Die brutale Schlägerei zwischen Uber- und Taxifahrern und deren Entstehung machen deutlich, dass die Untätigkeit der Behörden endlich aufhören muss, dass es jetzt aber auch mehr denn mutige Politiker braucht, die über Konsequenzen gegenüber den Plattformen selbst nachdenken.
Ein Kommentar von Jürgen Hartmann und Axel Rühle
Seit einigen Tagen geistert ein schockierendes Video durch die sozialen Medien: In einer Kleinstadt nahe Bonn prügeln Taxi- und Uberfahrer mit großer Brutalität aufeinander ein und verletzen sich zum Teil schwer (Taxi Times berichtete).
Dieser Vorfall ist in seinem Gewaltausmaß bisher (noch) einzigartig und diese Form der Selbstjustiz ist in einem Rechtsstaat in keiner Weise tolerierbar. Bei der juristischen Aufarbeitung muss und wird daher bei allen Beteiligten die volle Härte des Gesetzes zum Tragen kommen. Das ist gut und wichtig, denn das Gewaltmonopol hat in einem Rechtsstaat ausschließlich die Polizei.
Parallel zur strafrechtlichen ist aber auch eine gesellschaftspolitische Aufarbeitung nötig. Wie konnte es zu solch einem Gewalt-Exzess kommen und welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden, damit sich das nicht wiederholt und zu einem Flächenbrand ausweitet?
Der in ganz Deutschland schwelende Dauerkonflikt dreht sich um den unfairen Wettbewerb zwischen Taxis und Mietwagen. Die einen (Taxis) befördern zu kommunal festgelegten und verlässlichen Preisen Menschen von A nach B. Die anderen (Mietwagen im Dienst der Plattformen Uber und Bolt) befördern Menschen von A nach B zu frei festlegbaren Preisen. Wobei frei festlegbar in diesem Fall bedeutet, dass die Plattformen die Preise bestimmen. Und da es den Plattformen in erster Linie darum geht, den regulierten Wettbewerber Taxi aus dem Markt zu drängen, liegen die Preise meist weit unterhalb der Taxitarife. Leidtragende sind neben den Taxis die für Uber und Bolt agierenden eigenständigen Mietwagenunternehmer, denn diese können zu diesen diktierten Preisen nicht wirtschaftlich agieren. Sie sind stattdessen zu permanenten Rechtsbruch, Sozialdumping und Sozialversicherungsbetrug gezwungen, um überhaupt überleben zu können. Das Geschäftsmodell von Uber und Bolt basiert also auf dem einkalkulierten Rechtsbruch und Betrug der angeschlossen Partnerunternehmen.

Da dies dem Verbraucher aber gänzlich egal ist und dieser oft nur nach dem Prinzip des billigeren Anbieters auswählt, drängt dieser unlautere Wettbewerb die Taxibetriebe zunehmend in die Insolvenz, während sich parallel ein illegales Beförderungsgewerbe etabliert, in dem auch noch Clans mit hochkriminellen Strukturen ihren Platz finden. Die Ursache der Siegburger Schlägerei ist also nicht nur ein Konflikt zwischen einfachen „Streithähnen“, die um einen Kuchen streiten.
Es ist der Konflikt der Vertreter zweier eindeutig definierter Verkehrsarten (Taxi und Mietwagen), deren Regeln von den einen (Taxis) eingehalten werden und von den anderen (Mietwagen) systembedingt missachtet werden. Das Problem dabei ist, dass die Plattformdienste, die diese illegale Mietwagenstruktur selbst geschaffen haben, sich ihrer Verantwortung gegenüber den Partnern durch die Aussage entziehen, man sei ja nur Vermittler. Während sie scheinheilig argumentieren, sie seien selbstredend für die Einhaltung von Recht und Gesetz und könnten schließlich nichts dafür, wenn mal ein Partner sich nicht ganz an die Regeln halte, waschen sich zugleich die Mietwagenunternehmer und deren Fahrer in Unschuld, „dass es nicht ihr Problem sei, wenn für Taxis gesetzlich vorgeschriebene Preise gelten“.
Wie weit weg viele Mietwagenfahrer von der Akzeptanz unseres Rechtsstaates sind, zeigen die Geschehnisse in Siegburg: Wenn eine unbescholtene Person in einen Konflikt gerät und sich bedroht fühlt oder angegriffen wird, würde sie im Normalfall die Polizei rufen, mit deren Hilfe sie stärker ist als alleine (und die im Übrigen in einem Rechtsstaat auch als einziges legitimiert ist, solch einen Konflikt notfalls auch mit Anwendung von Gewalt zu lösen).
Anders sah es bei diesem Mietwagenfahrer in Siegburg aus: Als er als Uber-Fahrer durch illegales Verhalten mit einem legal agierenden Konkurrenten aus dem Taxigewerbe in Konflikt geriet, holte er sich Unterstützung von gewaltbereiten Schlägern aus seinem Umfeld, mit denen er zusammen stärker war als alleine. Das ist für ihn mutmaßlich das gleiche und zeigt, dass diese Leute keinen Unterschied zwischen der Staatsgewalt und einer illegalen gewalttätigen Bande machen, und dass die Durchsetzung von Recht und Gesetz für sie nicht höher bewertet wird als die Durchsetzung illegaler persönlicher Interessen.
Hier kommen auf den Staat noch große Aufgaben zu, wenn er sich nicht abschaffen will. Im Bereich der illegal für Uber & Co agierenden Mietwagenbetriebe ist da natürlich in erster Linie die Aufsichtsbehörde gefragt. Spätestens mit diesem Vorfall muss klar sein, dass Wegsehen und Nichtstun, wie es bisher in nahezu allen Behörden der Fall ist, Spannungen aufbaut, die sich in letzter Konsequenz dann in solchen Gewaltexzessen entladen.
Spätestens jetzt muss auch endlich die Politik tätig werden und die Voraussetzungen schaffen, damit Behörden wieder für Recht und Ordnung sorgen können. Dazu gehört zum einen, dass man die für die gewerbliche Personenbeförderung zuständigen Abteilungen entsprechend aufstockt (sowohl personell wie auch know-how-mäßig), damit diese ihrer Aufsichtsfunktion nachkommen und die Einhaltung bestehender Gesetze kontrollieren können.
Dort, wo das bereits geschieht, zeigen sich dann die Verfehlungen der Mietwagenunternehmen. In München mussten 59 von 60 Mietwagenbetriebe nach einer ausführlichen Betriebsprüfung beanstandet werden. Der Betrug ist also kein Einzelfall, sondern hat System.

Diese Erkenntnis macht dann in der Konsequenz weitere Schritte nötig: Die Politik muss die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen damit wieder ein fairer Wettbewerb möglich ist. Dazu zählt in erster Linie ein Mindestbeförderungsentgelt (MBE) für Mietwagen. Die Art und Weise, wie beispielsweise ein Münchner Oberbürgermeister (Dieter Reiter) die Einführung eines solchen MBE in letzter Minute noch gekippt hat, schafft genau den Nährboden für solche Gewalt-Exzesse wie jetzt in Siegburg. Und wer wie der Münchner Oberbürgermeister – aus wahlkampfpolitischen Kalkül heraus – nicht einmal seiner eigenen Behörde traut, sollte wenigstens den Ergebnissen eines unabhängigen Gutachterbüros glauben. Solche Gutachten gibt es bereits für die Städte Heidelberg und Essen und sie decken eindeutig die illegalen Strukturen der Mietwagenbranche auf, die von Uber und Bolt nicht nur geduldet, sondern sogar subventioniert werden.
Also ist es jetzt auch an der Zeit, dass die Politik gegen den Verursacher vorgeht – gegen die Fahrtenvermittler Uber und Bolt. Anstelle eines Umfallers wie Dieter Reiter braucht es jetzt mehr denn je mutige Politiker, die ein Verbot der Uber- und Bolt-Apps in die Wege leiten. Denn letztendlich sind die Plattformen die Wurzel des Übels, da sie mit ihren Dumpingpreisen die Mietwagenpartner in die Illegalität treiben und gleichzeitig den mafiösen und kriminellen Clans ein Spielfeld für deren Aktivitäten bieten. Wer solche Auswüchse unterbinden will, muss auch die Verursacher in die Haftung nehmen. jh + ar
Beitragsfoto: Taxi Times









Der letzte Satz ist klasse 👍🏽
Aufsichtsbehörde?
Nicht jede Kommune mit dieser Aufgabe kommt ihr nach. Da es seit Jahren jede Menge Daten zu den Mißständen im Personenbeförderungsgewerbe gibt, ist jetzt offenbar der Zeitpunkt gekommen, den Aufsichtsbehörden auch juristisch Druck zu machen.
Ob die riesige Menge an Standort-und Fahrtdaten, die von Zeugen gesammelt und an diese Aufsichtsbehörden gemeldet worden sind, auch genutzt werden, ist den Zeugen nicht bekannt.
Allerdings können Rechtsanwälte in deren Auftrag Einsicht in die behördlichen Unterlagen bekommen. Um den sprichwörtlichen Amtsschimmel in Trab zu bringen.
Damit ist der klassische Fall gegeben, daß unsere Gewerbevertreter diese Aufgabe für uns übernehmen! Der Kuschelkurs hat es bisher nicht effektiv genug gebracht.
Sorry Kollegen, ihr habt euch bisher schon richtig kräftig reingehängt, aber jetzt ist die Zeit der Samthandschuhe vorbei!
Also ich bin seit 20 Jahren alsTaxisfahr seit dem über ist unterwegs unsere Umsatz 50%runter gegangen ( also muss was passieren und Schnuller wie möglich
2.2. Für Mietwagen (§ 49 PBefG)
Mietwagen dürfen nur Fahrten ausführen, die am Betriebssitz oder im Pflichtfahrgebiet beginnen.
Nach jeder Fahrt besteht eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, bevor ein neuer Auftrag angenommen wird.
Eine App-Vermittlung, die Fahrten außerhalb des Betriebssitzgebiets zulässt, kann einen Verstoß darstellen.
2.3. Vergleichsfall: MyTaxi (Free Now)
MyTaxi musste nach mehreren Klagen die App so anpassen, dass Fahrer nur noch innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets Aufträge erhalten.
Dies wurde durch gerichtliche Entscheidungen (u. a. OLG-Urteile) erzwungen.