Samstag, 6. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Machtkampf bei Uber: Kalanick benennt zwei neue Vorstandsmitglieder

von Philipp Rohde
2. Oktober 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0

DLD 2015, Munich, Germany, 18 January 2015. Image ©Dan Taylor/Heisenberg Media - http://www.heisenbergmedia.com/ All Rights Reserved

Werbung
 

Der frühere CEO von Uber, Travis Kalanick, hat ohne Rücksprache zwei weitere Mitglieder im „Board of Directors“, dem höchsten Leitungsgremium der Firma, eingesetzt. Es geht um nichts Geringeres als um Stimmanteile, denn im Gespräch ist eine Maßnahme, die Kalanicks Stimmgewicht erheblich schwächen könnte. Sein Nachfolger Dara Khosrowshahi zeigte sich „enttäuscht“. Jetzt stehen Milliarden auf dem Spiel.

Überraschend und im Alleingang ernannte Kalanick die frühere Xerox-Chefin Ursula Burns und den ehemaligen Boss der Investmentbank Merrill Lynch, John Thain als Vorstandsmitglieder. Der Schachzug ist in mehrfacher Hinsicht heikel.

Travis Kalanick 2015, Foto Dan Taylor/Heisenberg cc by-sa 4.0

Kalanick hatte sich das Recht, zwei Posten in dem elfköpfigen Gremium selber zu ernennen, in einem Vertrag Ende 2016 gesichert; eine Klausel, die dem Uber-Gründer erhebliche Macht einräumt. Gegen diesen Vertrag geht Benchmark Capital derzeit vor und der Rechtsstreit befindet sich in der Schlichtung. Benchmark hätte dieser Vereinbarung nicht zugestimmt, wenn sie über den wahren Zustand der Firma Bescheid gewusst hätte. Benchmarks Klage zielte darauf ab, Kalanicks Rückkehr auszuschließen sowie seinen „schädlichen“ Einfluss auf Uber zu minimieren. Kalanick habe durch sein Verhalten dem Unternehmen geschadet und die Risiken verschwiegen, hieß es in der Begründung. Einzelheiten über den Stand der Schlichtung wurden noch nicht bekannt. Kalanick hatte bisher auf die Besetzung der Posten verzichtet.

Außerdem bereitete das Gremium die Entwertung von Kalanicks Stimmanteilen vor. Investoren der früheren Finanzierungsrunden sicherten sich größere Stimmanteile als sie späteren Geldgebern zubilligten. So konnten die Gründer, allen voran Kalanick, wesentliches Stimmgewicht behalten, obwohl ihre Einlagen gegenüber denen der späteren Investoren einen verschwindend geringen Wert hatten. Nun will man diese Stimmgewichtung korrigieren.

Hintergrund ist der Einstieg des japanischen Internetgiganten Soft Bank. Dieser sagte zu, weitere zehn Milliarden Dollar zu investieren. Voraussetzung dafür war eine Einigung mit Benchmark Capital und anderen Mitgliedern des Vorstandes, dass die Stimmanteile in Zukunft neu gewichtet werden. Das würde für Kalanick eine erhebliche Machteinbuße bedeuten. Eine Milliarde werden als Anteile zu einem Unternehmenswert von 69 Milliarde Dollar von Uber neu ausgegeben. Für insgesamt neun Milliarden möchte man Anteile anderen Investoren abkaufen – in Form einer Auktion, wobei die Gebote bei einem Unternehmenswert von 45 Milliarden starten. prh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Foto: Dan Taylor, cc-by-sa 4.0

Tags: Travis KalanickUber
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Philipp Rohde

Ähnliche Artikel

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief
Mindestbeförderungsentgelt

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief

5. Dezember 2025
KV-Verhandlungen: Beifall für den Erfolg in Thüringen
Krankenfahrten

KV-Verhandlungen: Beifall für den Erfolg in Thüringen

1. Dezember 2025

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief

Werbung
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.