Bei einer Ratssitzung im März wurde die politische Basis zur Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen gelegt. Geregelt wird sie durch eine „Allgemeinverfügung der Stadt Köln über die Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Verkehr mit Mietwagen“. Sie wurde Mitte April veröffentlicht und tritt ab 1.6.2026 mit sofortigen Vollzug in Kraft.
In acht Punkten werden unter anderem die inhaltlichen Regelungen, der Geltungsbereich und die Höhe definiert. Ebenso bestimmt sind darin auch die Definition von Verstößen als Ordnungswidrigkeit. Die Allgemeinverfügung gilt für Fahrten, die innerhalb Kölns oder im festgelegten Pflichtfahrgebiet beginnen oder enden, unabhängig davon, wo das Unternehmen genehmigt wurde. Ausgenommen sind insbesondere vorab gebuchte Fahrten (mindestens eine Stunde vorher) sowie bestimmte Krankenfahrten.
Die Höhe des Mindestbeförderungsentgelts (MBE) für Mietwagen orientiert sich am Taxitarif (Grund- und Kilometerpreis) abzüglich eines Abschlags von 20 Prozent. Es darf nicht unterschritten werden, auch nicht durch Rabatte oder Zuschüsse. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Stadt Köln begründet die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts im Mietwagenverkehr vor allem mit strukturellen Veränderungen im lokalen Personenbeförderungsmarkt. Seit einigen Jahren ist eine deutliche Zunahme sogenannter taxiähnlicher Mietwagenverkehre festzustellen, die insbesondere durch appbasierte Vermittlungsplattformen ermöglicht wird. Diese Plattformen haben dazu geführt, dass Mietwagen flexibel, kurzfristig und aus Sicht der Verbraucher ähnlich wie Taxis genutzt werden können. Gleichzeitig ist die Zahl der Taxikonzessionen in Köln weitgehend stabil geblieben oder sogar leicht zurückgegangen, während die Zahl der Mietwagen stark angestiegen ist.
Mit dem Markteintritt großer Plattformanbieter und der zunehmenden Digitalisierung hat sich der Wettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr erheblich verschärft. Zwar hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 auf diese Entwicklung reagiert und neue Instrumente wie Tarifkorridore für Taxis und Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt, dennoch sieht die Stadt Köln weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Ziel ist es, die lokalen Verkehrsstrukturen zu steuern und ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Verkehrsformen herzustellen.
Ein zentrales Problem besteht darin, dass Mietwagenunternehmen ihre Leistungen häufig zu Preisen anbieten, die deutlich unterhalb des behördlich festgelegten Taxitarifs liegen. Dies geschieht insbesondere durch Rabattaktionen und andere Preisnachlässe, die den tatsächlichen Fahrpreis für Kunden erheblich reduzieren. Untersuchungen der Stadt Köln haben gezeigt, dass diese Praxis weit verbreitet ist und zu erheblichen Preisunterschieden führt. Gleichzeitig unterliegen Mietwagenpreise starken Schwankungen, die für Fahrgäste schwer vorhersehbar sind.

Diese Preisstrategie führt zu einer zunehmenden Verdrängung des Taxigewerbes. Die Auftragslage von Taxiunternehmen hat sich in den vergangenen Jahren verschlechtert, insbesondere bei spontanen Fahrten. Die Stadt sieht darin eine Gefährdung der Funktions- und Existenzfähigkeit des Taxigewerbes, das als wichtiger Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) betrachtet wird.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr liegt in den gesetzlichen Verpflichtungen. Taxiunternehmen unterliegen einer Betriebspflicht, einer Beförderungspflicht und einer Tarifpflicht. Das bedeutet, sie müssen Fahrten durchführen, auch wenn diese wirtschaftlich wenig attraktiv sind, und sie dürfen die festgelegten Preise nicht unterschreiten. Mietwagenunternehmen hingegen sind an diese Verpflichtungen nicht gebunden und können Aufträge ablehnen oder ihre Preise flexibel gestalten. Dadurch entsteht ein struktureller Wettbewerbsvorteil zugunsten der Mietwagenanbieter.
Die Stadt Köln sieht darin die Gefahr eines sogenannten „ruinösen Wettbewerbs“. Wenn Mietwagenunternehmen dauerhaft deutlich günstigere Preise anbieten, kann dies langfristig dazu führen, dass Taxiunternehmen wirtschaftlich nicht mehr überlebensfähig sind. Dies hätte aus Sicht der Stadt weitreichende Folgen für das öffentliche Verkehrsangebot. Taxis erfüllen eine wichtige Funktion, insbesondere in Zeiten oder Regionen, in denen andere Verkehrsmittel nicht verfügbar sind, etwa nachts oder in weniger erschlossenen Gebieten.
Darüber hinaus wird argumentiert, dass Dumpingpreise im Mietwagenverkehr negative Auswirkungen auf den gesamten Verkehrsmarkt haben können. Niedrige Preise können dazu führen, dass mehr Menschen statt öffentlicher Verkehrsmittel oder anderer nachhaltiger Alternativen auf Mietwagen zurückgreifen. Dies steht im Widerspruch zu den verkehrspolitischen Zielen der Stadt, insbesondere zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft soziale und arbeitsrechtliche Fragen. Die Stadt Köln weist darauf hin, dass im Mietwagengewerbe häufig Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften festgestellt werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Mindestlohn. Der hohe Preisdruck im Wettbewerb kann dazu führen, dass Unternehmen versuchen, Kosten zu senken, indem sie gesetzliche Vorgaben nicht vollständig einhalten. Auch innerhalb der Branche gibt es Hinweise darauf, dass ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb unter den aktuellen Bedingungen kaum möglich ist.

Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt Köln die öffentlichen Verkehrsinteressen als gefährdet an. Dieser Begriff wird weit ausgelegt und umfasst unter anderem die Sicherstellung eines zuverlässigen, sicheren und flächendeckenden Verkehrsangebots für die Bevölkerung. Dazu gehört auch die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes sowie ein fairer Wettbewerb zwischen den verschiedenen Verkehrsformen.
Ein zentrales Ziel der Maßnahme ist die Herstellung eines sogenannten „Level-Playing-Fields“, also gleicher Wettbewerbsbedingungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Da beide Verkehrsformen aus Sicht der Nutzer oft vergleichbare Dienstleistungen anbieten, sollen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angeglichen werden. Ohne regulierende Eingriffe besteht die Gefahr, dass sich ein verzerrter Wettbewerb entwickelt, der langfristig zu einer einseitigen Marktstruktur führt.
Die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts wird als geeignetes Mittel angesehen, um diesen Problemen zu begegnen. Es soll verhindern, dass Mietwagenunternehmen ihre Leistungen zu nicht marktgerechten Preisen anbieten und damit den Wettbewerb verzerren. Gleichzeitig bleibt es ihnen weiterhin möglich, ihre Preise oberhalb dieser Mindestgrenze flexibel zu gestalten.
Die Maßnahme wird auch als erforderlich bewertet, da mildere Mittel nicht ausreichen, um die bestehenden Probleme zu lösen. Insbesondere hat die Einführung eines Tarifkorridors für Taxis in vielen Städten nicht den gewünschten Effekt erzielt, da viele Kunden weiterhin die günstigeren Mietwagenangebote bevorzugen.
Zudem wird die Maßnahme als verhältnismäßig angesehen. Sie greift zwar in die Berufsfreiheit der betroffenen Unternehmen ein, verfolgt jedoch legitime Ziele des Gemeinwohls. Dazu zählen insbesondere der Schutz des öffentlichen Verkehrs, die Sicherstellung eines funktionierenden ÖPNV sowie die Vermeidung sozialer und wirtschaftlicher Fehlentwicklungen.
Die konkrete Ausgestaltung des Mindestbeförderungsentgelts orientiert sich am Taxitarif, wobei ein Abschlag vorgesehen ist, um den unterschiedlichen Kostenstrukturen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig werden bestimmte Fahrten, etwa vorab gebuchte Fahrten oder Krankenfahrten, von der Regelung ausgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Maßnahme gezielt auf den taxiähnlichen Mietwagenverkehr abzielt.
Zusätzlich wird betont, dass auch Rabatte in die Regelung einbezogen werden müssen, da diese sonst die Wirkung des Mindestentgelts unterlaufen könnten. Entscheidend ist letztlich der Preis, den der Fahrgast tatsächlich zahlt.
Schließlich argumentiert die Stadt Köln, dass die Maßnahme nicht nur dem Wettbewerb dient, sondern auch ökologische und gesellschaftliche Ziele unterstützt. Durch eine Angleichung der Preise sollen Anreize reduziert werden, vom öffentlichen Verkehr auf individualisierte Fahrdienste umzusteigen. Gleichzeitig soll ein nachhaltiges und sozial gerechtes Verkehrssystem gefördert werden.
Insgesamt kommt die Stadt zu dem Schluss, dass die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts notwendig, geeignet und angemessen ist, um die öffentlichen Verkehrsinteressen zu schützen, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und die langfristige Funktionsfähigkeit des Verkehrssystems in Köln zu gewährleisten.
Beitragsfoto: KI-generiert









‚Ein großer Schritt für die Stadt Köln, ein kurzer Sprung fürs Taxigewerbe‘ fällt mir dazu in Abwandlung des legendären Satzes von Neil Armstrong anlässlich der ersten Landung eines Menschen auf dem Mond ein.
Denn die Pseudo/Fake-Taxis in Form von Mietwagen sind damit längst nicht aus dem Feld der Taxis entfernt, wo sie einfach nichts verloren haben.
Mietwagen sind keine Taxis, haben einen anderen Geschäftsbereich als Taxis und müssen sich an IHRE Regeln aus dem PbefG halten.
Nur durch die technische Entwicklung bei Auftragsvermittlung wurde es möglich, dass sich Mietwagen wie Taxis verhalten konnten.
Nur UberBolt&Co haben ein Interesse, den Geschäftsbereich des Taxigewerbes für ihre Gewinne aus Vermittlungsprovisionen zu nutzen.
Aber wir brauchen diese neoliberalen Profitgeier nicht, wir wollen sie nicht, wir haben sie nicht gerufen.
Nur durch ihre illegalen Praktiken und verlockende Dumpingpreise konnten sie bei viel zu vielen Kunden den Eindruck erwecken, auf dem gleichen Geschäftsfeld die billigere Alternative zu sein.
Dass dem nicht so ist, sondern das PbefG sie ausdrücklich aus dem Spielfeld der Taxis ausschließt und ihnen ein anderes Spielfeld überlässt, ist den Verfechtern einer unregulierten Wildwest-Marktwirtschaft egal.
Linienbus ist auch was anderes als Reisebus. Die kommunalen Verkehrsträger des Linienverkehrs werden sich zu Recht wehren, wollte so ein Fahrzeug die Gelegenheitskunden an den Haltestellen abgreifen, besonders wenn das vorsätzlich und systematisch geschieht wie bei diesen Pseudo/Fake-Taxis.
Level-Playing-Field: das wird bestimmt durch die Regeln unserer demokratisch beschlossenen Gesetze unserer Sozialen Marktwirtschaft.
Jetzt kommt es drauf an, genau diese Gesetze anzuwenden, durchzusetzen. Das existenzbedrohende Wegschauen der Verantwortlichen geht schon viel zu lange und muss vorbei sein.
Hallo, Zuständige Politiker aufwachen von Stadt Frankfurt, daß ihr eine positive Entscheidung für Taxigewerbe zu entscheiden, bevor alles zu spät ist!!!!!
Bravo 👍🏽
Aber eine Frage . Kann die Stadt Köln über die Fahrpreisen außerhalb ihre Gemeinde im Pflichtfahrgebiet entscheiden? War das nicht auch ein Grund warum in Essen die MBE vorerst abgesetzt wurde?
Danke im Voraus