Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung und legitimiert mit einem entsprechenden Ausweis und Wertmarke kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, sollen auch unentgeltlich Taxi fahren dürfen. Dazu müsste lediglich eine zusätzliche Ziffer in das Neunte Sozialgesetzbuch eingeführt werden.
Diese Anregung kommt derzeit vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e. V. (VSPV) und seinem Dachverband Taxi- und Mietwagenverband (TMV). Letzterer kooperiert sehr eng mit dem Sozialverband Deutschland und denkt dabei auch „out of the box“, wie es Sascha Waltemate vom VSPV kürzlich formulierte. Es gehe darum, dass man Inklusionstaxis nicht nur im nur im Bereich des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) definiert, sondern es als öffentliches Verkehrsmittel im Sinne des 13. Kapitels des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) aufnimmt.
In jenem Kapitel des SGB IX ist in den Paragraphen 227 bis 237 geregelt, dass und wie schwerbehinderte Menschen unentgeltlich im ÖPNV befördert werden. Diese müssen dazu einen Ausweis mit Wertmarke vorzeigen. Die Verkehrsunternehmen erhalten dafür eine pauschale Erstattung der Fahrgastausfälle. Laut Waltemate seien das beispielsweise in Nordrhein-Westfalen 3,5 Prozent der Einnahmen aus den gesamten Beförderungsentgelten.
„Die Idee des Inklusionstaxis ist, ein entsprechendes Angebot für die Beförderung gehandicapter Menschen bereitzustellen“, erläutert Waltemate seinen Vorstoß. „Das ist mit Kosten verbunden, die weder der schwerbehinderte Mensch noch der Unternehmer tragen soll.“
Vielmehr sei das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die man ins Kapitel 13 des SGB IX integrieren könnte. Man müsse dazu im § 230 Absatz 1 eine Ziffer 8 „Inklusionstaxi“ neu hinzufügen. Bei den Ziffern 1-7 werden die Fahrzeuge aufgezählt, die von Schwerbehinderten Menschen unentgeltlich genutzt werden dürfen, unter anderem Straßenbahnen und S-Bahnen, Busse im Linienverkehr, Nahverkehrs-Eisenbahnen und Wasserfahrzeuge. Als Kostenträger haben der VSPV und der TMV den Bund im Auge.
Ganz neu ist die Idee nicht. Schon jetzt werden schwerbehinderten Menschen nach Einzelfallprüfung kostenlose Taxifahrten gewährt, die dann über kontingentierte Gutscheine oder Mobilitätsbudgets abzurechnen sind. Genehmigung wie Abrechnung sind allerdings sowohl für den Schwerbehinderten bzw. dessen Betreuer wie auch für den Taxi- und Mietwagenunternehmer echte Bürokratiemonster.
Jürgen Lenders, Bundestagsabgeordneter der FDP, der von Waltemate im Rahmen der Dialogreihe „TMV Direkt“ mit dieser Überlegung konfrontiert wurde, bezeichnete den Vorstoß als charmante Idee. Er sieht darin den Vorteil, dass damit auch eine Versorgungslücke geschlossen werden könnte, denn die Fahrdienste, die derzeit solche Schwerbehindertenfahrten durchführen, würden massiven Fahrermangel beklagen.
Entgeltfreie Taxifahrten allen Menschen anzubieten, die einen Behindertenausweis mit Wertmarke haben, gehe laut Lenders aber zu weit. „Es wäre nicht finanzierbar, für jeden Rollstuhlfahrer ein kostenloses Taxi anzubieten. Es gibt aber eine ganze Reihe Menschen im Bereich der Inklusion, die dafür in Frage kommen“, räumt er ein.
In der Frage nach der Zuständigkeit und dem Kostenträger gibt Lenders den Ball an die Landeswohlfahrtsverbände weiter. Diese würden teilweise über ein höheres Sozialbudget verfügen als die Landessozialminister.
Um die Idee des kostenlosen Inklusionstaxis und deren mögliche Umsetzung zu erörtern, schlägt TMV-Geschäftsführer Patrick Meinhardt einen Runden Tisch vor, an dem neben dem Taxigewerbe und dem Sozialverband Deutschland auch die jeweils zuständigen Ministerien sowie die Wohlfahrtsverbände teilnehmen sollen. jh
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Das ist wirklich eine tolle Idee. Das wäre auch eine Innovation, die viel Anerkennung haben wird. Man sollte darein investieren und den Behinderten Menschen mehr helfen. Vor allem für Personen im Rollstuhl wäre das klasse.
https://www.taxi-vels.de/rollstuhlfahrten
Die Idee ist an und für sich sehr gut,aber was ist,wenn dir Krankenkasse zwar das 3.Quartal für Krankenfahrten übernehmen hat aber trotz der Verordnung für das 4.Quartal ist diese noch nicht genehmigt worden. Ich bin seit einer Wirbelsäulen OP von Pflegestufe 1 inden Pflegegrad 3 gestuft worden,da sich die Implantate gelockert haben und falsch liegen, seitdem bin ich mobil noch eingeschränkter als vor der OP. Da ich täglich nach Düsseldorf zum Arzt muss, selbst in MG wohne,bin ich auf eine Krankenfahrt mit dem Taxi zur Zeit sehr angewiesen. Wieso wird das eine Quartal incl. Verordnung vom Arzt genehmigt und jetzt im letzten Q. wiederum nicht bzw muss neu darüber entscheiden werden? Der Krankenkasse liegt auch der Befund,der die Verschlechterung dokumentiert, vor. Es ist zur Zeit nicht absehbar für wie lange ich diesen Dienst nutzen muss,aber offensichtlich ist, das ich nicht in der Lage bin zur Zeit diesen Weg mit Bus und Bahn nach Düsseldorf und zurück bewältigen kann.
So schnell wie ich begutachtet und in Stufe 3erhöht würde und das Pflegegeld auf dem Konto war,so beschwerlich bzw umständlich und nervenaufreibend ist es nicht zu wissen ob man jetzt ein Taxi nehmen darf oder nicht.Denn noch ist diese Verordnung nicht genehmigt obwohl sich an meinem Zustand nichts geändert hat und ich mobil kaum noch etwas unternehmen kann.
Ich bin sehr froh dass es so etwas wie Pflegegeld und Grad gibt,aber der ganze bürokratische Pflicht Teil macht mir sehr zu schaffen denn diese Ungewissheit ist alles andere als förderlich für mich.