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Rückschlag: Niederländisches Gericht sieht Uber-Fahrer nicht als Angestellte an

von Wim Faber
28. Januar 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Rückschlag: Niederländisches Gericht sieht Uber-Fahrer nicht als Angestellte an
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Das Amsterdamer Oberlandesgericht hat die Berufungsklage der größten niederländischen Gewerkschaft FNV abgewiesen, mit der alle Uber-Fahrer bzw. Fahrergruppen zu Angestellten erklärt werden sollten.

Die Gewerkschaftsklage im Berufungsverfahren wurde gestern abgewiesen. Mit diesem Urteil verlor die Gewerkschaft Federatie Nederlandse Vakbeweging (FNV) die 2020 gegen Uber angestrengte Klage. Die FNV, genau genommen ein Gewerkschaftsverband, wollte gerichtlich feststellen lassen, dass Uber-Fahrer als Angestellte zu behandeln seien und Uber sie gemäß dem Taxitarifvertrag bezahlen müsse. In den Niederlanden sind alle Uber-Fahrzeuge Taxis, da es keine Mietwagen wie in Deutschland gibt. 2021 hatte das Amsterdamer Landgericht zugunsten der FNV entschieden, so dass die Uber-(Taxi-)Fahrer als Angestellte eingestuft wurden, doch Uber legte – wie so oft – Berufung ein. Das höhere Gericht, der Gerechtshof Amsterdam, vergleichbar mit einem deutschen Oberlandesgericht, gab nun dem Plattformfahrdienst Recht.

Amrit Sewgobind; Foto: Wim Faber

Die FNV ist vom Urteil enttäuscht, sieht darin aber keineswegs das Ende des Kampfes. Man hatte erwartet, dass das Gericht zumindest Fahrer, die ausschließlich für Uber arbeiten, als Angestellte anerkennen würde. Die Gewerkschaft ist weiterhin überzeugt, dass Uber-Fahrer Angestellte sind und Anspruch auf Schutz haben. Amrit Sewgobind, Direktor von FNV Flex: „Dies ist kein Nein für die Fahrer, sondern ein rechtliches Hindernis. Der Richter sagt nicht, dass alle Fahrer selbstständig sind. Dieser Unterschied ist entscheidend.“

In der Uber-Zentrale am Amsterdamer Ring gab Maurits Schönfeld, Direktor Nordeuropa, sich zufrieden: „Dieses Urteil ist ein enormer Erfolg für die Fahrer und bestätigt, dass sie Unternehmer sind.“ Das Berufungsgericht habe unmissverständlich klargestellt, dass man nicht alle Fahrer über einen Kamm scheren könne, wie es die FNV versucht habe.

Im dem langwierigen Berufungsverfahren legte das Oberlandesgericht dem niederländischen Obersten Gerichtshof in 2023 Vorabentscheidungsfragen vor. Diese betrafen die Bedeutung der Selbstständigkeit für die Einstufung eines Arbeitsverhältnisses und das Verfahren zur Bestimmung dieser Einstufung für eine Gruppe von Arbeitnehmern.

Der Oberste Gerichtshof antwortete, er beabsichtige nicht, den in seinem Deliveroo-Urteil (bei dem die FNV gewonnen hatte; die Deliveroo-Essenslieferanten wurden als Angestellte eingestuft) genannten relevanten Umständen Vorrang einzuräumen. Dies gelte auch für die Frage der Selbstständigkeit, und es sei möglich, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers anders einzustufen sei als das anderer Arbeitnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausüben.

Laut Oberstem Gerichtshof könne das Gericht keine pauschale Beurteilung der Einstufung vornehmen, wenn sich die individuellen Umstände der Arbeitnehmergruppen zu stark unterscheiden. Soweit eine Beurteilung für bestimmte Arbeitnehmergruppen möglich ist, kann das Gericht dies in seinem Urteil berücksichtigen.

Das Gericht entschied, dass die sechs Fahrer, die sich dem Berufungsverfahren auf Seiten von Uber angeschlossen hatten, selbstständig und nicht angestellt sind. Relevante Faktoren hierfür sind unter anderem die Höhe der von den Fahrern getätigten Investitionen (zum Beispiel in ihre Fahrzeuge), ihre freie Wahl der Arbeitszeiten, ihre Strategie bei der Annahme oder Ablehnung von Fahrten und die damit verbundenen Einnahmen sowie das Haftungs- und Invaliditätsrisiko. Ferner berücksichtigte das Gericht, dass es möglich ist, dass einzelne Uber-Fahrer unter einem Arbeitsvertrag beschäftigt sind. Im vorliegenden Verfahren konnte das Gericht dies weder für einzelne Fahrer noch für Fahrergruppen feststellen. Daher wurde die Klage der FNV in zweiter Instanz abgewiesen. Da die Klage als Sammelklage eingereicht wurde, urteilte das Gericht, dass kein pauschales Urteil über die Stellung aller Fahrer gefällt werden kann.

Laut FNV schützt das Gerichtsurteil die kollektiven Interessen der Fahrer nicht ausreichend. Faktisch, könne Uber scheinselbstständige Fahrer weiterbeschäftigen. Das untergrabe das Sozialsystem und führe zu unlauterem Wettbewerb. Die Durchsetzung der Uber-Regeln obliegt nun auch der Steuer- und Zollverwaltung.

Gewerkschaften müssen die geltenden Gesetze und Tarifverträge für alle Arbeitnehmer und ihre Mitglieder, auch auf kollektiver Ebene, durchsetzen können. Die FNV prüft daher die Möglichkeit, das Urteil in nächsthöherer Instanz anzufechten. Eine Anrufung des Obersten Gerichtshofs, des höchsten Gerichts der Niederlande, ist möglich. Darüber hinaus prüft die FNV die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen einzelne Fahrer einzuleiten. Amrit Sewgobind: „Der Kampf ist noch nicht vorbei.” wf

Beitragsfoto: Amsterdamer Justizpalast; © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Tags: AmsterdamBerufungFNVUber
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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