Auf Einladung der IHK Magdeburg gab Michael Müller als Präsident des neu gegründeten TMV (Taxi- und Mietwagenverband) eine Einführung zur Novellierung des PBefG (Personenbeförderungsgesetz) und kommentierte die für das Taxi- und Mietwagengewerbe relevanten Änderungen.
Mit ca. 35 Teilnehmern war der Online-Saal dabei beileibe nicht voll, aber das Gewerbe muss aktuell wohl auch auf zu vielen Hochzeiten gleichzeitig tanzen. In seiner kurzen Einführung verwies Thomas Weber, Wernigerode, als stellvertretender Vorsitzender des IHK Verkehrsausschuss auf den besonderen Umstand hin, dass Michael Müller bei der letzten Veranstaltung zum Thema PBefG im Jahr 2019 noch als Präsident des BZP (heute BVTM) in der IHK Magdeburg referiert habe und nun wiederum als Präsident, aber für einen neuen Verband spreche. In der Folge war der Diskurs über die zwei Verbände dann allerdings kein Thema mehr.
Mit dem Statement „Wir haben gekämpft und gemeinsam noch ein gutes Ergebnis erzielt, wenn man die Ausgangslage bedenkt, mit der die PBefG-Novelle mal an den Start gegangen war“ umschiffte Müller die Diskussion elegant und warb lediglich zum Schluss noch dafür, sich im mit dem TVM assoziierten LVSA (Landesverband des Verkehrsgewerbe Sachsenanhalt e.V.) zu organisieren, genauso wie dies vor wenigen Tagen noch der TVM (Taxiverband München) für eine Mitgliedschaft im jetzt erweiterten TVB tat, wo man so wohl gern die Lücke für Bayern schließen möchte, die der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V., für den BVTM im Süden der Republik gerissen hatte, als er im Herbst 2020 ausgetreten war.
Müller konzentrierte sich dann zunächst auf die grundsätzlichen Änderungen des Gesetzes, um dann sehr detailliert auf die Änderungen für Taxi und Mietwagen einzugehen. In seinem abschließenden Fazit hob er dabei hervor, dass Andreas Scheuer sich letztendlich der Verantwortung entzogen habe, mit der der damalige und heutige Verkehrsminister im Jahr 2018 noch an den Start gegangen sei, indem er „mehr Mobilität mit weniger Fahrzeugen“ gefordert habe und die „Mobilität im ländlichen Raum stärken“ wollte. Nunmehr sei sehr viel der Verantwortung auf die Länder und ihre Kommunen übergegangen, was aber grundsätzlich als Chance und absolut nicht nur als Risiko zu werten sei.
Die Möglichkeiten für die Kommunen, das Gewerbe bezüglich seiner Umweltstandards in die Pflicht zu nehmen, begrüßte Müller ausdrücklich, warnte jedoch auch vor den Möglichkeiten der neuen Datenanforderung. Insbesondere bezüglich der dynamischen Daten, die zumindest Mehrwagenunternehmen in Echtzeit ab Juli 2022 zur Verfügung stellen sollen, sei noch ungeklärt, wie parallel das Ausspionieren von Auftragsdaten beispielsweise durch Mitbewerber verhindert werden könne.
In der Folge stellte Müller dann noch einmal die Änderungen für die einzelnen Verkehrsformen im Gelegenheitsverkehr da. Jeweils mit einem roten „A“ markiert waren dabei die Neuerungen, die Einflussmöglichkeiten für Land oder Kommune aufweisen. Anhand der überraschend vielen roten A`s wurde schnell deutlich, dass sich bezüglich der Gestaltungsoptionen für die Kommunen sehr viel geändert hat.
Die Option für Festpreise und Tarifkorridoren stellte Müller unkommentiert vor. Bezüglich der Anforderung an Mehrwagenunternehmen, auch barrierefreie Taxis im Fuhrpark anbieten zu müssen, stellte er klar, dass diese Verpflichtung erst ab 20 Taxikonzessionen gelte. Mietwagenkonzessionen würden dabei nicht mitgezählt, da Mietwagen ausdrücklich nicht in diese Verpflichtung mit einbezogen seien.
Ein weiteres wichtiges Thema war auch die neue Fachkunde, landläufig meist „kleine Fachkunde“ genannt. Inhaltlich solle es darin vor allem um die Sicherheit, Unfallverhütungsvorschriften, Kindersicherungspflicht oder auch Ladungssicherung gehen. Hier sei allerdings noch ungeklärt, in welchem Format die Fachkunde im Rahmen des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung nachzuweisen sei, wenn dieser für Taxi, Mietwagen und Gebündelten Bedarfsverkehr (GBV) gelten solle. Unentschieden sei vor allem noch, ob es ein reiner Sitzschein werde, der lediglich die Teilnahme an einem Seminar erfordere, oder ob es doch eine Prüfung gebe, was der TVM favorisiere. Aktuell würden mögliche Details in einem Arbeitskreis von Ländern und auch Kommunen diskutiert.
Der TMV mache sich hier dafür stark, einen Fragenpool von 500 möglichen Fragen zu entwickeln, der sich gleichmäßig auf fünf Module verteile. Per Zufall solle dann ein Programm je fünf beliebige Fragen pro Modul auswählen und dem Prüfling präsentiert werden. Die Überprüfung der Lösungen könne dann sofort am Rechner erfolgen, und könne so ein klares „bestanden“ oder „nicht bestanden“ direkt bei der prüfenden Behörde angezeigt werden, ohne dass diese selber Aufwand mit der Prüfung habe. Da diese Fachkundeprüfung eigentlich schon ab dem 2. August dieses Jahres umgesetzt sein solle, sei bei der Festlegung natürlich große Eile geboten.
Süffisant vermerkte Müller noch, dass sich jetzt, mit dem Ende der corona-bedingten Einschränkungen, auch wieder die Poolrider und Uberer auf den Straßen der Metropolen sehen ließen und so wieder für massive Marktverzerrungen sorgten, nachdem sie das schwierige Pandemie-Geschäft dann doch lieber den Taxi-Profis überlassen hätten. Aber es wären nun auch schon Anfragen der Genehmigungsbehörden zu vermerken, welche die Verbände um Unterstützung bei der Umsetzung ihrer neuen Möglichkeiten bäten.
Mit wenig Emotion empfahl er dem Gewerbe im Übrigen noch, dem aktuellen Elektro-Hype zu folgen, denn unabhängig von Sinn oder Unsinn der neuen Technologien sei es für die Branche wohl mehr oder weniger überlebensnotwendig, hier einfach mitzuziehen. Mit dem Schlusssatz „keine Zeit für Einzelkämpfer“ dokumentierte Müller eindeutig, dass das Gewerbe zeitnah wieder zu einer Stimme finden muss, denn gemeinsames Wirken auf Bundes- und vor allem aber auch Länderebene sei nun gefragt, um die neue kommunale Steuerungsoptionen mit sinnvollen Inhalten zu füllen. Man darf gespannt sein, ob und wie dieser Traum in Erfüllung geht. rw
Die Bilder zeigen Screenshots aus dem Vortrag von Michael Müller während einer digitalen Veranstaltung der IHK Magdeburg am 22.6.21