Auf der Mitgliederversammlung zweier Landesverbände übten Busverband und BZP den Schulterschluss. Ein Softwareentwickler für Sharing-Dienste bot sich als Partner an.
Der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. und der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz e.V. haben in ihre gemeinsame Mitgliederversammlung für Busunternehmer auch eine interessante Podiumsdiskussion integriert. Am Tisch saßen die Hautgeschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer bdo Christiane Leonard sowie der Präsident des Taxiverbands BZP, Michael Müller und sein Geschäftsführer Thomas Grätz. Außerdem noch Maxim Nohroudi, Gründer und CEO des Start-Up Unternehmens Door2Door, die spezielle Software für on demand-Dienste entwickeln.
Nohroudi hatte der Diskussionsrunde ein wenig den Wind aus den Segeln genommen, hatte er sich doch in seinem vorhergegangenen Impulsvortrag nicht als der vermutete Wettbewerber der Bus- und Taxibranche geoutet, sondern als zukünftiger Partner angeboten. „Die Verkehrswende benötigt Lösungen. Lasst uns diese Lösungen gemeinsam gegenüber der Politik präsentieren, damit die Politik für die Fahrzeughersteller mit ihren moovel, Berlkönig – oder Moia-Konzepten keine Gesetze verändern muss“, appellierte der Unternehmer an den Bus- und an den Taxiverband.
Er traf damit den Nerv beider Verbände, vor allem der Taxibranche. „Wir können das aus uns heraus, wir brauchen keine Dritten, die uns zeigen, wie es geht“, sagte Müller. Im Dreiklang sollen der BZP, der bdo und der Verband der Verkehrsunternehmer Lösungen erarbeiten und präsentieren, die beweisen, dass Gesetzesänderungen nur redaktionell nötig sind. An Nohroudi gewandt, sagte Müller: „Dazu brauchen wir Partner, die das, was wir wollen, uns auch technisch zur Verfügung stellen.“
Die Forderung, das Personenbeförderungsgesetz nicht im großen Stil anzupacken und dabei vor allen Dingen die drei Säulen Betriebs- Beförderungs- und Tarifpflicht zu erhalten, wie Thomas Grätz betonte, begründet sich dabei vor allen Dingen auf der erwiesenen Tatsache, dass die Rechtsgrundlage für neue digitale Lösungen durchaus gegeben ist. Den Beweis liefert door2door, die mit drei On-Demand Projekten im legalen Rahmen ohne Sondergenehmigungen agieren. In Berlin, wo man mit wenigen Fahrzeugen das Produkt „Allygator“ als Showcase erprobt, indem man Sammelfahrten unter dem Selbstkostenpreis anbietet und in Duisburg, wo man in Zusammenarbeit mit dem Duisburger Verkehrslinien Busse on demand ermöglicht.
Ähnliches läuft im Gebiet Freyung in Bayern. Hier wurde laut Nohroudi deutlich, dass die Verwaltungsbürokratie es nicht gewohnt sei, neue Ideen zu genehmigen. Es herrsche enorme Unsicherheit, gepaart mit entsprechenden Absicherungstendenzen; „In Freyung wollte das niemand anfassen“, berichtet Nohroudi. „Die Beamten haben es dort immer eine Stelle weitergeschoben. Am Schluss landete es auf dem Schreibtisch des Innenministeriums, die wiederum nicht verstanden haben, warum sie nun über etwas entscheiden sollen, was im Zuständigkeitsbereich eines Landratsamtes liegt.“
Christiane Leonard brachte das Dilemma wunderbar auf den Punkt: „Es kann nicht sein, dass wir ständig die Gesetze ändern müssen, nur weil die Verwaltungsbeamten die Anwendung und Kontrolle der bestehenden Regelungen nicht hinkriegen.“ jh
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