Sind Fahrverbote durch Kommunen auf Grundlage des geltenden Rechts überhaupt möglich? Das seit Monaten mit Spannung erwartete letztinstanzliche Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird im Februar 2018 gefällt.
Eigentlich hatte man mit einer Entscheidung schon in diesem Herbst gerechnet, jetzt wird es der 22. Februar 2018. Diesen Termin gab das Bundesverwaltungsgericht kürzlich bekannt und basiert auf dem Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Nordrhein-Westfalen. Das Urteil dürfte wegweisend sein. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht wird letztinstanzlich und damit bundesweit bindend die rechtlichen Voraussetzungen für Diesel-Fahrverbote festlegen.
Im September letzten Jahres hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf die Klage der DUH hin entschieden, dass der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt um Fahrverbote ergänzt werden müsste, damit die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid eingehalten werden. Die Landesregierung legte mit Einverständnis der DUH Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, um die Frage höchstrichterlich klären zu lassen (AZ: BVerwG 7 C 26.16).
Auch Baden-Württemberg wehrt sich gegen das verhängte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Form einer Sprungrevision. Dazu wurde das Verkehrsministerium beauftragt, ebenfalls beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Revision einzulegen. nu
Symbol-Foto: Taxi Times
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Wenn man die Beimischung von biodiesel weglässt,sieht es meiner Meinung nach ganz anders aus.An mehreren Tankstellen sieht man die Angaben 5% bei Benzin,und 7% bei Diesel.Wir wissen das Biodiesel zigmal Schädlicher ist als normaldiesel.Warum wird das so
Geheim gehalten?H