Während in Bayern Kleinunternehmer bereits in der driten Märzwoche ihre Anträge auf Soforthilfe stellen konnten und viele Taxiunternehmer bereits nach wenigen Tagen vom Geldeingang auf ihrem Konto berichten, haben zahlreiche andere Bundesländer erst am 25.3. Ihre Hilfen konkretisiert. Und einige Länder boten zunächst oder bieten gar keine eigenen Zuschüsse.
Zu den Bundesländern ohne eigene Zuschüsse zählen Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Sie verweisen auf die Soforthilfen, die der Bund für Solounternehmer auszahlt. Die meisten Bundesländer legen dagegen eigene Soforthilfsprogramme auf.
Taxi Times zeigt in der nachfolgenden Übersicht in alphabetischer Reihenfolge, welches Bundesland welche Hilfen verspricht und wo man diese beantragen kann. Der Schwerpunkt liegt dabei auf jenen Hilfen, die in Form von Zuschüssen gewährt werden. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, allerdings wird er bei der nächsten Einkommenssteuer- oder Körperschaftssteuererklärung gewinnwirksam berücksichtigt. Kredite über die KfW-Bank oder über Bürgschaftsbanken werden in diesem Beitrag nicht berücksichtigt. Die meisten der hier aufgeführten Links enthalten allerdings auch dazu wichtige Informationen.
Hinweis der Redaktion: Bei diesen Zuschüssen handelt es sich in der Regel um klar definierte Liquiditätshilfen. Das bedeutet, dass vor dem Antrag eventuelle Rücklagen aufgebraucht bzw. der Dispokredit bei der Bank in Anspruch genommen ist. Wir bitten alle Taxiunternehmer vor der Antragsstellung die Bedingungen genau durchzulesen.
Hinweis der Redaktion: Alle nachfolgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Baden-Württemberg (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Form von Zuschüssen:
– Für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 9.000 € Einmalzahlung für drei Monate
– Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate;
– Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten: Bis zu 30.000 € Einmalzahlung für drei Monate;
Leitfaden zur Erstellung des Formulars von der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart: https://taxi-auto-zentrale.de/leitfaden-soforthilfe-corona/
Antragstellung online
Mehr Infos unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Update am 30.3.20: Das Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg hat gestern bekanntgegeben, dass die Soforthilfen ohne vorherige Prüfung des Privatvermögens gewährt werden. „Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).
Bayern (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Form von Zuschüssen:
– Für
Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 5.000 € Einmalzahlung für drei
Monate
– Für
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 7.500 € Einmalzahlung für drei
Monate
– Für
Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei
Monate;
– Für
Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten: Bis zu 30.000 € Einmalzahlung für drei
Monate;
Antrag online
Besonderheit: Je nach Betriebssitz des Unternehmens muss der Antrag an eine der acht örtlich zuständigen Vollzugsbehörde gesendet werden. Diese sind beim nachfolgenden Link unter dem Stichpunkt „Zuständige Bewilligungs- und Vollzugsbehörden“ aufgeführt.
Mehr Infos unter: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona
Berlin (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Form von Zuschüssen :
– Für
Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 5.000 € Einmalzahlung für drei
Monate
– Für
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate;
Antrag online ab 27.3.20, Antrag
läuft über die https://www.ibb.de/de/startseite/startseite.html
Besonderheit: Anträge per Post sind nicht zugelassen.
Mehr Infos unter: https://www.berlin.de/sen/web/corona/
Erst am 9.4. beschloss der Senat, auch Betriebe mit elf bis 100 Mitarbeitern mit bis zu 25.000 Euro Soforthilfe zu fördern. Bislang ist allerdings noch kein Antrag möglich bzw. ist an persönliche Termine mit erheblichen Wartezeiten gekoppelt.
Brandenburg (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Form von Zuschüssen:
– Für
Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 9.000 € Einmalzahlung für drei Monate
– Für
Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate
– Für
Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten: Bis zu 30.000 € Einmalzahlung für drei Monate;
– Für
Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten: Bis zu 60.000 € Einmalzahlung für drei Monate;
Antrag online
Besonderheit: Anträge nur per E-Mail an [email protected]
Mehr Infos unter: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Bremen (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Form von Zuschüssen für
Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten:
– Bis zu 5.000 € Einmalzahlung für drei Monate. In Einzelfällen ist ein Zuschuss bis zu 20.000 Euro möglich
Antrag online
Mehr Infos unter: https://www.bis-bremerhaven.de/antrag-corona-soforthilfe.99067.html
Hamburg (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Form von Zuschüssen:
– Für Solo-Selbständige 2.500 € für drei Monate
– Für Betriebe bis 10 Beschäftigte 5.000 € für drei Monate
– Für
Betriebe bis 50 Beschäftigte 10.000 € für drei Monate
– Für Betriebe bis zu 250 Beschäftigte 25.000 € für drei Monate
Antragsformulare sollen bald online
abrufbar sein.
Mehr Infos unter: https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen
Hessen (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Form von Zuschüssen :
– Für Betriebe bis 5 Beschäftigte: 10.000 € für drei
Monate
– Für
Betriebe bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 € für drei Monate
– Für
Betriebe bis zu 49 Beschäftigte: 30.000 €
Antrag online ab 30.03.2020
Antragsdetails für Hessen befinden sich in der Finalisierung.
Mecklenburg-Vorpommern (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Form von Zuschüssen:
– Für Betriebe bis 5 Beschäftigte: 9.000 € für drei
Monate
– Für
Betriebe bis 10 Beschäftigte: 15.000 € für drei Monate
– Für
Betriebe bis 24 Beschäftigte: 25.000 € für drei Monate
– Für
Betriebe bis zu 49 Beschäftigte: 40.000 € für drei Monate
Antrag online
Das Antragsformular kann vorab per E-Mail
([email protected]) übermittelt werden, jedoch ist eine postalische
Zusendung des Formulars zwingend erforderlich
Mehr Infos unter: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/
Niedersachsen (Stand 1.4.2020)
Soforthilfe in Form von Zuschüssen:
– Für Betriebe bis 5 Beschäftigte: 9.000 € für drei Monate
– Für Betriebe bis 10 Beschäftigte: 15.000 € für drei Monate
– Für Betriebe bis 30 Beschäftigte: 20.000 € für drei Monate
– Für Betriebe bis zu 49 Beschäftigte: 25.000 € für drei Monate
Diese Beträge lagen bis Ende März deutlich unter den aktuellen, da das niedersächsische Wirtschaftsministerium zwischenzeitlich durch Verhandlungen mit dem Bund höhere Förderungen erzielen konnte. Für Unternehmer, die bereits einen Antrag gestellt haben, gibt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) auf seiner Internetseite Hinweise, wie sie nachträglich mehr Geld erhalten.
Zudem hat sich das Antragsverfahren geändert. Hinweise gibt die NBank auf ihrer Internetseite, wo Sie weiter unten im grauen Kasten unter anderem einen Link zum Herunterladen des Antragsformulars finden: https://www.soforthilfe.nbank.de/
Nordrhein-Westfalen (Stand 26.3.2020)
Aktualisierung am 16.4.20: Das wegen betrügerischer Websites vor einigen Tagen vorübergehend eingestellte Online-Angebot soll laut „Westdeutscher Zeitung“ am morgigen Freitag, dem 17.4., wieder freigeschaltet werden.
Es wird keine landeseigene Soforthilfe in Form von Zuschüssen gewährt. „Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern“, heißt es auf der Homepage.
Die Website mit den elektronischen
Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) im Laufe des Tages online
gehen.
Keine Soforthilfen, es wird auf das
Hilfsproramm des Bundes verwiesen und erweitert dieses Programm mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10
Beschäftigten.
Rheinland-Pfalz (Stand 26.3.2020)
Keine Soforthilfen, es wird auf das Hilfsproramm des Bundes verwiesen und erweitert dieses Programm mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten. Zudem werden die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte erweitert..
Mehr Infos unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Saarland (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Stichpunkten: Stand 26.03.2020
Soforthilfe in Form von Zuschüssen zwischen 3.000 und 10.000 Euro, abhängig von der Mitarbeiterzahl.
– Antrag online seit 24.3.
Mehr Infos unter: https://www.saarland.de/254842.htm
Sachsen (Stand 26.3.2020)
Sachsen geht bei der Soforthilfe einen ganz eigenen Weg mit einigen Besonderheiten. Unternehmer und Solo-Selbständige erhalten innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung eine Soforthilfe von bis zu 50.000 Euro. Die Hilfe ist kein Zuschuss, sondern ein zinsloses Darlehen, das erst ab dem vierten Jahr zurückbezahlt werden muss. Anspruch auf diese Hilfe haben alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter einer Million – unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.
Sachsen-Anhalt (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Stichpunkten: Stand 26.3.2020
Bis zu 400 Millionen Euro an Liquiditätshilfen stehen bereit, aber noch gibt es keine Informationen, an wen und in welcher Höhe die Gelder ausgezahlt werden. „Das Land und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt arbeiten mit Hochdruck an den Hilfsprogrammen, welche im Zuge der Corona-Krise dringend erforderlich sind“, heißt es auf der Homepage der IB Sachsen-Anhalt. Um bei Ergebnissen schnell informiert zu sein, empfiehlt es sich für Taxiunternehmer aus Sachsen-Anhalt, den IB-Newsletter zu abonnieren.
Schleswig-Holstein (Stand 26.3.2020)
Das Land Schleswig-Holstein gewährt keine Soforthilfe. Auszug aus einem Bericht des NDR vom 24.3.2020: „Weil die Bundesregierung ein Corona-Hilfsprogramm über 156 Milliarden Euro beschlossen hat, passt die schleswig-holsteinische Landesregierung ihr am Freitag (20.3) verkündetes 500-Millionen-Euro-Hilfspaket noch einmal an. Die geplanten Zuschüsse für kleine Betriebe und Solo-Selbständige sowie die wesentlichen Hilfen zur Stützung mittelständischer und großer Betriebe sollen nun aus der Bundeskasse bezahlt werden, teilte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Dienstag (24.3.) nach einer Sitzung des Landeskabinetts mit. Das Geld des Landes soll vor allem der Hotel- und Gaststättenbranche mit günstigen Darlehen mit langer Laufzeit helfen.“
Thüringen (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Stichpunkten: Stand 26.3.2020
– Soforthilfe in Form von Zuschüssen :
Für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 5.000 € Einmalzahlung für drei Monate
Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 10.000 € Einmalzahlung für drei Monate
Für Betriebe mit bis zu 25 Beschäftigten: Bis zu 20.000 € Einmalzahlung für drei Monate;
Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten: Bis zu 30.000 € Einmalzahlung für drei Monate;
– Antrag online seit 25.3.20
– Besonderheit: Anträge können per Mail oder per Post bei der zuständigen IHK oder bei HWK eingereicht werden, bei der Thüringer Aufbaubank nur per Post. Mehr Infos unter: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020
Bund (Stand 26.3.2020)
Soforthilfe in Form von Zuschüssen:
- für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 9.000 € Einmalzahlung für drei Monate
- für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate;
Die bei der Einstufung der Unternehmensgröße maßgebliche Anzahl an Mitarbeitern beruht auf der so genannten Vollzeitäquivalente. Was das bedeutet, erklärt Wikipdia inklusive einem Berechnungsbeispiel:
Der Sofort-Zuschuss kann zusätzlich zu Länderhilfen beantragt werden, der Antrag läuft über die Länder bzw. Kommunen, ist aber derzeit (Stand 26.3.) noch nicht online abrufbar;
Mehr Infos unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Aktualisierung am 30.3.2020: Das Bundeswirtschadftsministerium hat Einzelheiten zur Ausschüttung der Soforthilf bekanntgegeben. Siehe hier
Hallo
Ich habe die soforthilfe Bayern 5000€ beantragt, bei uns kam im Radio wer dass beantragt wird automatisch auf die 9000€ von Bund aufgestockt, wisst ihr da genaueres?
Nein, das hören wir so zum ersten mal.
Das heißt also jeder Betrieb über zehn Mitarbeiter kann zusehen wie er zurecht kommt im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern das ist doch wohl echt ein schlechter Witz
( Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate; )
Das ist leider echt, in Schleswig-Holstein bekommt niemand Hilfe, außer du hast nicht mehr wie 10 Mitarbeiter oder du bist Gastronom oder Hotellerie.
Schleswig-Holstein hat das Antragsformular zur Soforthilfe am 26.03.2020 online gestellt. Zu finden ist es aufmden Webseiten der IHK, der Landesregierung und der IB.SH.
In Schleswig-Holstein ist das alles eine Katastrophe!!!Egal wo man hinhört ! Am 28.03.2020 Anträge abgeschickt , bis heute nichts gehört!
Nicht einen gehört oder gesprochen
Der schon Geld bekommen hat !
Bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein läuft das nicht , und keiner von den Politikern kümmert sich. Das ist schon ein Trauerspiel!!!