Mit der nächsten Tarifanpassung führt die Stadt Düsseldorf Festpreise für Taxifahrten ein. Kartenannahme wird zur Pflicht. Das Pflichtfahrgebiet wird kleiner. An einen Mietwagen-Mindesttarif traut man sich hingegen nicht heran. Das müssen die Verbände schnellstens ändern.
In knapp zehn Wochen, am 1. Februar 2025, soll nach dem Willen der Düsseldorfer Stadtverwaltung der Taxitarif der Landeshauptstadt angepasst werden. Die Zustimmung im Stadtrat gilt als sicher, wie die regionale Presse meldet.
Wie schon in München und Berlin bietet der Düsseldorfer Tarif den Zentralen bzw. Fahrtenvermittlern künftig die Möglichkeit, bei Bestellung einer beliebigen Fahrt mit dem Kunden einen Festpreis zu vereinbaren, der innerhalb eines definierten Tarifkorridors liegt. In der NRW-Landeshauptstadt bei bis zu 20 Prozent über oder unter dem zu erwartenden Kilometertarif. Damit ist der Spielraum nach oben ebenso hoch wie in München nebst Flughafenlandkreisen und in Berlin. Nach unten ist der Spielraum mit 20 Prozent aber in Düsseldorf größer. In München kann bis zu fünf Prozent nach unten abgewichen werden, in Berlin bis zu zehn Prozent.
Grundpreis und Kilometerpreis werden in Düsseldorf aber gleichzeitig überdurchschnittlich hoch. So wird der Grundpreis von 4,50 auf 5,00 Euro erhöht, der Kilometerpreis steigt von 2,20 auf 2,70 Euro (ohne Degression), die Warteminute, die bisher 0,583 Euro kostet, ist künftig für 0,717 bis 0,75 Euro zu haben (hier variieren die Meldungen). Der Großraum-Zuschlag steigt von 7 auf 9 Euro, Inklusionstaxis sollen aber von der Erhöhung unberührt bleiben. Der Sonderfahrpreis für die gut vier Kilometer lange Fahrt zwischen Flughafen und Messegelände steigt von 20 auf 25 Euro.
Düsseldorf gilt mit seinem hohen Einkommensniveau als teures Pflaster. Obwohl die letzte Tariferhöhung knapp sieben Jahre zurück liegt, liegen die heutigen Fahrpreise im Bundesvergleich nicht im niedrigen Bereich. Dennoch ermöglichen sie laut Gewerbeverbänden bereits seit Längerem kaum noch wirtschaftliches Arbeiten.
An der Ausarbeitung der kommenden Tarifordnung waren neben Taxiunternehmen, den drei Zentralen und Verbänden laut „Rheinischer Post“ auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und das Amt für Verkehrsmanagement beteiligt. „Grundlage war vor allem eine Analyse der Steuerberatungsgesellschaft Sturm und Partner, die einen großen Kundenstamm im Gewerbe hat. So konnten 650 Fahrzeuge ausgewertet werden, wonach es bereits seit 2017 Umsatzeinbrüche gab und seit 2023 Verluste zu verzeichnen sind. Treiber auf der Ausgabenseite für die Taxiunternehmer sind etwa ein höherer Mindestlohn sowie höhere Preise für zum Beispiel Autos, Reparaturen und Kraftstoffe“, heißt es auf dem Online-Portal der RP.
Endlich wird in Düsseldorf auch die Akzeptanz der Kartenzahlung Pflicht. In diesem Bereich gilt Deutschland ohnehin als rückständig, und eine international bedeutende Stadt wie Düsseldorf hat insbesondere gegenüber ausländischen Fahrgästen ein enormes Imageproblem, wenn Taxifahrer auf Barzahlung bestehen.
Eine weitere Neuerung ist die Verkleinerung des – bisher vergleichsweise sehr umfangreichen – Pflichtfahrgebietes. In der Tarifordnung vom Februar 2018 ist das Pflichtfahrgebiet nicht, wie in den meisten anderen Tarifordnungen, textlich definiert, sondern in Form einer altmodisch anmutenden, eingescannten Skizze als Anlage zu Paragraph 1, Absatz 2 der Tarifordnung zum Herunterladen verfügbar.
Gleichwohl sei man in der Stadtverwaltung der Ansicht, dass auch die höheren Tarife nicht reichen, um gegen die „stark gewachsene Konkurrenz der über Plattformen wie Uber buchbaren Mietwagen“ zu bestehen. In Düsseldorf führen die Mietwagen wie in anderen Großstädten auch massenhaft illegalen taxigleichen Verkehr durch. Die Ennoo-Unternehmensgruppe des Uber-Generalbevollmächtigten Thomas Mohnke hat einen Sitz in der Stadt. Die Mietwagenpartner geraten hier immer wieder in Konflikt mit Behörden und Justiz.
Entgegen früherer Pläne scheint ein Mindesttarif für Mietwagen aber vorerst in weite Ferne gerückt zu sein. Bei der Stadt sei man von dem Vorhaben abgerückt, da man eine zu rechtliche Angreifbarkeit befürchtet. Ganz klar gegen diese Befürchtung spricht die aktuelle Entwicklung in Leipzig, wo das Verwaltungsgericht kürzlich in einem vielbeachteten Verfahren signalisierte, dass die Stadt „grundsätzlich berechtigt ist, die Fahrpreise für Mietwagen zu regulieren, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen das erfordern“. In Düsseldorf dürften an dieser Erfordernis wenig Zweifel bestehen angesichts der Zahl von rund 1.200 Taxikonzessionen gegenüber mehr als 2.000 Mietwagenkonzessionen.
Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen wären in den Augen mancher Gewerbevertreter sogar noch wichtiger als eine Anpassung des Taxitarifs. So zitiert die „Neue Rhein Zeitung“ den Betreiber der Rheintaxi-Zentrale, Michael Mühlin: „Momentan ist es kaum möglich, wirtschaftlich zu arbeiten. Statt des neuen Taxi-Tarifes, hätten wir uns eine Regulierung im Mietwagengeschäft gewünscht.“
Die Formulierung klingt nach einer verpassten Möglichkeit, und auch auf der Europäischen Taximesse in Köln hat am 8. November ein Vertreter des Düsseldorfer Straßenverkehrsamtes im Rahmen eines Podiumsgespräches bekanntgegeben, dass es in der Landeshauptstadt keinen Mindesttarif geben werde. Die Behörde sei gegenüber den mafiösen Strukturen in der Mietwagenbranche mehr oder weniger machtlos und es würde ihn wundern, wenn es das Taxigewerbe in zehn Jahren überhaupt noch gäbe. Werr sich allerdings als Behördenvertreter in einer öffentlichen Veranstaltung so äußert, muss sich dei Frage gefallen lassen, ob er auf dem Posten wirklich der richtige Mann ist.
Zu diesem Zeitpunkt war allerdings die neueste Leipziger Entwicklung noch nicht bekannt. Kann es den Gewerbevertretern noch gelingen, die Stadtverwaltung in letzter Minute zu überzeugen? ar
Anmerkung der Redaktion: Das Design der Pflichtfahrgebiets-Skizze ist die perfekte Versinnbildlichung der Einstellung der Düsseldorfer Stadtverwaltung gegenüber Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen. Beides ist mit einem einzigen Wort zu charakterisieren: unzeitgemäß. Der Vorstoß zur Einführung des Tarifkorridors zeigt aber, dass auch fortschrittlich denkende Kräfte wirken, und lässt hoffen. Die Gewerbevertretungen sind jetzt aufgerufen, sofort und mit äußerster Vehemenz auf die kurzfristige Erweiterung der Tarifinitiative um einen Mietwagen-Mindesttarif zu drängen und den schläfrigen Teil der Stadtverwaltung mit Verweis auf Leipzig davon zu überzeugen, dass die 2021 eingeführten Möglichkeiten im Personenbeförderungsgesetz alle ihren Sinn haben.
Beitragsbild: Taxis am Düsseldorfer Hauptbahnhof; Symbolfoto: Stefan Kehren