Der diesjährige Ramadan vom 24. April bis zum 23. Mai gilt auch wieder für zahlreiche Taxifahrerinnen und Taxifahrer. In Zeiten der Corona-Pandemie wird vieles anders sein.
In den vergangenen Jahren konnten fastende Taxifahrer zwischen Sonnenauf- und -untergang ohne zu essen und trinken mit abwechslungsreichen Varianten die Zeit bis zum „Iftar“ (Fastenbrechen) überbrücken, aber diesmal wird es hart ohne Moschee, Geselligkeit, gegenseitiges Ermutigen und vor allem durch weniger Fahraufträge. Besonders denen, die in der Nachtschicht unterwegs sind, fehlt der Umsatz, weil weiterhin Restaurants geschlossen sind und kulturelle Veranstaltungen ausfallen.
Je nach ihren Möglichkeiten wechseln die Taxifahrer von der Nacht- zur Tagschicht, aber das Fasten wird dadurch schwieriger, denn durch das stundenlange Warten auf die nächste Tour fehlt die nötige Abwechslung, die sonst erfahrungsgemäß vom Hunger ablenkt. Noch ist es ungewiss, wie und wann zur Normalität zurückgekehrt werden kann, und bis dahin könnte auch das Zuckerfest anders ablaufen als gewöhnlich.
Das Fasten von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang im Monat Ramadan gehört zu den „fünf Säulen“ des Islam, also zu den Hauptpflichten der Muslime. Zum Fasten ist allerdings nur verpflichtet, wer es ohne gesundheitlichen Schaden durchführen kann. Das Fasten soll zum spirituellen Schatz des Ramadan wegweisen, dem Heiligen Monat, an dem der Koran herabgesandt worden ist, dem Monat der Barmherzigkeit, der Vergebung, dem Monat des Gebets, des Koranlesens, des innigen Gesprächs mit Gott. Längst haben in weiten Teilen der islamischen Welt auch theologische Diskussionen begonnen, ob Gläubige angesichts der Corona-Pandemie in diesem Jahr vielleicht komplett von der Pflicht zum Fasten befreit werden könnten. Kinder, Schwangere und Kranke sollen nicht fasten. Auch wer „nicht anwesend“, sondern „unterwegs“ ist, soll die Tage der Enthaltsamkeit später nachholen. Damit dürfte aber weniger Taxifahren gemeint sein als Reisen – und das wiederum fällt ja derzeit auch flach.
Der Ramadan (arabisch für „heißer Monat“) hat nicht jedes Jahr das gleiche Datum, sondern wandert. Ein Jahr im islamischen Kalender ist kürzer. Dadurch beginnt der Ramadan nach unserer Zeitrechnung Immer zehn bis zwölf Tage früher als im Vorjahr.
Hoffen wir, dass die Pandemie zum Ramadan 2021 überwunden ist und es so im nächsten Jahr etwas angenehmer für die fastenden Taxifahrer wird. hs