Was als schnelle finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise angekündigt war, entwickelt sich für viele Taxi- und Mietwagenunternehmen in Bayern zunehmend zum juristischen Problemfall: Die bayerische Überbrückungshilfe steht im Zuge der Schlussabrechnungen massiv in der Kritik.
Ablehnende Bescheide, Rückforderungsansprüche und ungeklärte Sonderkonstellationen sorgen für große Unsicherheit in der Branche. Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. greift das Thema in seinem aktuellen Newsletter auf und gibt betroffenen Betrieben eine erste rechtliche Orientierung.
Nach Angaben des Verbands häufen sich bei den Verbandsmitgliedern erhebliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen. Besonders komplex wird die Situation, wenn sich die Unternehmensstruktur während oder nach dem Förderzeitraum verändert hat – etwa durch Verkauf, Betriebsübergabe oder Umwandlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Überbrückungshilfe ursprünglich behalten werden durfte oder ob nun Rückzahlungen gefordert werden: Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen können in beiden Fällen erheblich sein. Viele Bescheide lassen aus Sicht der Betroffenen zentrale Fragen offen oder erscheinen nicht nachvollziehbar begründet.
Erschwerend kommt hinzu, dass in Bayern – anders als in vielen anderen Bundesländern – das Widerspruchsverfahren bei Fördermittelbescheiden abgeschafft wurde. Für Taxi- und Mietwagenunternehmen bedeutet das konkret: Gegen ablehnende oder rückfordernde Bescheide kann nicht zunächst Widerspruch eingelegt werden. Stattdessen muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids unmittelbar Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Dieses Vorgehen kann jedoch auch Vorteile haben. Während des gesamten Klageverfahrens ist die Rückzahlungspflicht ausgesetzt, Vollstreckungsmaßnahmen drohen nicht. Angesichts von Verfahrensdauern von häufig ein bis zwei Jahren ergibt sich für betroffene Betriebe ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Gerade in einer wirtschaftlich angespannten Lage kann dies entscheidend sein.
Um die Taxi- und Mietwagenunternehmen in dieser Situation zu unterstützen, arbeitet der Landesverband erneut mit dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dennis Hillemann zusammen. Der bundesweit tätige Rechtsanwalt gilt als ausgewiesener Experte für Corona-Hilfsprogramme und ist durch Fachveröffentlichungen sowie seinen Podcast mittlerweile weit über Hamburg hinaus bekannt. Sein Leistungsspektrum umfasst unter anderem die Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren, die Beratung bei Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen, die rechtliche Einordnung coronabedingter Umsatzeinbrüche, die Klärung von Fragen zu verbundenen Unternehmen, die Beratung bei Subventionsbetrugsverdacht sowie die Unterstützung von Steuerberatern in komplexen Fällen. Zudem verfügt er über Kenntnisse interner, nicht öffentlicher Auslegungshilfen der Bewilligungsstellen – ein Insiderwissen, das sich in der Praxis häufig als entscheidend erweist.
Die Rückforderung von Corona-Überbrückungshilfen kann für Taxi- und Mietwagenunternehmen existenzbedrohend sein. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und fristgerecht zu nutzen. Unternehmerinnen und Unternehmer in Bayern sollten jetzt genau hinschauen: Schlussabrechnungen können schnell zur Kostenfalle werden – insbesondere bei negativen Bescheiden oder Unternehmensübertragungen. Die einst versprochene Überholspur endet für viele Betriebe im Aktenstau der Verwaltung. Rechtzeitiges Handeln kann hier den entscheidenden Unterschied machen. nu
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