Für den erhöhten Hygieneaufwand können Taxiunternehmer in bisher fünf Bundesländern einen Extra-Zuschlag bei den Krankenfahrten berechnen. Jetzt kam Hessen als 6. Bundesland hinzu. Der Beitrag ist dort sogar höher, dafür fehlt mit der AOK eine große Krankenkasse.
Wie Heiko Hess vom Fachverband Pkw-Verkehr Hessen gegenüber Taxi Times mitteilte, wurde mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) eine so genannte „Desinfektionspauschale“ vereinbart. Somit können rückwirkend ab 1. Mai 2020 und bis einschließlich 31. Mai 2020 pro Krankenfahrt bei den Mitgliedskassen des vdek fünf Euro zusätzlich zum Fahrpreis abgerechnet werden. Die Vereinbarung gilt allerdings nur für Serienfahrten zur Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie.
Zum vdek zählen die Krankenkassen TK, Barmer, DAK, KKH, hkk oder HEK. Verhandelt wurde diese Pauschale auch stellvertretend für die übrigen Rahmenvertragspartner IKK classic, BKK Landesverband Hessen sowie Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland Pfalz und Saarland.
Für Serienfahrten, deren Patienten der AOK angehören, kann kein Zuschlag berechnet werden. Heiko Hess begründet dies mit den intensiven Kontakten, die man zum vdek pflege. Dort laufen aktuell Verhandlungen über einen Rahmenvertrag für Krankenfahrten, die kurz vor dem Abschluss stehen. Im Zuge dessen konnte man auch den Desinfektionszuschlag aushandeln.
Mit der AOK finden dagegen derzeit auf Verbandsebene keine Gespräche statt, da die Krankenkasse mit den dortigen Taxi- und Mietwagenbetrieben lieber Einzelverträge auf einer sehr niedrigen Kostenerstattungsbasis macht. So werden dort beispielsweise bei Fahrten bis 20 Kilometer Entfernung 1,22 Euro bezahlt und ab 20 Kilometer 1,25 Euro – jeweils pro Besetztkilometer und zzgl. einer Einsatzpauschale von 1,80 Euro. „Wer den Unternehmen nur solche in geringes Beförderungsentgelt bezahlt, kann sich natürlich auch keinen Corona-Zuschlag leisten“, spottet eine Taxiunternehmerin, die ihren Namen nicht genannt haben will.
Seit Beginn der Corona-Pandemie leisten Taxi- und Mietwagenbetriebe einen erheblichen Mehraufwand, um mit entsprechenden Hygiene- und Desinfizier-Maßnahmen und mit Trennschutzeinbauten sowohl die Fahrer als auch insbesondere die Patienten vor einer Ansteckung zu schützen. Seit April hatten sich diesbezüglich die Krankenkassen zunächst in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, später auch in Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bereit erklärt, für diesen Mehraufwand einen „Corona-Zuschlag“ über drei Euro zu bezahlen. Hessen ist nun das sechste Bundesland, in dem die Taxi- und Mietwagenunternehmen für ihr verantwortungsvolles Handeln belohnt werden – dort zumindest von den Ersatzkassen. jh