Die vom Land Baden-Württemberg versprochene Taxi-Soforthilfe über 7,5 Millionen Euro wird konkret. Die Antragsstellung ist seit 24.9.2020 möglich.
Wie von Taxi Times bereits berichtete, übernimmt das Land Baden-Württemberg die Kosten für die Kfz-Finanzierungsrate. Taxi- und Mietwagenbetriebe können seit dem 24. September 2020 dafür den „Tilgungszuschuss Corona“ nach § 53 LHO beantragen. Er muss spätestens bis zum 20. November 2020 über diesen Link inklusive eines Nachweises der Konzession eingereicht werden. Benötigt wird dazu auch eine vom finanzierenden Kreditinstitut vollständig ausgefüllte Bescheinigung über die Höhe der förderfähigen Tilgungsrate.
Fördervoraussetzung ist, dass der Umsatz in den Monaten März 2020 bis August 2020 zusammengenommen um mindestens 50 Prozent gegenüber den Monaten März 2019 bis August 2019 zurückgegangen ist.
Darüber hinaus wird der Tilgungszuschuss pro Unternehmen für maximal zwei Fahrzeuge gewährt. Gegenüber dem Finanzamt ist er als steuerpflichtige Betriebseinnahme anzugeben.
Nach der Entscheidung über den Antrag im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Landeskreditbank erfolgt eine Zustellung eines schriftlichen Bescheids per Post an den Antragsteller (Bewilligung oder Ablehnung) und gegebenenfalls die Auszahlung.
Bei vorsätzlichen oder leichtfertig falschen oder unvollständigen Angaben sowie vorsätzlich oder leichtfertigem Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben müssen die Antragstellenden mit Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gemäß § 264 des Strafgesetzbuches rechnen. hs