Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Recht

Die Rolle Barcelonas beim Mindestentgelt für Mietwagen

von Jürgen Hartmann
8. November 2023
Lesedauer ca. 3 Minuten.
6
Gewerbevertretung will Mietwagenfahrer per Werbekampagne ins Taxi holen
Werbung
 

Eine in Barcelona festgelegte Beschränkung von Mietwagenkonzessionen wurde vom Europäischen Gericht gekippt. Die Begründung sollten auch Genehmigungsbehörden in Deutschland beachten, die über eine Einführung von Mindestentgelten für Mietwagen nachdenken.

Tarifbezogene Regelungen für Mietwagen (z.B. Mindestentgelt) können von Genehmigungsbehörden zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen erlassen werden (§ 51a Abs. 1 PBefG). „Es geht um die Sicherstellung geordneter Verhältnisse im öffentlichen Verkehr und um das Interesse an einem sicheren, geordneten und zuverlässigen Verkehrsangebot für die Allgemeinheit“, interpretiert dies Prof. Knauff von der Universität Jena. Knauff hat zu diesem Thema im Auftrag des Bundesverbands Taxi und Mietwagen (BVTM) ein Gutachten verfasst und dessen Inhalte beim Taxi- und Mietwagentag Ende Oktober in Ludwigshafen vorgestellt.

Der § 51a wurde im Zuge der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 neu definiert. Diese und zahlreiche andere Änderungen stehen im Zusammenhang mit einem Level-Playing-Field der Verkehrsarten, (nachzulesen in der Bundesdrucksache 19/26175,53). Allerdings führt der Gesetzgeber diesen Rechtsbegriff nicht umfassend aus. Streng juristisch gesehen ist das somit ein „unbestimmter Rechtsbegriff“.

Für Prof. Knauff stellt das aber kein Problem dar: „Damit sind wir gewohnt zu arbeiten. Das ist auch kein neuer Begriff, was die Sache einfacher macht. Bezogen auf den § 51a PBefG bedeutet das nun: Öffentliche Verkehrsinteressen zielen darauf ab, einen insbesondere ruinösen Wettbewerb zu vermeiden, der die Funktionsfähigkeit des lokalen Verkehrssystems insgesamt beeinträchtigen könnte.“

Professor Knauff verweist an dieser Stelle auf das so genannte Barcelona-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. Juli 2023 (Az C-50/21). Darin sei dieses Verständnis eines öffentlichen Verkehrsinteresses mittelbar bestätigt worden. Zum Hintergrund: Einige Mietwagenunternehmer, die in Spanien eine Lizenz hatten, hatten für den Großraum Barcelona zusätzliche Genehmigungen beantragt. Dort allerdings hatte die zuständige Behörde das Kontingent für Mietwagengenehmigungen auf 1/30 des Kontingents für die entsprechenden Taxilizenzen beschränkt und den Antragsstellern daher keine weiteren Konzessionen erteilt. Die Mietwagenunternehmer haben dagegen mit Unterstützung der Plattformen geklagt. Das Gericht in Spanien hat diesen Fall dem EuGH vorgelegt.

Professor Dr. Knauff während seines Vortrags in Ludwigshafen am 26.10.2023. Foto Taxi Times

Der EuGH hat daraufhin geurteilt, dass rein wirtschaftliche Gründe nicht ausreichen dürfen, wenn es um die Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Taxidiensten geht. Seitdem argumentieren vor allem die Interessenvertreter von Plattformen wie Uber oder Bolt damit, dass man deshalb auch in Deutschland keine Mindesttarife für Mietwagen einführen dürfe.

Dr. Henrike Schulte von der Kanzlei Oppenländer sagte dazu beispielsweise kürzlich während eines Webinars der Fachzeitschrift „Behördensiegel“: „Der EUGH hat ganz klar gesagt: Regelungen, die dazu eingeführt werden, um das Taxigewerbe zu schützen, sind kein zwingender Grund des Allgemeininteresses. Sie sind ein rein wirtschaftliches Motiv. Das gilt auch unabhängig davon, dass Taxis einen öffentlichen Auftrag erfüllen, dass Beförderungspflicht besteht und dass einem allgemeinen Dienst verpflichtet sind.“

Wie Knauff hat auch Frau Schulte ein Gutachten zum § 51a PBefG verfasst, ihr Auftraggeber war allerdings der Plattformbetreiber Bolt. Die Anwältin führt nun aus, dass man sich an der Barcelona-Entscheidung des EuGHs orientieren müsse, weil „Europarecht Bundesrecht bricht“.

Proffesor Knauff relativierte bei seinem Vortrag in Ludwigshafen nun aber die Deutung des Urteils. Der EuGH sage lediglich, dass man solche Beschränkungen nicht zum Schutz eines spezifischen Wettbewerbers machen dürfe. Das sei etwas anderes als die öffentlichen Verkehrsinteressen. „Das heißt also“, führt Proffesor Knauff aus, „man braucht einen anderen Argumentationsansatz und den liefert der EuGH dankenswerterweise gleich mit, indem dessen Richter sagen, dass zusätzlich `Maßnahmen mit Blick auf die gute Organisation der Beförderung oder auch des Umweltschutzes´ geeignet seien, auch solche sehr strikten Restriktionen wie eine Begrenzung der Mietwagenanzahl zu erlassen.“

Bei der Bewahrung der öffentlichen Verkehrsinteressen gehe es also auch europarechtlich um die Unterorganisation des lokalen Verkehrssystems insgesamt und nicht sektorspezifisch um den Schutz der Taxis oder der Busse etc.

Die im Gutachten von Fresfield und Oppenländer geforderte Flexibilisierung der Taxitarife anstelle einer Festlegung der Mindestentgelte stellt aus Sicht von Prof. Knauff ein Widerspruch zur eigentlichen Definition der öffentlichen Verkehrsinteressen dar, denn das wäre sonst nur ein Schutz des Taxis – und das wiederum wird ja als alleiniger Grund von dem bereits angesprochenen EuGH-Urteil abgelehnt.

Zum Schluss seines Vortrags nahm der Professor die Genehmigungsbehörden nochmal in die Pflicht. Wenn diese gar nichts unternehmen, greift das so genannte Untermaßverbot. Damit könne eine Genehmigungsbehörde konfrontiert werden, wenn sie nichts tut, um das lokale Verkehrssystem funktionsfähig zu halten. jh

Beitragsfoto: Sreenshot aus einer Werbekampgane von Élite Taxi Barcelona

Tags: Deutscher Taxi- und MietwagentagGutachtenMindesttarif für MietwagenProf. Dr. Knauff
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Wie geht es weiter mit der Kleinen Fachkunde?
Beförderungsrecht

Wie geht es weiter mit der Kleinen Fachkunde?

28. November 2025
Taxis are Welcome – Das Taxi mit Rabatt waschen
Veranstaltungen

Fahrzeugwäsche mit fast 50 Prozent Taxi-Rabatt

27. November 2025

Kommentare 6

  1. Thomas says:
    2 Jahren her

    Genau genommen müsste in Deutschland gegen Begrenzung der Taxikonzession geklagt werden. Solange das für Plattformabhängige Mietwagen nicht gilt. Die Konzequenz wäre mehr Mietwagen Lizenzen ausgeben bedeutet Taxi Lizenzen einziehen, damit die Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.

    Antworten
    • hatem Aly says:
      2 Jahren her

      uber und bolt above the law Ich bin taxiunernhem das ist so das Gesetz nur für taxi aber meitwagen ist andres es tut mir leid

      Antworten
  2. Pali says:
    2 Jahren her

    Es hat ja einen Grund warum die Lizenzen reguliert sind, damit jeder noch etwas verdienen kann. Wenn die Mietwagen nicht reguliert werden, ist das völlig unsinnig.
    Da es ja nicht mehr Fahrgäste werden und immer billig billig geht auch nicht.

    Antworten
    • Chris Teuber says:
      2 Jahren her

      Sehr richtig. Ich habe gelernt, dass es eine Beschränkung der Taxibetriebe sowie feste Kilometerentgelte nur deswegen gäbe, damit die wirtschaftliche Kraft eines Beförderungsunternehmens wie eines Taxibetriebes gewahrt bleibt. So, dass die Fahrzeuge ausreichend gewartet werden können, das Personal ausreichend entlohnt werden kann und genug Geld übrig bleibt um neue sichere Fahrzeuge zu finanzieren.

      Somit bewegt sich das Mietwagengewerbe mit seinen Dumpingpreisen und hohen Provisionszahlungen in gefährlichem – auch für die Gemeinschaft gefährlichen – Fahrwasser.
      Und die Behörden schauen wirklich zu?

      Antworten
  3. Pali says:
    2 Jahren her

    Dieser Preiskrieg führt nur dazu das die großen überleben und dann die preise bestimmen und das kann nur nach oben gehen.

    Antworten
  4. A.Müller says:
    2 Jahren her

    Uber & Co. ist es völlig egal, ob die davon leben können oder nicht wichtig sind nur die 25 % die sie jedes Mal kassieren und wenn die merken, dass sie kein Geld damit verdienen die Mietwagenunternehmer ,dann melden sie ihr Gewerbe ab und fahren einfach weiter für Uber und Co. Weil Vermittlungverträge hier weiter bestehen und switchen auf eine Privat Versicherung um die um einiges günstiger ist als eine kommerzielle Versicherung.Soviel zu diesem Thema.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Taxizentrale ändert Vermittlung der Bahntaxi-Fahrten

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.