Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) steht im Rahmen seines letzte Woche aufgestellten Drei-Stufen-Plans im ständigen Austausch mit den Ministerien. Dabei geht es auch um eine mögliche Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, die als Sofortmaßnahem bereits zum 25. März greifen sollen. Eine erste Reaktion der Politik lässt durchaus hoffen.
Die aktuell fehlenden Umsätze durch das Corona-Virus führen im Taxigewerbe zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen. Wer aktuell nahezu keinerlei Einnahmen mehr erzielt, ist froh um jeden Fixkostenpunkt, der zum Monatswechsel nicht bezahlt werden muss. Eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge wäre damit ein wichtiger Baustein.
Genau deshalb hat der BVTM gegenüber dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagen, die Sozialversicherungsbeiträge als Sofortmaßnahme zu stunden. Das würde bedeuten, dass bereits zum 25. März 2020 keine Beiträge mehr an die Krankenkassen abzuführen wären.
Auf seiner Homepage hat der BVTM von einer ersten positiven Reaktion berichtet: „Diesbezüglich hat uns das BMAS am heutigen Montagmorgen mitgeteilt, dass es die Stundung von Sozialbeiträgen begrüßt und es dazu voraussichtlich bis Ende KW 12/Anfang KW 13 ein entsprechendes Papier des GKV Spitzenverbandes geben wird.“
Die Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit der Corona-Krise ganz zu erlassen, wird vom Ministerium allerdings nicht in Betracht gezogen.
Über die schnelle und positive Reaktion zeigte sich der BVTM erfreut: „Der Bundesverband Taxi und Mietwagen begrüßt die vom BMAS beschlossene Position zur Stundung der Sozialbeiträge, da das Taxi- und Mietwagengewerbe so kurzfristig geschützt und eine flächendeckende Verschuldung und Insolvenz vieler Unternehmer verhindert werden kann. Jetzt muss die Maßnahme auch so schnell wie möglich umgesetzt werden“, heißt es auf der Verbands-Website. hs
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Wo und wie können wir die Anträge schicken wenn sie das auch schreiben ist uns sehr geholfen vorab Dankeschön
Das können wir erst schreiben, wenn der Gesamtverband Krankenkassen der Bitte zugestimmt hat. Das haben wir aber im Beitrag auch genau so geschrieben.
Wird die voraussichtliche Stundung der Sozialvers.Beiträge, v.a. gesetzliche Krankenkassen auch für andere Berufsgruppen , z.B. Einzelinhaber eines Yogastudios , gelten?