In Berlin sind erste Taxibetriebe mit hohen Nachzahlungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) konfrontiert. Ein Großteil der angegebenen Pausenzeiten wird als Bereitschaftszeit gewertet, für die auch Lohn hätte gezahlt werden müssen.
Das berichtet der Berliner Rechtsanwalt Urban Gozdowski gegenüber Taxi Times. Bei einigen seiner Mandanten hätte die DRV die angegeben Pausenzeiten nicht anerkannt. „Die Betriebsprüfer der DRV überprüfen die aufgezeichneten Arbeitszeiten und bestimmen eigenmächtig, wann und wie lange ein Taxifahrer Pause macht. Die Prüfer sind der Auffassung, dass ein Taxifahrer bei einer Schicht, in der dem Taxifahrer das Taxi zehn Stunden zur Verfügung steht, lediglich eine Pause von einer halben Stunde macht. Jede weitere einzelne Stunde, in der der Taxifahrer das Fahrzeug nicht bewegt, ist nach Ansicht der Betriebsprüfer Bereitschaftszeit, die nach der neusten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts mindestens mit dem Mindestlohn abgegolten werden muss. Dies hat zur Folge, dass für die ausgewiesene Pause, die eigentlich keine Arbeitszeit ist, trotzdem SV-Beiträge nachgezahlt werden müssen. Die DRV behauptet, der Taxifahrer hatte in dieser Zeit Bereitschaftszeit, ohne sich mit den Gegebenheiten der Taxibranche auseinander gesetzt zu haben.“
Als Konsequenz dieser Interpretation erhielten im Juni 2016 einige Berliner Taxiunternehmen, nach einer regulär durchgeführten Betriebsprüfung, Post von der DRV, in der Sie gebeten wurden, einen fünfstelligen Betrag an Sozialversicherungsbeiträgen an die entsprechenden Einzugsstellen (Krankenkassen und Berufsgenossenschaft) nachzuzahlen.
Die betroffenen Betriebe werden sich gegen diese Interpretation wehren. Noch ist nicht klar, ob die Berliner Abteilung des DRV einen allzu eifrigen Mitarbeiter in die Schranken weist oder ob die unterschiedlichen Positionen vor dem Sozialgericht landen. Gozdowski warnt jedenfalls: „Taxiunternehmer, die eine Betriebsprüfung erst in der nahen Zukunft oder nächstes Jahr erwarten, müssen mit einem Bescheid rechnen, der einen weit höheren Nachzahlungsbetrag ausweist. Dieser wird evtl. eine fünfstellige Summe überschreiten.“ Der Anwalt empfiehlt, auf jeden Fall Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. „Sammeln Sie alle Unterlagen für den geprüften Zeitraum zusammen und suchen Sie einen kundigen Rechtsanwalt oder Steuerberater auf, der Sie umfassend berät und den Bescheid auf Richtigkeit überprüft.“ jh
Abbildung: Starksoft
Bei 10 Stunden Anwesenheit sind Pausen von mindestens 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Die vom Prüfer angesetzten Pausen von 30 Minuten sind also schon von daher zu kurz. Das sollte so ein Prüfer aber schon wissen!
Bei einem Arbeitstag von 10 Stunden ist mehr als üblich, dass die Pausezeit 60 Minuten beträgt. Außerdem sind 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Daher sind solche Bescheide nichtig. Natürlich, wenn der Taxifahrer pro Tag 12 Stunden unterwegs ist und davon 3-4 Stunden als Pause abgezogen werden und lediglich 7-8 Stunden bezahlt werden, liegt die Vermutung nah, dass ein Großteil der Pausezeit Bereitschaft ist und mit min. 8,50 Euro zu vergüten ist.
Mit der Problematik habe ich auch immer wieder zu kämpfen gehabt. Teilweise wussten Vorgesetzte davon nicht mal oder sie wollten es einfach nicht wissen. Beides führt zu dem gleichen Ergebnis und ist einfach nicht akzeptabel!