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Start Mindestbeförderungsentgelt

Kölner Rat gibt Rückendeckung für Mietwagen-Mindestpreise

von Jürgen Hartmann
20. März 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Kölner Rat gibt Rückendeckung für Mietwagen-Mindestpreise
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In seiner gestrigen Sitzung hat sich das Stadtparlament der Millionenstadt Köln mehrheitlich zu Mindestbeförderungsentgelten (MBE) für Mietwagen positioniert. Ein Antrag gegen ein MBE wurde klar abgelehnt. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird von der Verwaltung erlassen.

 „Köln wird die erste deutsche Millionenstadt, die für Dumping-Verkehre von Uber, Bolt & Co. mit dem Mindestbeförderungsentgelt klare Grenzen setzt. Der Stadtrat trotzt damit der massiven Uber-Kampagne und zeigt Haltung.“ Mit diesen Worten kommentiert Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen (BVTM), das Ergebnis der gestrigen Kölner Ratssitzung. Dort mussten die Stadtpolitiker über den Antrag einer Erhöhung des Taxitarifs inklusive Einführung eines Tarifkorridors entscheiden. Im „Anhang“ dieses Antrags befand sich auch die Vorlage einer Allgemeinverfügung, laut der die Verwaltung Mindestpreise für Mietwagen einführt. Dies solle zum 1.6.2026 geschehen, wie eine Vertreterin der Verwaltung gegenüber den Stadtpolitikern versicherte.

Eine formale Abstimmung über die Einführung der Mindestbeförderungsentgelte war zu diesem Verwaltungserlass nicht notwendig. „Politisch wichtig ist die Haltung des Stadtrats dennoch – denn die Verwaltung braucht immer auch den politischen Rückhalt“, ordnet der BVTM die gestrige Abstimmung ein.

Diesen Rückhalt hat die Politik ihrer Verwaltung gestern gegeben, in dem die große Mehrheit aus Grünen, SPD, CDU, Linke und diversen Kleinparteien einen Gegenantrag ablehnte. Dieser war unter anderem von der FDP eingebracht worden und enthielt die Aufforderung an die Verwaltung, „zum jetzigen Zeitpunkt von einer Allgemeinverfügung für Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen abzusehen.“

Angenommen wurde dagegen ein Änderungsantrag der CDU und SPD, der eine Evaluierung nach einem Jahr und einen runden Tisch vorsieht. Der Bundesverband Taxi sieht dies durchaus positiv: „Gegen einen runden Tisch ist nichts einzuwenden, im Gegenteil: Reden ist immer gut. Es darf einen nur nicht vom entschlossenen Handeln abhalten. Und das hat der Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung deutlich gemacht“, betont Oppermann.

Sein Bundesverband lobt auch die Arbeit der örtlichen Gewerbevertretung: „Der Taxi Ruf Köln hat über viele Jahre hinweg belastbare Kontakte zur Politik aufgebaut und damit die Grundlage für diese Entscheidung gelegt. Dass er nun auch dem vergleichsweise breiten Tarifkorridor zugestimmt hat, zeigt die Bereitschaft des Gewerbes, konstruktiv an einer ausgewogenen Lösung mitzuwirken.“

Jener Tarifkorridor erlaubt eine Senkung des Taxitarifs sowie auch eine Erhöhung um jeweils 20 Prozent des festgelegten Tarifs.

Foto: KI-generiert

Da das Mindestbeförderungsentgelt (MBE) für Mietwagen bei mindestens 80 Prozent des Taxitarifs liegen muss, könnte somit endlich ein Wettbewerb auf Augenhöhe mit identischen Preisstrukturen stattfinden.

Für den Bundesverband ist die Kölner Allgemeinverfügung einschließlich der politischen Rückendeckung ein starkes Signal an andere Städte in Deutschland: „Dumpingpreise im Mietwagenmarkt müssen nicht hingenommen werden. Mindestbeförderungsentgelte bieten Kommunen ein wirksames Instrument, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und die öffentliche Verkehrsordnung zu schützen.“ jh

Beitragsfoto: Screenshot aus der gestrigen Kölner Ratssitzung

Tags: KölnMindestbeförderungsentgeltStadtratTarifkorridorTaxitarif
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 2

  1. Kocher says:
    3 Monaten her

    Der übliche Blödsinn, Taxibetrieb außerhalb der dafür gesetzlichen Rahmenbedingungen ist einfach illegal, Mietwagen sind keine Taxis, auch wenn sie so operieren, das ist der gesetzliche Ansatzpunkt, und die sogenannte Vermittlung über Uber ist es gleichermaßen, sie ermöglicht lediglich den Rechtsbruch. Der Staat müsste an dieser Stelle einschreiten, aber er tut es nicht, der Staat legitimiert mithin den Gesetzesbruch. Das ist die Situation, sie wird zur Abschaffung des traditionellen Taxigewerbes führen, das einen verfassungsmäßigen Auftrag in der Daseinsvorsorge hatte, wie Bus oder Bahn, die ähnlich angefressen sind durch sogenannte Liberalisierungen. Die Diskussionen (wenn es denn solche sind) um MBE zerschellen einfach an diesen Tatsachen, sie sind politischer Nebel, der zu verschleiern versucht, was seit ungefähr 10 Jahren stattfindet.

    Antworten
  2. Igor Isaev says:
    3 Monaten her

    Und schon wieder FDP – Finanziert Die Partei

    Antworten

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