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Chef, wo soll ich halten, die Taxistände sind geschrumpft

von Remmer Witte
13. August 2025
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Chef, wo soll ich halten, die Taxistände sind geschrumpft
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Taxihalteplätze werden von der Branche wie ein eigenes Revier verteidigt. Nur vor dem Krankenhaus herrschen offensichtlich andere Regeln, ob Taxi, Mietwagen oder privat, ob auswärtig oder lokal, hier ist jeder sich selbst der Nächste.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in Paragraf 41 die Rechte von Verkehrsteilnehmern im Einzugsbereich von Vorschriftzeichen. Dazu gehört auch das Verkehrsschild Nr. 229, welches das Verhalten an einem Taxistand regelt. In der dazugehörigen Anlage 2 wird dann ausgeführt: Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxiständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxis. Damit ist klar, dass nur Taxis an einem Taxistand halten dürfen. Nun gibt es aber ja die örtlichen Taxis und die auswärtigen Taxis. Sind diese gleichberechtigt bei der Nutzung von Taxihalteplätzen? Hier müssen die Verkehrsteilnehmer dann etwa um die Ecke denken: Weil ein auswärtiges Taxi sich außerhalb seines Pflichtfahrgebietes nicht zur Fahrgastbeförderung bereithalten darf, darf es auch nicht am auswärtigen Taxihalteplatz halten, denn es darf sich dort ja nicht zur Fahrgastbeförderung bereithalten.

Eigentlich wissen dies auch die meisten Taxilenker, und so würde sich wohl niemand trauen, sich an einem auswärtigen Bahnhof am Taxistand hinzustellen, um dort auf seine Fahrgäste zu warten. Und würde man es versuchen, darf man sich wohl sicher sein, dass die örtlichen Taxler einem diese Regeln nachhaltig erklären würden. Kommen Taxilenker aber in die Nähe eines Krankenhauses oder Gesundheitszentrums, verdrängen sie oft dieses Wissen vielfach. Werden beispielsweise Strahlenpatienten zum Krankenhaus gebracht, verbringen deren Taxichauffeure die Wartezeit oft in den Haltebereichen, die mit Verkehrsschild 229 Taxis vorbehalten sind und reagieren mit großem Unverständnis, wenn Ordnungskräfte oder örtliche Kollegen sie dort vertreiben wollen.

Die örtlichen Verwaltungen versuchen oftmals auch mit Zusatzschildern – „nur ein- und aussteigen“ oder „Taxi- und Mietwagen, Halten maximal 10 Minuten erlaubt“ regelnd einzugreifen. Diese Schilder werden allerdings vielfach sowohl von Unberechtigten Fahrzeuglenkern als auch von den Berechtigten selbst bewusst ignoriert – zehn Minuten sind schnell mal eine halbe Stunde oder mehr, und die Worte einsteigen oder aussteigen beinhalten längere Wartezeiten. Im Ergebnis herrscht an solchen Orten oftmals Verkehrskrieg, und wer das dickste Fell hat, gewinnt.

Quelle: StVO

Aber auch der zweite Teil der gesetzlichen Regelung zum Taxistand wird insbesondere vor Gesundheitszentren und Krankenhäusern gern ignoriert. Danach wird die Länge des Taxistandes durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxis gekennzeichnet. In der Regel beschränkt sich dies dort auf zwei oder drei Taxis. Trotzdem verführt allein die Anwesenheit des Schildes 229 dazu, sich in beliebiger Menge darunter zu versammeln, und auch hier regieren die Chauffeure mit Unverständnis, wenn andere Berechtigte oder Ordnungskräfte sie dort vertreiben wollen.

Die Option, aus einem Krankenhaus zu treten und auf ein freies Taxi am Taxistand zu treffen, was ja eigentlich der Sinn eines Taxihalteplatz sein sollte, ist vielerorts inzwischen undenkbar. Alle gewerblichen Fahrzeuglenker vor Ort sind vorbestellt oder fragen alternativ erstmal, wo es den hingehen soll, denn für eine Fahrt um die Ecke gibt man seine mühsam eroberte Pole-Position am Taxistand vorm Fachkrankenhaus doch nicht einfach auf. Gerade diese Variante treibt manchmal solche Blüten, dass es teilweise vor Ort regelrechte Mafiastrukturen gibt. Der erste am Stand verteilt die Aufträge nach Attraktivität, die guten zu meinen Kumpels, die schlechten zum Letzten am Stand, er selbst aber bleibt einfach als erster stehen. Und am nächsten Tag hat dann jemand anderes die Aufsicht am Taxistand – Hauptsache, die Fernfahrten bleiben innerhalb der Community.

Im Ergebnis haben viele Krankenhäuser inzwischen aufgegeben und weisen gar keine Taxihalteplätze mehr aus. Dies ist ihr gutes Recht, da sich die Hauptzufahrten meistenteils auf krankenhauseigenem Gelände befinden, wo sie selbst die Ordnungsmacht haben. Leidtragende sind dann (neben den Patienten) die Taxler, für die es mehr oder weniger unmöglich ist, ihre Bestellfahrten legal abzuholen, insbesondere wenn sie die Patienten auf der Station abholen sollen. Unmöglich? Na ja, unmöglich ist es nicht, denn auch Angehörige holen ja ihre Verwandten oder Partner dort ab. Dazu fahren sie allerdings – wenn sie nicht doch irgendwo ein halblegales stilles Eckchen zum Gratisparken finden – auf einen kostenpflichtigen Parkplatz oder ins Parkhaus. Unmöglich ist es nur, gratis zu halten und zu warten, da es dafür eben nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten gibt.

Gerade an den großen Flughäfen existiert das gleiche Problem, nur akzeptieren dort gerade viele auswärtige Taxler und andere gewerbliche Abholer, dass sie sich entweder punktgenau mit ihren Fahrtgästen zur Abholung verabreden oder alternativ die Kosten für das Parken in ihren Fahrpreis mit einkalkulieren müssen. Dies aber ist bei Krankenfahrten oftmals unmöglich, denn hier bestimmen nicht die Anbieter, sondern die Krankenkassen den Fahrpreis. Wer da Parkvorhaltekosten mit geltend machen wollte, darf sich maximal eines verständnislosen Blicks seitens der Verhandler der Krankenkassen sicher sein. Also muss sich die Branche wohl mit der Verwaltung des Taxihalteplatzmangels arrangieren.

Arrangieren, was ist das denn? Arrangieren bedeutet zunächst, dass der bequemste Platz nicht immer der richtige Platz ist. Wer nicht unbedingt muss, sollte also zum Warten das direkte Umfeld des Krankenhauses oder Gesundheitszentrum verlassen oder alternativ bezahlten Parkraum nutzen, wenn der verfügbar und bezahlbar ist. Arrangieren bedeutet, dass Zentralenbetreiber eventuell mit örtlichen Parkbewirtschaftern zu verhandeln versuchen, so dass Taxis dort eventuell vergünstigt parken können. Arrangieren bedeutet in diesem Zusammenhang aber auch, dass die Unternehmen ihre Fahrgäste wohl umerziehen müssen. Heutzutage ist der Verkehrsraum eben voller geworden, und da kann das Taxi nicht immer vor der Tür warten. Vielmehr müssen die Fahrgäste bestenfalls aus der Tür treten, und Ihr Taxi rollt gleichzeitig vor.

Arrangieren bedeutet also gegenseitige Rücksichtnahme, eine Tugend, die leider vielfach in Vergessenheit geraten ist. Ohne Rücksichtnahme aber wird es alsbald gar keine Taxihalteplätze mehr vor den Krankenhäusern geben, wofür die Branche sich dann teilweise an die eigene Nase fassen muss. Bloß, weil es vor 20 Jahren noch so üblich war, muss heute eben nicht mehr jeder Chauffeur seine Rücktour direkt vor dem Krankenhaus oder der Facharztpraxis aussitzen, und es müssen dort auch nicht 20 Taxis auf die eine Ferntour des Tages warten. rw

Anmerkung der Redaktion:

Vielleicht hat ja der eine oder andere Taxi-Times-Leser noch Anregungen, wie sich diese Problematik eleganter regeln lässt, wobei es dabei natürlich nur um praktikable Lösungen gehen muss und nicht um Schuldzuweisungen, wer denn der eigentlich Böse ist. Eine spannende Frage also für ein sehr alltägliches Problem aus dem Taxler-Leben.

Mit dem Thema der Falschparker beschäftigt sich auch der Rechtsanwalt und Taxi-Times-Kolumnist Tobias Kipphuth. Wie man gegen solche Falschparker wegen „Besitzstörung“ vorgehen kann, beschreibt der Anwalt in seiner Kolumne in der aktuellen Ausgabe der Taxi Times vom 3. Quartal 2025.
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Beitragsbild: Fotos Remmer Witte

Tags: DialysefahrtenHalteplatzKrankenhausStVO
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Kommentare 2

  1. Chris Teuber says:
    4 Monaten her

    Alle schimpfen über UBER und seine ungesetzliche Arbeitsweise – zu Recht! – aber selbst vorbildhaft, etwa als Kontrast zu dem disruptiven Anbeiter aus Übersee auftreten und zeigen, was Taxi konnte, kann und können wird (ebenso wie die eigentlich ordnenden Zentralen), wird auch gerne schnell mal vergessen.

    Eigenes Beispiel: Im Amsterdam Februar 2024 fuhren am Leidseplein viele UBER rum oder lauerten auf Bürgersteigen. Selbstverständlich haben WIR ein wartendes Taxi bestiegen. Aber was geschah dann? Als wir schon losgefahren sind wurde die Uhr aber nicht eingeschaltet und einfach ein Festpreis genannt. Als ich bat (ich spreche niederländisch) diese einzuschalten, winkte er ab, das sei so üblich.
    Der Festpreis war nicht allzu überhöht, war halbwegs ok, aber ein mulmiges Gefühl bleibt.
    Kein Wunder, wenn solche Fahrer, egal ob NL oder D, dem geneigten Fahrgast höchstselbst ein UBER nahelegen – dort sofort Festpreis auf der App = annehmen oder nicht und gut.
    Eine Beschwerde bei der Gemeente Amsterdam blieb fruchtlos, da die kein ordnendes Ordnungsamtwesen für Taxen haben und haben mich an die Zentralen verwiesen.
    Auch das erhöht den Wert von UBER.

    Und solche Aktionen vor Krankenhäusern!
    UBER wartet nur darauf von den KV die Krankenhausfahrten zu bekommen. Und die Krankenhäuser werden dies vermutlich goutieren (sieh obigen Artikel). Schade, so schade!

    Antworten
  2. Bruno says:
    4 Monaten her

    Tja, immer mehr Taxler schaffen das Taxigewerbe auch international quasi selbst sehr bald ab. Schei…….!

    Antworten

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