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Start Arbeitsrecht

Ältere Taxiunternehmer fallen durchs Raster der Grundsicherung

von Remmer Witte
20. Juli 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Ältere Taxiunternehmer fallen durchs Raster der Grundsicherung
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Kanzler Merz und seine Regierung wünschen sich Bürger, die länger arbeiten. Dies gilt aber offensichtlich nicht für selbstständige Taxiunternehmer, die parallel von der Grundsicherung im Alter abhängig sind.

Fällt das Taxi eines älteren Einwagenunternehmers altersbedingt auseinander, ist Feierabend, denn Rücklagen fürs neue Auto dürfen von Empfängern dieser Altersgrundsicherung nicht gebildet werden.

Jahrzehntelang als selbständiger Kutscher in der Großstadt unterwegs gewesen und das Rentenalter erreicht. Der Rücken zwickt, das Kupplungsknie schmerzt und die allgemeine Fitness ist auch nicht mehr die beste. Die allgemeine Empfehlung lautet dann: „Tritt doch einfach mal kürzer, sechs ganze Schichten pro Woche müssen es vielleicht ja auch nicht mehr sein.“ Das ist aber nicht so einfach, denn die ersparte Rente reicht gerade mal für die Miete, und irgendetwas muss unser Kutscher ja auch essen.

In dieser Konstellation, wenn die Rente nicht reicht, darf man in diesem Staat Grundsicherung im Alter beantragen. Das gibt nicht viel, aber etwas mehr als nichts ist besser als nichts. Gesagt getan, Antrag gestellt und die Grundsicherung auch genehmigt bekommen. Nun verbleiben allerdings zwei Fragen: Wie viel darf unser Kutscher dazu verdienen und was passiert mit den Rücklagen fürs neue Auto, denn die alte Kutsche macht es nicht lange.

Mit diesen beiden Fragen wird dann zunächst Google behelligt. Google weiß, dass das Bürgergeld kürzlich durch die Grundsicherung ersetzt wurde und dass maximal 30 Prozent des Einkommens hinzuverdient werden dürfen, wenn man ganz oder anteilig Grundsicherungsleistungen im Alter bezieht. Dieser Betrag werde jedoch gedeckelt auf maximal 281,50 Euro pro Monat. Mehr sei nicht drin, sagt Google.

Das Einkommen eines selbstständigen Taxlers errechnet sich über die Gewinn- und Verlustrechnung, also Einnahmen minus Ausgaben. Somit lässt sich bei geschicktem Management zusätzlich auch der Fahrzeugunterhalt finanzieren. Das Auto selbst gehört zum Schonvermögen, zumal es nicht mehr allzu viel wert ist. Das gleiche gilt für die schon angesparten Rücklagen für ein neues Auto, die inzwischen zumindest schon knapp für ein halbes Auto reichen, wenn man den Restwert des Alten obendrauf rechnet. Nun muss also nur noch der Rest gespart werden?

Denkste, denn die Bildung von Rücklagen ist bei der Einkommensermittlung nicht vorgesehen, die würden also die Hinzuverdienstgrenze sprengen. Finanzierung geht auch nicht, denn als Rentner braucht man bei den Banken auch als Unternehmer nicht nach einem Kredit über 20.000 Euro oder mehr zu fragen.

Ginge es hier um die normale Grundsicherung, gäbe es die Option, beim Jobcenter nachzufragen, ob dieses die notwendigen Rücklagen akzeptiert. Als Empfänger der Grundsicherung im Alter ist jedoch nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt zuständig, und dort hat man von solch verworrenen Ideen wie einer zusätzlichen „Rücklagensicherung“ ja noch nie etwas gehört.

Das bedeutet also, dass unser Kutscher gerne noch länger arbeiten möchte, so wie Kanzler Merz es sich wünscht. Er möchte zwar nicht mehr 60 Stunden pro Woche hinterm Steuer sitzen, aber vielleicht 6 oder auch 8 Stunden an 4 oder 5 Tagen in der Woche. Unser Kutscher hat gute Kunden und darf schon davon ausgehen, dass er die ca. 1.500 Euro pro Monat erwirtschaften kann, die ihn ein neues Auto mittelfristig kosten würden. Und ein bisschen Hinzuverdienst würde auch noch übrigbleiben. Aber Pustekuchen, er kann nicht, denn sein Taxi wird zeitnah den Dienst verweigern, und dann geht nichts mehr.

Noch ist die alte Kutsche immerhin einige Tausender wert, was wie gesagt ebenfalls in die Finanzierung des Neuen fließen könnte, aber in zwei oder drei Jahren wird dem nicht mehr so sein. Die Konsequenz: Er wird dann seine Wohnung nicht mehr halten können, er wird seinen Unterhalt kaum noch finanzieren können und er wird gegen seinen Willen auf dem Abstellgleis versauern, einfach nur, weil Altersrgrundsicherungsempfänger anders behandelt werden als Grundsicherungsempfänger. Ob das wohl im Sinne des Kanzlers und auch des Vizekanzlers ist? rw

Beitragsbild: Remmer Witte

Tags: GrundsicherungRücklagenSchonvermögen
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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