Frauen sollen in Regensburg nachts günstiger mit dem Taxi nach Hause kommen. Der Stadtrat hat einen zweijährigen Probebetrieb beschlossen. Damit übernimmt das Taxigewerbe eine wichtige Aufgabe für Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe.
Wie BR24 berichtet, sollen jährlich bis zu 5.000 Gutscheine im Wert von jeweils zehn Euro ausgegeben werden. Vorgesehen sind bis zu zwölf Gutscheine pro berechtigter Person und Jahr. Das Angebot richtet sich insbesondere an Schülerinnen, Studentinnen, Auszubildende und Stadtpass-Inhaberinnen ab 16 Jahren. Auch trans Personen, Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ und nicht-binäre Personen sollen es nutzen können. Der Antrag der Grünen bekam Unterstützung von der SPD, der Linken, der FDP und eine rkleinen Lokalen Partei (Ribisl). CSU und AfD stimmten gegen das Vorhaben, unter anderem wegen der Kosten. Die CSU fordert stattdessen mehr Geld für den Ordnungsservice und Videoüberwachung.
Die Gutscheine sollen zwischen 21 und 6 Uhr für Taxifahrten im Stadtgebiet eingesetzt werden können. Grundlage ist ein Antrag der Grünen aus dem Jahr 2024. „Es darf nicht vom Geldbeutel abhängen, ob man nachts am öffentlichen Leben teilnehmen kann oder nicht“, erklärt Grünen-Stadträtin Theresa Eberlein. Das Angebot soll deshalb besonders Menschen unterstützen, die sich eine Taxifahrt sonst nicht leisten könnten.
Bemerkenswert aus Sicht des Taxigewerbes: Wenn die Politik einen geschützten nächtlichen Heimweg organisieren will, setzt sie hier ganz selbstverständlich auf das Taxi. Eine Einbindung von Mietwagen, die ihre Aufträge über Uber oder Bolt erhalten, wird nicht erwogen. Schon der ursprüngliche Antrag orientierte sich ausdrücklich am Münchner Frauen-Nacht-Taxi und sah Gespräche mit der Taxiinnung vor. Nach Angaben der Grünen hatte auch die Regensburger Taxizentrale die Einführung im Vorfeld begrüßt und ihre Unterstützung signalisiert.
Für die Wahl des Taxis sprechen außerdem dessen besondere rechtliche Rahmenbedingungen: Taxis können an zugelassenen Standplätzen bereitstehen und unterliegen im Pflichtfahrbereich einer Beförderungspflicht. Die behördliche Festsetzung von Beförderungsentgelten schafft einen geregelten Preisrahmen. Diese Eigenschaften bieten nachvollziehbare Vorteile für ein kommunales Gutscheinangebot, das einen verlässlichen und leicht zugänglichen Heimweg ermöglichen soll. jh
Beitragsfoto: KI-generiert






