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Start Mindestbeförderungsentgelt

Münster will Taxigewerbe stärken – Mindestpreise dennoch vorerst vom Tisch

von Simon Günnewig
29. Oktober 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Münster will Taxigewerbe stärken – Mindestpreise dennoch vorerst vom Tisch
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Die Stadt Münster will das Taxigewerbe besser vor unfairem Wettbewerb durch Mietwagenanbieter schützen. Ein entsprechender Ratsantrag von Grünen, SPD, Volt und Linken wird zwar von der Verwaltung aufgegriffen, allerdings anders umgesetzt als ursprünglich gefordert.

Der gemeinsame Antrag der vier Fraktionen Ende Juni zielte ursprünglich darauf ab, ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen einzuführen. Damit sollte verhindert werden, dass Plattformanbieter das örtliche Taxigewerbe durch Dumpingpreise unter Druck setzen.

Die Verwaltung kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis: Ihrer Ansicht nach fehlen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für ein Mindestbeförderungsentgelt. Anders als beim Vorbild Dortmund sei in Münster bislang weder ein deutlicher Anstieg der Mietwagenkonzessionen noch ein erheblicher Rückgang der Taxikonzessionen festzustellen.

Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat den Antrag mit vier Entscheidungen für erledigt erklärt. So will man beispielsweise künftig Mietwagenanträge intensiver prüfen und auch die Betriebssitze und die Einhaltung der Rückkehrpflicht sollen geprüft werden. All das will man in Münster stellenneutral, also ohne zusätzliche Personalstellen durchführen.

In einer weiteren Maßnahme will die Verwaltung schnellstmöglich eine Änderung des Taxitarifs zur Beschlussfassung vorlegen. Zudem will man die Finanzierung eines umfassenden Taxigutachtens ab dem Haushalt 2028 prüfen. Die Entscheidung des Rates ist für den 9. Dezember 2026 vorgesehen. Das letzte Gutachten stammt aus dem Jahr 2016 und kam zu einem erschreckenden Ergebnis.

Besonders bei der Überwachung von Mietwagenunternehmen will Münster ansetzen. Bereits seit Mitte 2026 prüft die Verwaltung nach Hamburger Vorbild intensiver, ob Antragsteller wirtschaftlich leistungsfähig sind. Nach der Erteilung einer Genehmigung sollen Betriebssitze überprüft werden, um Briefkastenfirmen aufzudecken. Dabei kontrolliert die Behörde auch die vorgeschriebenen Aufzeichnungen der Beförderungsaufträge.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückkehrpflicht. Mietwagen aus Münster und anderen Städten, die ohne Auftrag auf Parkplätzen oder am Straßenrand warten, sollen kontrolliert werden. Bei Verdachtsfällen können Auftragsaufzeichnungen angefordert werden. Verstöße können Bußgeldverfahren auslösen. Bei wiederholten Verstößen droht sogar der Widerruf der Mietwagengenehmigung.

Parallel will die Stadt die Wettbewerbsfähigkeit der Taxis verbessern. Die Verwaltung bereitet eine Tarifänderung vor, die voraussichtlich im ersten Quartal 2027 dem Rat vorgelegt werden soll. Diskutiert werden drei Modelle: ein Tarifkorridor, innerhalb dessen bei Vorbestellungen Festpreise vereinbart werden können, verbindliche Festpreise sowie kilometerabhängige Preisstufen.

Ein Tarifkorridor könnte Taxiunternehmen erlauben, bei vorbestellten Fahrten vom regulären Taxitarif abzuweichen. Dortmund lässt beispielsweise Abweichungen von jeweils 15 Prozent nach oben oder unten zu. Ob Münster dieses Modell übernimmt, ist noch offen. Wie in dem Onlineportal MS-aktuell zu lesen ist, ist die Stadtverwaltung bezüglich eines neuen Taxitarifs mit den beiden Münsteraner Taxizentralen im Austausch.

Mit einem Gutachten will die Stadt zudem klären, ob die Funktionsfähigkeit des Taximarktes in Münster gegeben ist und ob Mindestbeförderungsentgelte überhaupt erforderlich und rechtssicher wären. Für die beantragte Untersuchung des Taxi- und Mietwagenmarktes kalkuliert die Stadt mit, nach eigener Marktrecherche, rund 110.000 Euro. Wobei 80.000 Euro für ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taximarktes eingeplant werden und 30.000 Euro für ein MBE-Gutachten. Die Finanzierung soll für 2028 geprüft werden. Ergebnisse und eine mögliche Umsetzung wären deshalb frühestens 2030 zu erwarten.

Aktuell gibt es in Münster 215 konzessionierte Taxis und 177 Mietwagen. Für das Taxigewerbe bedeutet der Verwaltungsvorschlag zunächst mehr Kontrollen der Wettbewerber und die Aussicht auf flexiblere eigene Preise – aber noch keinen Schutz durch verbindliche Mietwagen-Mindesttarife, die einen fairen Wettbewerb garantieren würden. sg

Beitragsbildo: Taxis am Hauptbahnhof Münster; Foto: Axel Rühle

Tags: Bündnis90 Die GrünenDie LinkeGutachtenKontrollenMBEMindestbeförderungsentgeltMünsterSPDTaxitarifVolt
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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