Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Inklusion

Denkansatz: kostenloses Inklusionstaxi für Schwerbehinderte

von Jürgen Hartmann
23. Juni 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
4
Zuschlag für die Rollstuhlbeförderung schwer erkämpft
Werbung
 

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung und legitimiert mit einem entsprechenden Ausweis und Wertmarke kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, sollen auch unentgeltlich Taxi fahren dürfen. Dazu müsste lediglich eine zusätzliche Ziffer in das Neunte Sozialgesetzbuch eingeführt werden.

Diese Anregung kommt derzeit vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e. V. (VSPV) und seinem Dachverband Taxi- und Mietwagenverband (TMV). Letzterer kooperiert sehr eng mit dem Sozialverband Deutschland und denkt dabei auch „out of the box“, wie es Sascha Waltemate vom VSPV kürzlich formulierte. Es gehe darum, dass man Inklusionstaxis nicht nur im nur im Bereich des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)  definiert, sondern es als öffentliches Verkehrsmittel im Sinne des 13. Kapitels des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) aufnimmt.

In jenem Kapitel des SGB IX ist in den Paragraphen 227 bis 237 geregelt, dass und wie schwerbehinderte Menschen unentgeltlich im ÖPNV befördert werden. Diese müssen dazu einen Ausweis mit Wertmarke vorzeigen. Die Verkehrsunternehmen erhalten dafür eine pauschale Erstattung der Fahrgastausfälle. Laut Waltemate seien das beispielsweise in Nordrhein-Westfalen 3,5 Prozent der Einnahmen aus den gesamten Beförderungsentgelten.

„Die Idee des Inklusionstaxis ist, ein entsprechendes Angebot für die Beförderung gehandicapter Menschen bereitzustellen“, erläutert Waltemate seinen Vorstoß. „Das ist mit Kosten verbunden, die weder der schwerbehinderte Mensch noch der Unternehmer tragen soll.“

Vielmehr sei das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die man ins Kapitel 13 des SGB IX integrieren könnte. Man müsse dazu im § 230 Absatz 1 eine Ziffer 8 „Inklusionstaxi“ neu hinzufügen. Bei den Ziffern 1-7 werden die Fahrzeuge aufgezählt, die von Schwerbehinderten Menschen unentgeltlich genutzt werden dürfen, unter anderem Straßenbahnen und S-Bahnen, Busse im Linienverkehr, Nahverkehrs-Eisenbahnen und Wasserfahrzeuge. Als Kostenträger haben der VSPV und der TMV den Bund im Auge.

Ganz neu ist die Idee nicht. Schon jetzt werden schwerbehinderten Menschen nach Einzelfallprüfung kostenlose Taxifahrten gewährt, die dann über kontingentierte Gutscheine oder Mobilitätsbudgets abzurechnen sind. Genehmigung wie Abrechnung sind allerdings sowohl für den Schwerbehinderten bzw. dessen Betreuer wie auch für den Taxi- und Mietwagenunternehmer echte Bürokratiemonster.

Jürgen Lenders, Bundestagsabgeordneter der FDP, der von Waltemate im Rahmen der Dialogreihe „TMV Direkt“ mit dieser Überlegung konfrontiert wurde, bezeichnete den Vorstoß als charmante Idee. Er sieht darin den Vorteil, dass damit auch eine Versorgungslücke geschlossen werden könnte, denn die Fahrdienste, die derzeit solche Schwerbehindertenfahrten durchführen, würden massiven Fahrermangel beklagen.

Entgeltfreie Taxifahrten allen Menschen anzubieten, die einen Behindertenausweis mit Wertmarke haben, gehe laut Lenders aber zu weit. „Es wäre nicht finanzierbar, für jeden Rollstuhlfahrer ein kostenloses Taxi anzubieten. Es gibt aber eine ganze Reihe Menschen im Bereich der Inklusion, die dafür in Frage kommen“, räumt er ein.

In der Frage nach der Zuständigkeit und dem Kostenträger gibt Lenders den Ball an die Landeswohlfahrtsverbände weiter. Diese würden teilweise über ein höheres Sozialbudget verfügen als die Landessozialminister.

Um die Idee des kostenlosen Inklusionstaxis und deren mögliche Umsetzung zu erörtern, schlägt TMV-Geschäftsführer Patrick Meinhardt einen Runden Tisch vor, an dem neben dem Taxigewerbe und dem Sozialverband Deutschland auch die jeweils zuständigen Ministerien sowie die Wohlfahrtsverbände teilnehmen sollen. jh

Beitragsfoto: Pixabay

Tags: InklusionstaxiJürgen LendersSGB IXTaxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. TMVVSPV e. V.
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Patrick Meinhardt verlässt den TMV
Personalien

Patrick Meinhardt verlässt den TMV

27. November 2025
Hamburger Unternehmer ermöglichen Spontanvermittlung von Inklusionstaxis
Inklusion

Hamburger Unternehmer ermöglichen Spontanvermittlung von Inklusionstaxis

15. November 2025

Kommentare 4

  1. Noah_Dadri1 says:
    2 Jahren her

    Das ist wirklich eine tolle Idee. Das wäre auch eine Innovation, die viel Anerkennung haben wird. Man sollte darein investieren und den Behinderten Menschen mehr helfen. Vor allem für Personen im Rollstuhl wäre das klasse.
    https://www.taxi-vels.de/rollstuhlfahrten

    Antworten
  2. Claudia Kubik says:
    2 Jahren her

    Die Idee ist an und für sich sehr gut,aber was ist,wenn dir Krankenkasse zwar das 3.Quartal für Krankenfahrten übernehmen hat aber trotz der Verordnung für das 4.Quartal ist diese noch nicht genehmigt worden. Ich bin seit einer Wirbelsäulen OP von Pflegestufe 1 inden Pflegegrad 3 gestuft worden,da sich die Implantate gelockert haben und falsch liegen, seitdem bin ich mobil noch eingeschränkter als vor der OP. Da ich täglich nach Düsseldorf zum Arzt muss, selbst in MG wohne,bin ich auf eine Krankenfahrt mit dem Taxi zur Zeit sehr angewiesen. Wieso wird das eine Quartal incl. Verordnung vom Arzt genehmigt und jetzt im letzten Q. wiederum nicht bzw muss neu darüber entscheiden werden? Der Krankenkasse liegt auch der Befund,der die Verschlechterung dokumentiert, vor. Es ist zur Zeit nicht absehbar für wie lange ich diesen Dienst nutzen muss,aber offensichtlich ist, das ich nicht in der Lage bin zur Zeit diesen Weg mit Bus und Bahn nach Düsseldorf und zurück bewältigen kann.
    So schnell wie ich begutachtet und in Stufe 3erhöht würde und das Pflegegeld auf dem Konto war,so beschwerlich bzw umständlich und nervenaufreibend ist es nicht zu wissen ob man jetzt ein Taxi nehmen darf oder nicht.Denn noch ist diese Verordnung nicht genehmigt obwohl sich an meinem Zustand nichts geändert hat und ich mobil kaum noch etwas unternehmen kann.
    Ich bin sehr froh dass es so etwas wie Pflegegeld und Grad gibt,aber der ganze bürokratische Pflicht Teil macht mir sehr zu schaffen denn diese Ungewissheit ist alles andere als förderlich für mich.

    Antworten
  3. Edith Rosinski says:
    3 Monaten her

    Ich habe 80% auf den Schwerbehinderten Ausweis und habe pflegestufe zwei, kann ich mit dem Taxi unentgeltlich meine Arzt Termine war nehmen…..Zum Orthopäden, Hausarzt und Diabetologen sowie zum Augenarzt wenn ich getropft werde

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Monaten her

      Liebe Frau Rosinski, generell haben Sie keinen Anspruch auf kostenlose Taxifahrten. Wenn Sie zu medizinisch notwendigen Behandlungen müssen, sind die Krankenkassen verpflichtet, ihnen auch die Beförderung zur Behandlung und anschließend wieder nach Hause zu bezahlen, wenn dies nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Fahrzeug möglich ist. Das wird aber jeweils im Einzelfall bewertet. Wenden Sie sich mit dieser Frage daher bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.