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Niederlande: Urteil im langwierigen Uber-Fahrer-Streit kommt im Januar

von Wim Faber
4. November 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Niederlande: Urteil im langwierigen Uber-Fahrer-Streit kommt im Januar
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Nicht nur in Deutschland muss sich Uber von Gericht verantworten, auch in den Niederlanden ist das der Fall. Aktuell wird dort über die Unabhängigkeit von Uber-Fahrer verhandelt.

Voraussichtlich am 27. Januar wird das Amsterdamer Oberlandesgericht ein Urteil im langwierigen Rechtsstreit um die Unabhängigkeit von Uber-Fahrern fällen. Dies wurde am Freitag während einer Berufungsverhandlung festgelegt, bei der die Gewerkschaft Federatie Nederlandse Vakbeweging (FNV) und der Fahrdienstvermittler Uber erneut aufeinandertrafen.

Die FNV hatte vor Jahren Klage gegen Uber eingereicht, da ihrer Ansicht nach Uber-Fahrer faktisch Angestellte des Unternehmens seien. Sie erhielten jedoch nicht die gleichen Löhne und Sozialleistungen, wie beispielsweise Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Uber hingegen betrachtet die Fahrer als unabhängige Auftragnehmer und möchte, dass die Fahrer unabhängig bleiben.

Ein Gericht hatte 2021 entschieden, dass der Fahrdienstvermittler seine Fahrer anstellen muss. Uber legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Gericht entschied später, dass Uber bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens noch nicht an den Tarifvertrag für Taxiunternehmen gebunden sei.

Uber-Werbung am Hauptbahnhof Amsterdam: „Bestellen Sie eine entspannte Heimfahrt. Sie sind im Nu da.“ Foto Wim Faber

Das Gericht legte dem Obersten Gerichtshof außerdem Fragen zur Rolle des Unternehmertums bei der Beurteilung eines Arbeitsverhältnisses vor. Laut dem höchsten Gericht sind unternehmerische Kriterien bei der Feststellung, ob jemand als Selbstständiger oder als Scheinselbstständiger tätig ist, genauso wichtig wie andere Umstände.

In der Anhörung am Freitag gingen Uber und der niederländische Gewerkschaftsbund (FNV) auf die Antworten des Obersten Gerichtshofs ein und bekräftigten ihre Positionen. Uber wies unter anderem auf die individuellen wirtschaftlichen Risiken der Fahrer und die unterschiedlichen Strategien hin, die sie in ihrer Arbeit anwenden, beispielsweise die Annahme oder Ablehnung von Fahrten.

Dies deute, laut Uber, auf Unternehmertum und erhebliche Unterschiede zwischen den Fahrern hin. Laut der Taxi-App, die 2012 in den Niederlanden eingeführt wurde, gibt es dort mehr als 10.000 aktive Uber-Fahrer.

Die FNV argumentierte, dass die Abhängigkeit der Fahrer von Uber größer sei als ihre Unabhängigkeit. Laut Gewerkschaft ist Uber die Plattform, über die Kunden ein Taxi bestellen und die Fahrpreise festlegen. Laut Gewerkschaft überwacht Uber zudem die Leistung der Fahrer und passt die Vertragsbedingungen einseitig an. Soweit Uber-Fahrer außerhalb der Taxi-App arbeiten, tun sie dies höchstens für andere Plattformunternehmen, argumentierte der Anwalt der FNV.

In die Niederlande wird auch eine neue Gesetzgebung in Bezug auf sogenannte ‘Scheinselbständige’ für Plattformen vorbereitet. In diesem Zusammenhang spielt dieses Gerichtsverfahren und die verschiedenen Positionen der Parteien auch eine wichtige Rolle. wf

Beitragsfoto: Uber Fahrzeuge am Bahnhof Amsterdam Foto Wim Faber

Tags: AmsterdamFederatie Nederlandse VakbewegingFNVUber
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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Kommentare 2

  1. J. Chronor says:
    1 Monat her

    Scheinselbständigkeit ist auch bei uns in Deutschland für die Auftragübernehmer der Plattformen gegeben.

    Wie lange will unsere Politik noch zuschauen? Genau so wie im Paketgeschäft?

    Alle Mietwagenunternehmen, die mit dem Auftreten von UberBolt&Co entstanden sind, haben einen einzigen Auftraggeber. Der will Fahrtaufträge vermitteln, die jedermann typischerweise als Taxifahrt bezeichnen wird.

    Die Plattform legt einseitig und willkürlich den Fahrpreis und eine Provision fest, eine eigene unternehmerische Entscheidungsfreiheit gibt es für die Mietwagen nicht. Nehmen sie den Auftrag nicht an, haben sie keine Arbeit.

    Das sind die Kriterien für Scheinselbständigkeit.

    Also bitte, wie lang sollen wir da ausserdem auch noch ertragen, daß mit diesen Dumpingpreisen (=Preis unter Eigenkosten) unsere Taxikunden zu UberBolt&Co gelockt werden.

    Also Fake-Taxis den Berechtigten, dem echten Taxi, den ihm zustehenden Umsatz stehlen. Und dabei auch noch Steuern hinterziehen, Sozialversicherung betrügen, Arbeitsschutzgesetze unterlaufen, Mindestlohn verweigern.

    Mietwagen ist nicht Taxi. Deswegen heißt Mietwagen Mietwagen und Taxi Taxi.

    Diese zwei verschiedenen Verkehrsformen in einen Topf zu werfen – wie soll das funktionieren?

    Es geht gut mit diesen zwei verschiedenen Verkehrsformen, wenn Spielregeln eingehalten werden. Wer auf diese Spielregeln pfeift, sind UberBolt&Co.

    In anderen Ländern wie Australien und auch Niederlande wie oben beschrieben, tut sich was. Doch jedes Land hat eine etwas andere rechtliche Vorgeschichte. Also Anregungen holen und eigenen Weg finden. Aber jetzt schneller!

    Antworten
    • Ibrahim Kesikbiyik says:
      4 Wochen her

      Genau so ist es auch! Taxe ist nicht Mietwagen, Mietwagen ist nicht Taxe. Es muss Schluss sein mit dieser Scheingeschäftstreiben. Mir kommt es außerdem so vor, als ob welche Obrigkeiten mit denen unter der selben Decke stecken, in dem sie den Betrügern den Weg freigeben. Wenn es auch erlaub wird, müssen wir mit gleichen Regeln spielen, nicht anders.

      Antworten

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