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Aktive Aufklärung: Fahrgastrechte in Wiener Taxis

von Hayrettin Şimşek
28. August 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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CarGo – ein weiterer neuer Anbieter in Wien und Zürich
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Wenn man als Fahrgast ein Taxi nutzen möchte, hat man nicht nur Anspruch auf eine gute Dienstleistung, man genießt auch spezifische Rechte. In Wien informiert man über diese Rechte auf deutsch und auf englisch in sieben Punkten.

Bereits beim Einsteigen in ein Taxi findet der Taxifahrgast wesentliche Informationen direkt im Fahrzeug: Auf dem Armaturenbrett sind der Name des Taxiunternehmens, dessen Adresse, das KFZ-Kennzeichen sowie der Taxilenkerausweis des Fahrers ersichtlich. Diese Angaben dienen der Transparenz und Sicherheit, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, mit welchem Unternehmen und Fahrer man unterwegs ist.

Bei der Bezahlung hat jeder Fahrgast das Recht, unaufgefordert eine Rechnung vom Taxilenker ausgestellt zu bekommen, die wesentliche Angaben enthalten muss. Dazu gehören die zurückgelegte Wegstrecke in Kilometern, der Fahrpreis, das Datum, das Kfz-Kennzeichen, der Name und Standort des Unternehmens sowie eine Kenn-Nummer zur Identifizierung des Fahrers. Ein weiterer Rechtsanspruch: Die Bezahlung per Bankomatkarte ist stets möglich.

Auch in Bezug auf die gewählte Route haben die Fahrgäste ein Mitspracherecht. Der Taxifahrer ist verpflichtet, den schnellsten Weg zu nehmen, es sei denn, eine andere Route wird vom Kunden bevorzugt. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Route geben, kann man darauf bestehen, dass ein Navigationsgerät verwendet wird.

Die Beförderungspflicht ist ein weiterer bedeutender Aspekt: Ein Taxi muss den Kunden sicher an das gewünschte Ziel bringen, keine Fahrt darf abgelehnt werden. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Gast im Fahrzeug rauchen möchte oder sich aggressiv bzw. gefährlich gegenüber dem Fahrer verhält. Zudem ist der Fahrer dazu verpflichtet, beim Be- und Entladen von Gepäck sowie, falls erforderlich, beim Ein- und Aussteigen behilflich zu sein. Für den Komfort der Fahrgäste sollten die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs frei und zur Nutzung bereit sein.

Je mehr Fahrgäste ihre Rechte kennen, desto schwieriger wird es für schwarze Schafe unter den Taxifahrern, den Kunden diese Rechte zu verwehren. Deswegen werden diese Fahrgastinformationen derzeit auch verstärkt am Wiener Hauptbahnhof ausgehängt, wo sich die Kundenbeschwerden zuletzt gehäuft hatten, weil eine Gruppe von Taxifahrern dort bandenmäßig einen rechtsfreien Raum geschaffen hat (Taxi Times berichtete über die daraufhin eingeleiteten Gegenmaßnahmen).

Darüber hinaus sind in Wiener Taxis seit Juli auch Aufkleber angebracht, mit denen Fahrgäste mittels eines den jeweiligen Taxis zugeordneten QR-Codes unmittelbar während der Fahrt oder auch im Anschluss daran ein Feedback direkt an die Kontrollbehörden übermitteln können. hs

Beitragsfoto: Axel Rühle

Tags: BewertungFahrerpflichtenFahrgastrechte
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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Kommentare 1

  1. Pali says:
    10 Monaten her

    Aktive Aufklärung der Fahrgäste und mehr Werbung wäre wünschenswert.

    Antworten

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