Der zweite Corona-Winter ist in vollem Gange: Um Betrieben in der Pandemie unter die Arme zu greifen, wurden die Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende März verlängert.
Der alte und neue Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das bereits bis 31. März verlängerte Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie stufenweise auch weiterhin auf bis zu 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhöhen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium vergangene Woche mit. Einen entsprechenden Änderungsantrag wollen die Ampel-Koalitionsfraktionen in die Beratungen zur Stärkung der Impfprävention im Bundestag einbringen. Die Regeln sollen für Beschäftigte gelten, die bis 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem sollen auch die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.
Ebenso verlängert wurden auch die erleichterten bis 31. März 2022 verlängert. Deren Inhalte bleiben bestehen: Statt wie bisher ein Drittel müssen lediglich zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sein. Allerdings wird die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Hälfte reduziert. Sofern Mitarbeiter in Kurzarbeit an bestimmten beruflichen Weiterbildungen teilnehmen, werden Arbeitgebern weitere fünfzig Prozent der SV-Beiträge erstattet.
„Kurzarbeit ist unsere starke Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Wir haben mit der Kurzarbeit millionenfach Arbeitsplätze in der Corona-Krise gesichert“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu den Plänen. „Auch in der vierten Welle stehen wir den Betrieben und Beschäftigten weiter zur Seite und verlängern deswegen auch die erhöhten Sätze beim Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022. Das gibt den Beschäftigten, die schon lange in Kurzarbeit sind, soziale Sicherheit und den Betrieben die Möglichkeit, ihre Fachkräfte im Winter zu halten, um im Frühjahr durchstarten zu können.“
Mit dieser Regelung wird es Betrieben, die aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung erneut Kurzarbeit beantragen müssen, nun wieder etwas leichter fallen, erneut die daraus folgenden finanziellen Opfer von ihren Beschäftigten zu verlangen. Allerdings werden viele Aktive in Fahrgastbeförderung und Gastronomie auch dieses Mal wieder sowohl Nachtzuschläge als vor allem auch das Trinkgeld schmerzlich vermissen. Gerade solche Branchen wie das Taxi- und Mietwagengewerbe hatten sich gerade erst wieder dem Normalbetrieb angenähert und stehen vielfach noch sehr wackelig auf den Beinen zumal viele der ehemals Beschäftigten sich inzwischen oft anderswo ein neues Auskommen gesucht haben. rw
Beitragsfoto: Witte