Bei behördenübergreifenden Kontrollen im Südwesten von NRW und im hessischen Maingebiet haben Polizei, Straßenverkehrsbehörden und Zoll Ende Juli erneut zahlreiche Verstöße im Taxi- und Mietwagengewerbe festgestellt.
Bei Berichten über Taxi- und Mietwagenkontrollen wird von Polizei und Medien häufig nicht zwischen Taxis und Mietwagen unterscheiden, dabei wäre das für den Ruf des Gewerbes durchaus von Interesse. Die Berichterstattung über zwei Kontrollaktionen Ende Juli vermitteln lediglich ein tendentiell negatives Allgemeinbild.
In Düren, dem „Tor zur Nordeifel“, zwischen Aachen und Köln gelegen, führten die Straßenverkehrsbehörden des gleichnamigen Kreises und des benachbarten Rhein-Erft-Kreises gemeinsam mit der Polizei Düren rund um den Annakirmesplatz Kontrollen durch, nachdem bereits in den Wochen zuvor bei Überprüfungen von Betriebssitzen eklatante Verstöße aufgefallen waren. Laut Medienberichten stellten die Beamten elf Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fest, die Ordnungswidrigkeitenanzeigen zur Folge hatten. Es wurden sechs Verwarnungsgelder wegen fehlender Ausrüstung verhängt. Ein Mietwagen wurde komplett aus dem Verkehr gezogen, weil der Fahrer einen Fahrgast beförderte, ohne über eine Genehmigung nach dem PBefG zu verfügen. Zudem wurden drei Kölner Uber-Fahrer im Stadtgebiet Düren angetroffen, die dort keine Fahrgäste aufnehmen dürfen und zu ihrem Betriebssitz zurückgeschickt wurden. Für die restliche Woche kündigte die Polizei weitere verstärkte Kontrollen an.
Im Raum Hanau / Offenbach am Main setzten die Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste des Polizeipräsidiums Südosthessen, Kräfte des Hessischen Polizeipräsidiums für Einsatz, der Zoll sowie die Stadt Hanau ihre Kontrollserie fort. Wie das Polizeipräsidium Südosthessen berichtet, waren bereits in der Woche zuvor umfangreiche Kontrollen in Neu-Isenburg durchgeführt worden. Von 8:30 bis 15 Uhr überprüften die Einsatzkräfte 48 Taxis und Mietwagen; bei 36 Fahrzeugen wurden Verstöße oder Mängel festgestellt, etwa fehlende Warnwesten oder Nichtraucherschilder. Bei Mietwagenfahrern wurden Verstöße gegen die Rückkehrpflicht festgestellt.
Insgesamt wurden 52 Fahrzeuge und 74 Personen kontrolliert. Dabei ahndeten die Beamten vier Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung sowie eine Straftat. Der Zoll stellte darüber hinaus mehrere Unstimmigkeiten zwischen gemeldeten Beschäftigungsverhältnissen und der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit fest; diese Sachverhalte werden weiter geprüft.
Eine wenig empfehlenswerte Verhaltensweise bei Kontrollen zeigte ein Taxifahrer in Hanau. Er verhielt sich gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten verbal ausfallend, weshalb gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet wurde. Er wird sich voraussichtlich auch gegenüber der zuständigen Konzessionsbehörde verantworten müssen, die über seine persönliche Zuverlässigkeit als Voraussetzung für die Personenbeförderung zu entscheiden hat. ar
Anmerkung der Redaktion: Man sollte als Taxiunternehmer oder -fahrer nicht vergessen, dass Qualität das wichtigeste Unterscheidungsmekrmal im Wettbewerb gegenüber den Kunden ist. Hier besteht die Hauptchance, sich von der Mietwagenkonkurrenz mit ihren Dumpingpreisen positiv abzuheben.
Beitragsbild: KI-generiert






