Eine Wiener Mietwagenfirma darf Uber weiterhin nicht benutzen, bestätigte das OLG. Das Verbot gilt vorerst bis zur Hauptverhandlung; es wird aber nicht erwartet, dass das Urteil verworfen wird.
Taxiunternehmer brachten Unterlassungsklagen gegen zwei Wiener Mietwagenfirmen ein, die die Dienste von Uber anboten. Nach Ansicht der Kläger, vertreten von Rechtsanwalt Dieter Heine, wird die Rückkehrpflicht des § 36 Absatz 3 der Wiener Taxi- und Mietwagen Landesbetriebsordnung verletzt, wenn die Fahrer nach Auftragsbeendigung nicht zur Betriebsstätte zurückkehren, sondern über die Uber-App weitere Aufträge vermittelt bekommen. Da Uber die Vermittlung direkt auf das Handy der Fahrer vornimmt, kehre das Fahrzeug nicht zur Betriebsstätte zurück. Jede mit Uber auf eine Fahrer-App vermittelte Fahrt sei eine illegale Fahrt.
Das Handelsgericht folgte der Argumentation im Juni 2017 und verfügte die Unterlassung.
Die beiden Mietwagenfirmen beantragten, die einstweilige Verfügung aufheben zu lassen. Im ersten behandelten Fall bestätigte jetzt das Oberlandesgericht in Wien jedoch die einstweilige Verfügung, berichten österreichische Medien. Es wird nicht erwartet, dass in dem zweiten, identischen Fall anders entschieden wird. Das Uber-Verbot bleibt damit für diese beiden Firmen bis zum endgültigen Entscheid bestehen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Einschätzung der Gerichte berichtigt werden. Der amerikanische App-Betreiber, der seine Fahrtenvermittlungsfirma in den steuergünstigen Niederlanden angemeldet hat, sieht damit in Österreich schweren Zeiten entgegen. prh
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Symbol-Foto: Taxi Times