Die Stadt Dortmund will den Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagenanbietern wie Uber oder Bolt neu ordnen. Mit einer überarbeiteten Allgemeinverfügung sollen künftig verbindliche Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für den Mietwagenverkehr eingeführt werden, die ganz nah am Taxitarif sind. Die überarbeitete Allgemeinverfügung schließt auch direkt Schlupflöcher mit aus.
Nicht nur Mindestpreise für Mietwagen, sondern auch einen überarbeiteten Taxitarif, der die gestiegene Betriebskosten ausgleichen soll, will man ab September in der westfälischen Stadt einführen. Vorausgegangen ist unter anderem ein Runder Tisch, an dem Vertreter der Taxibranche, der Mietwagenunternehmer, der IHK und Verbänden, der politischen Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund, der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Verwaltung teilgenommen haben.
Anlass für die Überarbeitung der Allgemeinverfügung gab zudem ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das eine ähnliche Regelung der Stadt Essen wegen mangelnder Bestimmtheit vorläufig außer Kraft gesetzt hatte. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, sollen die Mindestentgelte, so der Entwurf der Allgemeinverfügung, ausschließlich für Mietwagenfahrten gelten, die vollständig innerhalb des Dortmunder Stadtgebiets stattfinden. Startpunkt, Ziel und die gesamte Fahrtroute müssen dabei in Dortmund liegen.
Von der Regelung ausgenommen sind Krankenfahrten mit Vereinbarungen über Krankenkassen sowie Fahrten, die mindestens eine Stunde vor Fahrtbeginn bestellt wurden. Damit soll sich die Maßnahme gezielt auf den sogenannten taxiähnlichen Verkehr konzentrieren.
Zudem will die Stadt verhindern, dass die Mietwagen die Mindestpreisregelung durch unnötige Umwege außerhalb des Stadtgebiets umgehen. Verlässt ein Fahrzeug Dortmund ohne verkehrsbedingten Grund wie Staus oder Umleitungen, soll das Mindestentgelt immer Anwendung finden.
In der Allgemeinverfügung wird das wie folgt formuliert: „Die Regelungen zur Berechnung der Mindestbeförderungsentgelte finden auch dann Anwendung, wenn das Stadtgebiet ohne verkehrlichen Grund (Stau, Sperrung, Umleitung usw.) verlassen wurde, obwohl eine Fahrt durch das Stadtgebiet kürzer wäre.“
Die Stadt Dortmund setzt sich für das Mindestbeförderungsentgelt ein, weil eine von der Stadt beauftragte Studie eine deutliche Marktverschiebung aufzeigt: Seit 2014 ist die Zahl der Taxiunternehmen in Dortmund laut Analyse um rund 23 Prozent zurückgegangen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Mietwagenunternehmen – insbesondere seit dem Markteintritt von Uber im Jahr 2023 – um etwa 72 Prozent.
Aber auch für die Taxifahrer wird sich etwas ändern. Parallel zur Einführung der Mindestentgelte soll auch der Dortmunder Taxitarif angepasst werden. Die bisherigen Preise stammen aus dem Jahr 2022 und gelten laut Gutachtern aufgrund gestiegener Personal-, Versicherungs- und Fahrzeugkosten als nicht mehr kostendeckend.
Geplant sind unter anderem ein Tarif, der sowohl tagsüber als auch nachts identisch ist. Der Grundpreis wird auf 5,00 Euro angehoben und der erste Kilometer kostet 2,80 Euro, jeder weitere Kilometer wird mit 2,20 Euro berechnet. Auch das Wartezeitentgelt soll auf einheitlich 36 Euro pro Stunde angepasst werden.
Darüber hinaus sollen Taxiunternehmen künftig Festpreise für vorbestellte Fahrten vereinbaren dürfen. Diese können den regulären Taxitarif um bis zu 20 Prozent überschreiten, ihn jedoch nicht unterschreiten. Anders als bei Taxis soll es für Mietwagenunternehmen keine Preisobergrenze geben. Das Mindestentgelt für die Mietwagen dient lediglich als Untergrenze und wird ebenfalls auf Basis des Taxitarifs berechnet.
Im Unterschied zum Taxi sieht das Mindestbeförderungsentgelt aber keinen Grundpreis und auch kein Wartezeitentgelt vor. Zieht man den unterschiedlichen Steuersatz mit in die Kalkulation ein, können Mietwagen unterm Strich ihre Dienste um sieben Prozent günstiger anbieten als das Taxi.
Die Stadt erwartet, dass von der Regelung nicht nur die Taxiunternehmen profitieren. Auch Mietwagenbetriebe könnten dadurch wirtschaftlich stabiler arbeiten, da sie bislang häufig von den Preisvorgaben großer Vermittlungsplattformen abhängig sind.
Mit den geplanten Maßnahmen verfolgt Dortmund das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und gleichzeitig die Zukunft beider Beförderungsformen langfristig zu sichern. Sollten die politischen Gremien zustimmen, kann die neue Allgemeinverfügung zum 1. September 2026 in Kraft treten und auch der Protest der Dortmunder Taxifahrer im vergangenen Jahr hat sich ausgezahlt. sg
Anmerkung der Redaktion: Noch fehlt die finale Zustimmung der Dortmunder Stadträte, aber die dürfte (anders als beispielsweise im Februar) diesmal kommen. Dortmund wird damit nach Essen die zweite Stadt im Ruhrgebiet, die ein MBE einführt. Passenderweise findet nächste Woche ein Symposium in Essen statt, zu dem sich mehr als einhundert Behördenvertreter zum Austausch unter anderem auch über das MBE treffen.
Veranstaltet wird dieses Symposium vom Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM), der die Kommunen seit Jahren argumentativ bei der Umsetzung der seit 2021 gültigen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes begleitet. Unter anderem hatte der Verband vor einiger Zeit einen Onepager erstellt, der auf die Schattenwirtschaft und die unlauteren Methoden der Mietwagenbetriebe hinweist und zugleich auch den Handlungsspielraum der Kommunen beschreibt. So wird ihnen ein Weg aufgezeigt, wie man in vier Schritten das Mietwagengewerbe aus einer betriebswirtschaftlichen Misslage herausholen und mittels eines MBE das Gewerbe auf unternehmerisch gesehen gesunde Füße stellen kann. Diesen Onepager stellt der BVTM alle Behörden kostenfrei zur Verfügung. Er kann hier heruntergeladen werden.
Beitragsfoto: Gebäude der Dortmunder Union-Brauerei; Quelle pixabay








