Seit Wochen verbreiten einige unwissende Taxifahrer speziell am Münchner Flughafen das Gerücht, dass demnächst Taxiunternehmer keine fachliche Eignung mehr nachweisen müssen. Das ist komplett falsch.
Laut § 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) muss jeder angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer die Eignung durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachweisen. Nur wer diese Prüfung besteht und zudem noch ein paar andere rechtliche Voraussetzungen erfüllt, darf eine Taxi- oder Mietwagenkonzession erwerben und einen entsprechenden Personenbeförderungsbetrieb führen.
Diese Regelung ist nach wie vor gültig, der Gesetzgeber hat dazu keinerlei Änderungen beschlossen. Trotz dieser eindeutigen Tatsache hält sich das Gerücht hartnäckig unter den Taxifahrer*Innen – speziell unter denen am Münchner Flughafen, dass die Eignungsprüfung für künftige Taxi- und Mietwagenunternehmer demnächst wegfallen soll.
Verbreitet werden diese Fake-News über Whats-App-Gruppen, befeuert werden sie mit völlig aus der Luft gegriffenen Schlussfolgerungen. So empfiehlt beispielsweise ein Taxifahrer allen Einzelunternehmern, die demnächst ihre Konzession verkaufen wollen, damit noch bis Juni zu warten. Durch den Wegfall des Nachweises würden nun laut Ansicht des schlecht informierten Taxifahrers „alle Neulinge für sich selbst fahren wollen und dafür die Konzessionen der Altunternehmer benötigen, weshalb die Preise für die Taxikonzessionen ab Juni 2023 mit einer Steigung von 100 Prozent wachsen werden.“
Wie selbstverständlich wird auch noch behauptet, dass die IHK ab Mai 2023 die Unternehmerprüfung abschaffen wird. Die IHK selbst dementiert solche Behauptungen. „Sowohl die DIHK als auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr haben uns auf Rückfrage mitgeteilt, dass keinerlei Änderungen auf politischer Ebene im Gespräch sind“, sagt ein IHK-Sprecher gegenüber Taxi Times. „Somit besteht auch keinerlei Veranlassung bei der IHK für München und Oberbayern, über den Wegfall der Prüfung oder Änderungen des Prüfungsablaufes nachzudenken.“ Vielmehr seien bereits alle Termine für 2023 geplant und es werden alle notwendigen Ressourcen bereitgestellt, um der Nachfrage [nach Unternehmerprüfungen] gerecht zu werden. „Es liegt nicht in der Hand der IHK für München und Oberbayern, über einen Wegfall der Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer zu entscheiden oder Änderungen bezüglich des Prüfungsablaufs eigenständig vorzunehmen“ stellt der Sprecher der IHK klar. Er erläutert, dass die Zuständigkeit für die Prüfungsdurchführung und der Prüfungsablauf in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) geregelt sei. Diese enthalte die Vorgaben, aus denen die einzelnen IHKs die Satzungen für die Prüfung erstellen. Das gelte bundesweit und über eine Mustersatzung, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) erstellt, werde eine identische Abwicklung gewährleistet.
Auch Florian Bachmann vom Taxiverband München / Bayern, dessen Verband entsprechende Vorbereitungskurse für die Prüfung anbietet und inzwischen nahezu täglich mit Rückfragen zu diesen Fake-News konfrontiert ist, stellt klar: „Wer Taxi- und Mietwagenunternehmer werden will, muss vorher bei der IHK eine entsprechende Prüfung bestehen. An dieser Tatsache wird sich auch künftig nichts ändern.“ jh
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