Deutschlands Schulen sind schon seit mehreren Wochen geschlossen. Für zahlreiche Taxibetriebe im ländlichen Bereich sind damit zahlreiche Schülerfahrten weggebrochen, weshalb man intensiv um eine Entschädigung verhandelt. Am Beispiel Rheinland-Pfalz wird klar, wie mühsam solche Verhandlungen sind.
Für den Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. (VDV) ist die Weiterbezahlung der so genannten „Freigestellten Verkehre“ ein Thema von zentraler Bedeutung. Bereits vor einigen Wochen hatte der Verband an sämtliche Träger die Bitte formuliert, „unter Berücksichtigung etwaiger Vorhaltekosten die Vergütung in Höhe von 85 Prozent weiterzuzahlen.“
Einige Träger hätten sich erfreulicherweise dazu bereit erklärt, berichtet der Verband in einem Mitgliederschreiben von letzter Woche. Da allerdings nicht alle Einrichtungen und Kommunen dieser Bitte nachkamen, habe der Verband sein Anliegen auch bei den dafür zuständigen Rheinlad-Pfälzischen Innenministerium (MDI) sowie dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (MWVLV) vorgetragen.
Das Verkehrsministerium hatte daraufhin eine Abfrage bei allen Trägern durchgeführt, dessen Auswertung die Erfahrungen des Verbands bestätigte: „Die Spanne der Weiterzahlung reicht dabei von 0 – 100 %.“, berichte der VDV Rheinland vom Ergebnis dieser Abfrage. Das Land wolle einen solchen „Flickenteppich“ allerdings vermeiden und strebe daher an, eine Landesempfehlung zum Umgang mit dieser Thematik herauszugeben und den Trägern zuzuleiten.
„Man möchte dabei auf unsere Empfehlungen Bezug nehmen“, berichtet der VDV. „Hierzu läuft derzeit eine Abstimmung mit dem MDI, da die Aufwendungen für die freigestellten Verkehre grundsätzlich aus dem § 15 LFAG finanziert werden.“
Sobald diese Empfehlung vorliegt, will der Verband seine Mitglieder entsprechend informieren. jh