Nachdem Uber erst kürzlich in Brüssel, Seoul und Hamburg verboten wurde, hat nun auch die Genehmigungsbehörde von Berlin entschieden, die Uber Applikation zur Bestellung von Mietwagen und Privatfahrern zu untersagen.
Laut einer Mitteilung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) verstößt die App gegen das Personenbeförderungsgesetz und darf deshalb nicht mehr verwendet werden. Zugleich wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht. Die Unterlassungsverfügung ist noch nicht bestandskräftig und könnte – wie in Hamburg vor kurzem geschehen – in einem Eilrechtsschutzverfahren bis zur Hauptverhandlung wieder aufgehoben werden.
Die Berliner Regulierungsbehörde will ausdrücklich die Fahrgäste davor schützen, über Uber Pop unlizenzierte Fahrer und Fahrzeuge zu bestellen. Deren Fahrern droht das LABO eine Geldbuße bis zu 20.000 Euro an.
Taxi Times hatte kürzlich einen Fall enthüllt, bei dem einem Privatfahrer die Kfz-Versicherung gekündigt wurde, weil er im Auftrag von Wundercar, einer ähnlichen Applikation wie Uber Pop, Fahrgäste beförderte. Das LABO will mit dieser Maßnahme also auch die Uber-Fahrer und das Taxigewerbe schützen.
Das Berliner Taxigewerbe begrüßte die Aktion des LABO. „Mit seiner Entscheidung stellt der Senat klar, dass dies uneingeschränkt für jeden Marktteilnehmer, und zwar auch für digitale Mitbewerber, gilt“, kommentierte Richard Leipold, Vorsitzender der Berliner Taxivereinigung e.V., das Vorgehen der Behörde.
Zugleich appellierte Leipold auch an die Behörden in anderen Städten, ebenfalls den Verbraucherschutz in der Personenbeförderung klar nach vorne zu stellen und „alle Regeln der Personenbeförderungsrichtlinien missachtende elektronische Vermittler eindeutig in die Schranken zu weisen“.
In einer ersten Stellungnahme hatte der Uber-Pressechef angekündigt, sein Unternehmen werde gegen die Entscheidung des LABO Einspruch einzulegen. Sie beschneide die Wahlmöglichkeit der Konsumenten und sei alles andere als fortschrittlich.
Leipold von der Berliner Taxivereinigung kontert diese Vorwürfe und streicht die Innovationskraft des Taxigewerbes heraus: „Es gibt eine Vielzahl an Apps, die konform mit den Richtlinien der Personenbeförderung ihre Vermittlungsdienste gestaltet haben. Die Berliner Entscheidung schützt nun auch deren Investitionen, etwa das Angebot von taxi.eu oder anderen“. jh