Ein Ende der Corona-Krise ist noch nicht abzusehen: Die Bundesregierung will daher den Bezug des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate ausdehnen. Spannend wird sein, an welche Bedingungen man das knüpft.
Update am 28.8.2020: Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird von bislang zwölf auf nun bis zu 24 Monate ausgeweitet. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD wollen mit den Maßnahmen Massenentlassungen als Folge der Corona-Krise verhindern.
Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden – aber nur, wenn eine Weiterbildung während der Kurzarbeit erfolgt.
Beitrag vom 18.8.2020: Kurzarbeit bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Krisenzeiten die Möglichkeit, die eigenen Personalkosten zu senken. Derzeit beträgt die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld maximal zwölf Monate sowie in Ausnahmefällen bis zu 21 Monate. Das Kurzarbeitergeld beträgt regulär 60 Prozent des Nettoentgelts – für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Coronabedingt gibt es derzeit ab dem vierten Monat des Bezugs 70/77 Prozent, ab dem siebten Monat 80/87 Prozent. Beiträge für die Sozialversicherungen werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
Laut übereinstimmenden Medienberichten hatten schon im Juni die Wirtschaftsminister der Bundesländer dafür plädiert, das Kurzarbeitergeld über 24 Monate auszuzahlen.
Darüber scheint sich nun auch die Koalition einig zu sein. Finanzminister Scholz war letzte Woche das erste Kabinettsmitglied, das den Willen für eine solche Verlängerung formulierte. „Wir gehen mit euch den gesamten Weg durch die Krise, damit niemand auf der Strecke ohne Not entlassen wird“, sagt der SPD-Politiker. Auch Kanzlerin Angela Merkel zeigte sich offen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, Merkel (CDU) stehe einer Verlängerung “grundsätzlich positiv” gegenüber. Die Maßnahme habe Millionen Jobs in den Unternehmen erhalten.
Die Verlängerung soll allerdings an Bedingungen geknüpft sein, beispielsweise an die Verpflichtung an die Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten. Unklar ist noch, wie kontrolliert werden soll, dass es die Angebote wirklich gibt, ob sie sie angenommen werden und diese auch wirklich der beruflichen Qualifikation dienen. Außerdem will die Union die Hürden für Kurzarbeitergeld auch wieder etwas erhöhen: So ist die Voraussetzung bisher, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Gehaltseinbußen betroffen sind. Die CDU/CSU will die Zahl auf 30 Prozent erhöhen – so, wie es auch vor der Corona-Pandemie war.
Die konkrete Ausgestaltung soll nun Thema beim nächsten Koalitionsausschuss werden. Dieser ist für den 25. August angesetzt.
Anmerkung der Redaktion: Bleibt zu hoffen, dass die Auflagen zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auch von allen betroffenen Wirtschaftsbranchen erfüllt werden können. Es wäre fatal, wenn beispielsweise das Taxigewerbe (abermals) durch das Raster fallen würde. hs