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Ab wann TSE für alle Wegstreckenzähler Pflicht wird

von Jürgen Hartmann
16. Mai 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
8
Ab wann TSE für alle Wegstreckenzähler Pflicht wird
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Was für Taxiunternehmer bereits seit diesem Jahr endgültig gilt, wird für Mietwagenbetriebe definitiv zum 1. Januar 2027 eingeführt: Die Pflicht zur Einführung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in Wegstreckenzähler gilt dann auch für alle älteren Geräte.

Eine TSE ist ein zertifiziertes Sicherheitsmodul (bestehend aus Hardware und/oder Software), das in elektronische Aufzeichnungssysteme integriert wird. Sie ist seit vielen Jahren für alle Betriebe verpflichtend, deren Einnahmen in einer Kasse aufgezeichnet werden, weshalb der gesetzliche Rahmen, in dem diese Pflicht einer TSE definiert wird, auch als Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) tituliert ist (nachzulesen über diesen Link).

Nach langen Diskussionen und Überlegungen wurden über entsprechende Veränderungsverordnungen auch Taxameter und Wegstreckenzähler in die KassenSichV aufgenommen. Somit waren ab 1. Januar 2024 auch Taxiunternehmen in der Pflicht, in ihren Taxametern eine TSE zu integrieren. Aufgrund der dafür notwendigen technischen Vorbereitungen wurde allerdings eine so genannte Nichtbeanstandungsfrist gewährt, die zum 31. Dezember 2025 endete. Seit Beginn dieses Jahres müssen alle Taxameter in deutschen Taxis eine TSE haben.

Betriebe, die Personenbeförderung nach § 49 des Personenbeförderungsgesetzes mit Mietwagen durchführen und zur Ermittlung des Fahrpreises so genannte Wegstreckenzähler (WSZ) verwenden, waren zunächst von der TSE-Pflicht ausgenommen, wurden dann allerdings in zwei Schritten ebenfalls in die KassenSichV aufgenommen.

Schritt 1: Mitte des Jahres 2024 wurde die Regelung definiert, dass alle Wegstreckenzähler, die ab 1. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, ebenfalls eine TSE eingebaut haben müssen.

Schritt 2: Mit der Veröffentlichung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung am 19. Januar 2026 hat man dann schlussendlich auch alle älteren Wegstreckenzähler in die Pflicht zur Verwendung einer TSE genommen. Sie gilt für alle WSZ, die bereits vor dem 1.7.2024 in Betrieb genommen wurden, ab 1. Januar 2027.

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) konkretisiert, wie das zu verstehen ist: „Gemeint sind alle WSZ, die vor dem 1. Juli 2024 in Verkehr gebracht wurden und über eine digitale Schnittstelle verfügen. Das sind beinahe alle, die aktuell bzw. zum Stichtag 1. Januar 2027 in Fahrzeuge verbaut sind bzw. ab diesem Stichtag eingebaut werden.“

TMV-Präsident Thomas Kroker begrüßt diesen finalen Schritt seitens des Gesetzgebers: „„Endlich wird das umgesetzt, wofür der TMV bereits so lange kämpft.“

Nicht nur der TMV, auch der Bundesverband Taxi (BVTM) haben sich seit Jahren im Sinne einer Wettbewerbsgleichheit dafür eingesetzt, dass Nutzer von Wegstreckenzählern den Nutzern von Taxametern gleichgestellt werden. Dies ist besonders im Hinblick auf die vielen Mietwagenbetriebe nötig, die als Partner der Plattformen wie Uber und Bolt taxigleichen Beförderungen als Mietwagen ausführen. „Mit dieser Ergänzung kommen wir unserer Forderung des fairen Wettbewerbs einen weiteren Schritt näher“, zeigt sich Thomas Kroker erleichtert. jh

Beitragsfoto: Hale – Collage: KI-generiert

Tags: Kassensicherungsverordnung KassenSichVMietwagenTaxi- und Mietwagenverband TMVTechnische Sicherungseinrichtung TSEThomas Kroker
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 8

  1. J. Chronor says:
    1 Monat her

    Der Lobbyismus von UberBolt&Co hat bisher diese notwendige Maßnahme verzögert. Deren Geschäftsmodell war und ist nur durch den seit mehr als einem Jahrzehnt herrschenden systematischen Rechtsbruch so aufgeblüht.

    Dieser Rechtsbruch durch die als Pseudo/Fake-Taxis missbrauchten Mietwagen kann mit der TSE leichter verfolgt und durch Abschreckung vermindert werden. Die Regeln zur Abgrenzung von Taxi und Mietwagen sind für das Funktionieren des System Taxi überlebenswichtig.

    Die seriösen Mietwagen des normalen zulässigen Mietwagengeschäfts müssen allerdings zwingend auch diese TSE ohne Möglichkeit der Befreiung von der Einbaupflicht haben. Die Verlockung zum Rechtsbruch ist sonst zu groß.

    Aktuell ist es äußerst ärgerlich, dass die Flut an nicht mit der blauen Konnzessionsplakette gekennzeichneten Mietwagen besonders bei Kleinbussen rasant zunimmt! Auch das hinter Folierung verstecken, unleserlich machen und zu kleine Schrift und Blaufläche verwenden bei den Konzessionsnummern ist auffällig.

    Hoffen wir, dass nun langsam das Bewusstsein für die Sinnhaftigkeit der Regeln unserer Sozialen Marktwirtschaft auch zu Verbesserungen bei der Ahndung von Regelverletzungen führt. Unser derzeitiger Bundeskanzler Merz hat gestern auf dem Katholikentag ausdrücklich auf die Bedeutung unserer Sozialen Marktwirtschaft verwiesen.

    Antworten
  2. Cabbi says:
    1 Monat her

    Die seriösen MW-Unternehmen sollten immer noch eine Befreiung von Wegsteckenzählern erhalten können. Durch das erforderliche Vorhandensein einer Konfirmität für die Zulassung als MW können luxuriöse Fahrzeuge von Limousinenservice kaum zugelassen werden. Oder man schafft die völlig überflüssige Konfirmität wieder ab.

    Antworten
  3. jayjaytzambesi says:
    1 Monat her

    jetzt bin ich mal gespannt was die ganzen Schwarzarbeiter firmen machen von Uber und Co

    Antworten
  4. J. Chronor says:
    1 Monat her

    @’Cabbi‘:
    die seriösen Unternehmer des Mietwagengewerbes sollten doch wirklich keine Angst davor haben, ihre zu Recht offenzulegenden Daten wie alle anderen zu erbringen. Es ist schließlich Sache der Fahrzeughersteller, die Datenschnittstelle möglich zu machen. Sie wollen schließlich ihre Fahrzeuge verkaufen. Das Personenbeförderungsgewerbe ist und war schon immer ein begehrter Werbeträger für sie.

    Ausserdem: mit der von Ihnen so bezeichnten ‚Konformität‘ werden europaweit einheitliche Standards geregelt. Das ist nun wirklich positiv zu sehen.

    So bleibt bei ihrem Aufruf leider nur ein sehr schaler Beigeschmack!

    Antworten
  5. Mario Höhne says:
    1 Monat her

    Was passiert mit den befreiten Mietwagen? Die gibt es ohne Ende…

    Antworten
  6. Manfred Schröder says:
    1 Monat her

    Eine disbezügliche Anfrage von der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi Mietwagen e.V. , ob unsere ePOS TSE Lösung mit allen Wegstreckenzählern (auch Altsystemen) verbunden und genutzt werden können, haben wir positiv beantwortet. Es wurde gesagt, dass diese Möglichkeit anderen Verbänden und auch Konzessionsbehörden mitgeteilt werden soll.
    Anfragen auch von sehr großen Uber Partnern haben viele Schlupflöcher aufgezeigt, die mit TSE geschlossen werden könnten. Dies hilft auch den Unternehmern.

    Antworten
  7. cladil says:
    1 Monat her

    Erstmal gut, daß die TSE Pflicht auch für Uber & co Mietwagen kommt. Aber warum erst 2027 ? Bis dahin haben die Konsorten Uber & Bolt weiterhin Narrenfreiheit. Wünsche mir auch mehr Kontrollen vom Ordnungsamt. Warum sind die eigentlich hauptsächlich hinter den Taxis her & alle anderen können weiter Regeln & Gesetze brechen. Möchte nicht wissen, was da an Schmiergeld durch den Milliarden Konzern fließt.
    Fertig.

    Antworten
  8. Peter Pan says:
    1 Monat her

    Die „Idee“ ist gerecht, kommt aber viel zu spät. Uber & Co. nutzen aber oft nicht zugelassene Fahrzeuge. Die erkennt man übrigens leicht an der HU-Plakette ;-(. Ob Ordnungsnummer oder nicht, spielt ohne Städte-Kennung ohnehin keine Rolle. Das Versteckspiel wird unaufhaltsam weiter gehen. Die Entdeckungsgefahr ist extrem gering. Nach Entdeckung dann eine wirksame Maßnahme zu erleben, ist noch viel extrem seltener. Leute – Die Politik und die Fahrgäste möchten es so. Wir bleiben das Kartell, die Bösen, die alten Versager und Gestrigen …

    Antworten

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