Nach einer erneuten Verlängerung gilt die Förderrichtlinie des Zuschussprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) nun bis zum 31. Dezember 2025. Änderungen betreffen insbesondere die Anschaffung von elektrischen Inklusionstaxis.
Bereits Berliner 425 E-Taxis wurden von WELMO bislang bezuschusst. Dafür hat man in Berlin insgesamt 4,5 Millionen Euro bewilligt und entsprechend gebunden. Die Anschaffung klassischer E-Taxis wird mit bis 15.000 Euro oder maximal 25 Prozent des Kaufpreises unterstützt. Die Förderung gilt für Neufahrzeuge sowie Jahreswagen und kann auch für Leasingfahrzeuge beantragt werden. Eine zwingende Voraussetzung für die Förderung ist ein Kartenlesegerät für den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit gut tastbaren Eingabetasten.
Mit der Verlängerung der Förderung will man speziell die Inklusionstaxis stärker ins Licht rücken, denn diese profitieren nun von einer deutlich höheren Fördersumme. Fahrzeuge der Klassen M1 und M2, also bis acht Sitzplätze (M1) und ab acht Sitzplätze (M2) wurden bislang mit maximal 25 Prozent des Anschaffungspreises unterstützt. Ab sofort ist die Förderung um 10 Prozent auf bis zu 35 Prozent oder maximal 25.000 Euro angehoben worden. Das bedeutet: Wird wie bereits oben beschrieben ein komplettes E-Inklusionstaxi angeschafft, fördert WELMO dessen Anschaffung inkl. der Einbauten für eine rollstuhlgerechte Beförderung mit bis zu 25.000 Euro.
Bei Inklusionstaxis kann auch eine Umrüstung im Nachgang gefördert werden. Die Fahrzeuge dürfen maximal 24 Monate alt sein und nicht mehr als 100.000 Kilometer gelaufen sein.
Wird nur der Umbau eines E-Taxis zum Inklusionstaxi beantragt, ist maximal eine Fördersumme von 15.000 Euro möglich. Gefördert werden Umbauten wie Drehklappsitze, eine Heckabsenkung, der Einbau einer versenkbaren Rampe zur Bedeckung des Bodenausschnitts (die sogenannte Taxiklappe), Kopfstütze und Rückenstütze für Rollstuhlnutzende, eine Trittstufe mit Kontraststreifen und ein Schwenksitz.
Mehr Informationen zur Berliner E-Taxi-Förderung gibt es in der Infobroschüre (s.u.), die Antragstellung ist online möglich. sg
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