Die DUH klagte bereits in 16 Städten für „Saubere Luft“ und hat alle bisher entschiedenen Fälle gewonnen. Für Düsseldorf, München und zuletzt Stuttgart hat die DUH Gerichtsentscheidungen erwirkt, die konkrete Diesel-Fahrverbote ab 2018 als einzige vom Gericht wirksam angesehene Maßnahmen bewerten. Jetzt legt die DUH mit 45 weiteren Verfahren nach.
Der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht laut einer Pressemitteilung Diesel-Fahrverbote in über 60 deutschen Städten ab 2018 als nunmehr unabwendbar an. Da Bund, Länder und Kommunen laut DUH trotz eindeutiger Gerichtsentscheide keine für den Schutz der Gesundheit der Menschen notwendigen Luftreinhaltemaßnahmen ergreifen, intensiviere die DUH nun ihre Maßnahmen und hat heute weitere Rechtsverfahren gegenüber nun insgesamt 45 Städte eingeleitet.
Von den formalen Verfahren sind folgende Städte betroffen, die den NO2-Jahresmittelwert von 40 μg/m3 im Jahr 2016 um 10 Prozent oder mehr überschreiten: Kiel (65 μg/m3), Düren (60 μg/m3), Heilbronn (57 μg/m3), Backnang (56 μg/m3), Hannover (55 μg/m3), Esslingen am Neckar (54 μg/m3), Ludwigsburg (53 μg/m3), Hagen (51 μg/m3) , Dortmund (51 μg/m3), Bochum (50 μg/m3), Paderborn (50 μg/m3), Oldenburg (Oldb) (50 μg/m3), Mühlacker (49 μg/m3), Ravensburg (49 μg/m3), Herrenberg (49 μg/m3), Wuppertal (49 μg/m3), Bielefeld (49 μg/m3), Tübingen (48 μg/m3), Siegen (48 μg/m3), Oberhausen (48 μg/m3), Osnabrück (48 μg/m3), Leinfelden-Echterdingen (47 μg/m3), Leonberg (47 μg/m3), Pleidelsheim (47 μg/m3), Marburg (47 μg/m3), Hürth (47 μg/m3), Mannheim (46 μg/m3), Nürnberg (46 μg/m3), Ludwigshafen am Rhein (46 μg/m3), Augsburg (46 μg/m3), Halle (Saale) (46 μg/m3), Leverkusen (45 μg/m3), Herne (45 μg/m3), Witten (45 μg/m3), Neuss (45 μg/m3), Mülheim an der Ruhr (45 μg/m3), Dresden (45 μg/m3), Heidenheim an der Brenz (44 μg/m3), Kuchen (44 μg/m3), Norderstedt (44 μg/m3), Schwerte (44 μg/m3), Gießen (44 μg/m3), Hildesheim (44 μg/m3), Mönchengladbach (44 μg/m3). Die DUH hat zudem bereits im März 2017 ein formales Verfahren gegen Leipzig (42 μg/m3) eingeleitet. (Quelle für die Daten: Umweltbundesamt)
Die angeschriebenen Kommunen bzw. Länderbehörden haben nun bis zum 21.9.2017 Zeit, der DUH darzulegen, mit welchen kurzfristig wirksamen Maßnahmen sie eine sichere Unterschreitung der NO2-Luftqualitätswerte ab dem 1.1.2018 sicherstellen wollen. nu
Foto: DUH
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