Erneuter BER-bedingter Unmut: In Berlin müssen alle 5.800 Taxis in die Taxameterwerkstätten, um die Flughafen-Tarifstufe einprogrammieren zu lassen – auch die 5.400, die dort gar nicht laden dürfen.
Nun ist es amtlich: Zum 1. Juni müssen sämtliche in Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) konzessionierten Taxis die gemeinsame Tarifstufe für Fahrten ab den Ladeleisten am Flughafen BER „Willy Brandt“ im Taxameter einprogrammiert haben. Die Nachzügler-Frist läuft am 28. Juni ab.
Die 11. Änderungsverordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr, aus der das hervorgeht, sorgt aus mehreren Gründen für Verärgerung.
Der erste Grund: Die Änderung erfüllt nicht die Intention, die Fahrpreise für Kunden überschaubarer und einheitlicher zu gestalten – ganz im Gegenteil: Zu den unterschiedlichen Tarifen, die Fahrgäste für Fahrten vom oder zum Hauptstadtflughafen bisher in Taxis mit B- oder LDS-Nummernschild bezahlen müssen, kommt nun anstelle einer Vereinheitlichung eine weitere Variante hinzu.
Die neue, gut gemeinte gemeinsame Flughafen-Tarifstufe gilt ausschließlich für Fahrten, die am BER beginnen. Fahrten ab einer der Ladeleisten sind in Berliner Taxis aufgrund des neuerdings zu erhebenden Schranken-Zuschlags von 1,50 Euro künftig generell teurer als bisher, allerdings in moderaten Größenordnungen: Erst bei Fahrten von über 23 Kilometern Länge übersteigt die Differenz den Betrag von 1,50 Euro. Ab 28 km wird es zwei Euro teurer, ab 38 km drei Euro, ab 48 km vier Euro.
Für alle Fahrten von Berlin aus zum Flughafen bleibt der Fahrpreis vorläufig unverändert. Entsprechendes gilt für Fahrten aus dem LDS zum Flughafen zum LDS-Tarif, der aber anders strukturiert ist als der in Berlin. Je nach Tageszeit und Gepäckmenge werden Fahrten ab den Ladeleisten für Fahrgäste in LDS-Taxis mal ab 12, mal ab 17, mal ab 22 und mal ab 37 Kilometern Fahrtstrecke teurer als bisher.
Der zweite Grund für Unmut über die neue Regelung ist der unternehmerfeindliche Umstand, dass zwar bekanntlich nur 400 Berliner Taxis aus Berlin am Flughafen den Taxispeicher und die Ladeleisten nutzen dürfen, dass aber auch alle 5.400 Taxameter in den Autos, die nicht über die Ladeberechtigung verfügen, die neue Tarifstufe einprogrammiert bekommen müssen. Hier werden Fahrer bzw. Unternehmer zu einer zeitraubenden und kostspieligen Umstellung gezwungen, obwohl sie explizit einem Zweck dient, der ihnen entgegen ihrem Willen vorenthalten bleibt.
Damit korrespondiert der dritte Grund, die Überlastung der Taxameterwerkstätten. Wie der Betreiber einer Taxameterwerkstatt gegenüber Taxi Times erklärte, würden die zu erwartenden Einnahmen nicht den Zeit- und Personalaufwand nebst Datenpflege und „Papierkrieg“ ausgleichen, den die bevorstehende Umstellung verursacht.
Der vierte und letzte Grund ist die Dringlichkeit, mit der das Gewerbe (nicht nur) in Berlin fordert, dass der Taxitarif schnellstmöglich an die drastisch gestiegenen Kosten durch Kraftstoffpreise, Mindestlohn usw. angepasst wird, ohne dass diese Forderung in der 11. Verordnung berücksichtigt worden wäre.
Die Innung des Berliner Taxigewerbes hat deshalb in einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) vorgeschlagen, zunächst nur die 400 Taxis mit BER-Ladeberechtigung zur Einprogrammierung der neuen Flughafen-Tarifstufe zu verpflichten. Für die restlichen 93 Prozent wird eine Umprogrammierung für den Zeitpunkt der – zeitnah zu erwartenden – 12. Verordnung angeregt, zu der der Berliner Taxitarif dann ohnehin regulär geändert wird. Nur diese Änderung wird nämlich alle 5.800 Berliner Taxis betreffen. Eine Antwort seitens des Senats steht noch aus. Somit haben momentan weder Taxiunternehmer noch Taxameterwerkstätten Planungssicherheit. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle
So etwas gibt es nur in Berlin oder?
– Hauptstadtflughafen ohne Berliner Taxis ( bis auf 400 )
– 3 x kostenfrei, aber nur 10 Minuten, Fahrgäste zum BER bringen, ab dem 4.x 3 EUR bezahlen, mit EC oder Kreditkarte an der Ausfahrt bezahlen aber keine Quittung dafür bekommen.
– Und jetzt ein wirklicher Schildbürgerstreich : Alle, auch die die gar nicht dort laden dürfen sollen ihre Taxameter umprogrammieren lassen. Frage: Wofür ?
Kann man gegen diese Entscheidung klagen ? Ich meine das wirklich ernst.
Wieso soll ich für meine Fahrzeuge die Kosten für die Tarifänderung tragen, obwohl ich mit keinem meiner Fahrzeuge eine Ladeberechtigung für den BER habe ?
Ich habe auch nicht den Potsdamer Tarif im Taxameter – weil …. genau ich darf die gar nicht laden !
Was soll das ?
Mit einer Klage wird man den Irrsinn nicht verhindern können; bestenfalls nachträglich Schadenersatz bekommen. Zielführender wäre da mMn eine einstweilige Verfügung, die der Senatsverwaltung ihre Grenzen aufzeigt.
Wenn ich den Tarif wirklich einprogrammiert bekommen muss dann stelle ich mich vor die Schranke des Taxispeichers am BER.
Mal sehen was dann passiert.
Als langjähriger Taxiunternehmer bleibt nur wohl nur der Gang zu einem ordentlichen Gericht, den die verantwortlichen Politiker scheinen nur etwas überfordert oder nicht ganz bei Sinnen zu sein. Welche Vorbestellungen sollen denn Taxifahrer ohne Funk entgegen nehmen ? Ich warte auf die rechtliche Anordnung vom Labo und werde dann gerichtlich dagegen vorgehen. Eine Schande wie mit und als Taxiunternehmer umgegangen wird!!!!
Es ist wirklich nicht nachvollziehbar was in den Köpfen dieser Politiker vorgeht .
Novemberhilfe und Dezemberhilfe zurückzahlen weil man nicht in der Lage war das vor Antragsstellung richtig zu kommunizieren und nun so ein Schwachsinn.
Braucht sich keiner über Politikverdrossenheit zu wundern.
Ich könnte nur noch k….Zen.