schuldnerin nicht freiwillig, kann die Gläubigerin Zwangsvollstreckung betreiben..
    Führt letztere zu einer sogenannten fruchtlosen Pfändung, ist die Gläubigerin berechtigt, von der Schuldnerin die Vermögensauskunft, deren Richtigkeit von der Schuldnerin an Eides Statt zu versichern ist, zu verlangen.
    Verweigert der Schuldner diese, kann der Gläubiger – und nur dann – einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft beantragen.
    Im Übrigen kommen Freiheitssanktionen wegen Nichtzahlung von zivilrechtlichen Forderungen nicht in Betracht.

    Antworten
  5. d'Artagnan says:
    3 Monaten her

    In Berlin ist es uns schon vor vielen Jahren untersagt worden, gerade auch bei Großkunden ( Hotels, Firmen etc.) die Anfahrt bei Fehlfahrten einzufordern, da dieses ja zu Spannungen zwischen der Taxizentrale und den Kunden führen würde. Dass das dann eben auch zu Spannungen zwischen uns als Dienstleistern und den Bestellern führt ist der Zentrale egal. Mit dem persönlichen Risiko haben wir eben zu leben. Tja, so ist es eben, hat man keine Konkurrenz zu befürchten.

    Antworten
  6. Christoph Reuter says:
    3 Monaten her

    Ich erlebe sowas jeden Tag als Disponent in der Taxi Zentrale. Kunden bestellen und 1 Minute später wieder Anruf und Stornieren.
    Laut unserer Taxi Tarifordnung dürfen wir den doppelten Anfahrpreis bei grundlosen Stornierungen den Kunden berechnen, wir tun es aber nicht weil dies mit enormen Aufwand verbunden ist und die Verwaltungskosten meist höher sind als der doppelte Anfahrpreis.
    Natürlich ist sowas ärgerlich.
    Auch wenn Kunden plötzlich nicht mehr fahren wollen darf der Fahrer bei uns 5 Euro Storno Gebühr Kassieren, was wir aber nicht immer machen, wir wollen ja auch Kunden behalten.
    Rechtlich gesehen dürfen wir das aber machen es nicht gerade in der jetzigen Zeit wo ein amerikanisches Unternehmen den Taximarkt aufmischt müssen wir schauen das wir Kunden behalten
    Leider häufen sich auch die Fälle bei uns das Kunden nicht mehr Fahren wollen und ohne Grund Stornieren oder schon weg sind, aber ich denke dennoch auch wenn es Rechtlich erlaubt ist eine Rechnung zu schreiben ist das der falsche Weg.

    Antworten
    • Franz Pleite says:
      3 Monaten her

      Einiges geht am Thema vorbei. Es geht ausschließlich um die Wirtschaftlichkeit einer Forderung. Unser Bestellsystem lässt ein einfaches Inkasso nicht zu. Beim Uber-Bestellsystem wird automatisch Geld eingezogen – RICHTIG so! Das ist zumindest in 95 % der Fehlfahrten so. Bei Freenow wird’s schon schwieriger, wenn dort über keine hinterlegte Handynummer bestellt wird, wie z. B. bei Hotels, die ehrlicherweise kaum die Möglichkeit haben, den Bestellkunden an die Kette zu legen.

      Antworten

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