Eine zweite Verordnung bringt ein wenig Licht ins Dunkel, welche dynamischen Daten vom Taxi- und Mietwagengewerbe ab 1. Juli zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das neue PBefG aus dem Jahr 2021 verpflichtet auch den Gelegenheitsverkehr mit Taxi, Mietwagen oder gebündeltem Bedarfsverkehr (GBV) seit Januar 2022 dazu, statische Daten zu Betrieb und Fuhrpark zur Verfügung zu stellen, ab Juli dann zusätzlich auch in Form dynamischer Daten. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Unternehmer*innen, die keine Mitarbeiter beschäftigen. Was aber sind denn nun diese mysteriösen dynamischen Daten?
Das eine oder andere Taxi- und Mietwagenunternehmen wird sich inzwischen mit der Eingabe seiner statischen Daten auf dem MDM (Mobilitätsdatenmarktplatz) auseinandergesetzt haben (Taxi-Times berichtete). In Kürze wird der zweite Schritt folgen, denn ab Juli diesen Jahres sollen nun auch so genannte dynamische Daten geliefert werden. Wer sich hier selber schlau machen will, was da von ihm oder ihr verlangt wird, stößt im Netz zum einen auf die aktuell gültige Mobilitätsdatenverordnung und zum anderen auf die Information, dass sich hier schon ein Update im Entscheidungsprozess befindet, die so benannte „zweite Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung“. Diese Verordnung liegt nun vor, doch wirklich schlauer wird man da zunächst nicht.
Erst wenn man auf die unten stehende Tabelle stößt, klärt sich der Nebel zumindest teilweise. Diese Tabelle nennt offensichtlich abschließend und vollständig alle Informationen, die für den MDM erwünscht sind. Unter der Überschrift „Gelegenheitsverkehr“ mit dem Bezug „dynamische Daten“ sind hier lediglich noch vier Punkte benannt, da alle anderen Punkte sich auf die schon nunmehr schon bekannte Abfrage statischer Daten beziehen.
Diese dynamischen Daten sollen offensichtlich nach aktuellem Stand der Verordnung geliefert werden:
- Daten zu den tatsächlich abgerechneten Kosten anhand der Parameter der Preisgestaltung
- Verfügbarkeit von Fahrzeugen im Verkehr in Echtzeit anhand der Geokoordinaten und des Fahrzeugtyps von für eine Fahrt verfügbaren Fahrzeugen unter Verwendung der Ordnungsnummer
- Auslastungsgrad (freie Sitzplätze)
- Aktueller Betriebsstatus bezogen auf Zugangsknoten und der vorhandenen Infrastruktur
Arbeitet man diese vier Punkte nun in umgekehrter Reihenfolge auf, dann bittet der vierte lediglich darum, dem MDM zu informieren, wenn Taxihalteplätze oder Mietwagensammelpunkte verlegt, gesperrt, neu ausgewiesen oder ganz entfernt werden. Ob Betriebssitze ebenfalls zur Nennung qualifiziert sind, bleibt zwar unklar, es macht aber wohl Sinn. Das klingt schon mal machbar.
Der dritte Punkt fordert ausschließlich Daten vom Sammelverkehr GBV (= Gebündelter Bedarfsverkehr nach § 50 PBefG), da nur dieser eine Einzelsitzplatzvermietung anbieten und so über die hier fraglichen freien Sitzplätze in einem besetzten Fahrzeug verfügen kann. Das klingt ebenfalls machbar – vor allem natürlich für diejenigen, die keine genehmigten GBV durchführen. Aber auch im GBV selber werden diese Daten vorliegen, denn anderenfalls wäre das Betriebsziel einer optimierten Sammelquote wohl kaum erfüllbar.
Lediglich die beiden erstgenannten Punkte eins und zwei fordern also tatsächlich eine Datenerhebung auch von Taxi und Mietwagen. Da wird zum einen nach der Verfügbarkeit von freien Fahrzeugen gefragt, nach GPS-Daten, Ordnungsnummer und Fahrzeugtyp, also Anzahl der Sitzplätze und ggf. nach einer behindertengerechte Ausstattung. Auch diese Daten werden in den meisten Taxizentralen in digitaler Form verfügbar sein. Wo dies nicht der Fall ist, könnte sich der Betrieb sogar darauf zurückziehen, dass er lediglich verpflichtet ist, schon vorhandene Daten weiterzugeben, diese jedoch nicht ausschließlich für den MDM erheben zu müssen. Ob dieser Standpunkt dann sinnvoll und akzeptabel ist, bleibt natürlich noch abzuwarten. Stehen diese Daten also zur Verfügung, bedarf es lediglich einer geeigneten Schnittstelle, um diese Daten auch für den MDM verfügbar zu machen. Ob dieser dann tatsächlich ausschließlich die freien Fahrzeuge sehen will oder auch damit leben kann, wenn dann alle Fahrzeuge durchs – so vorhandenen – Glasfaserkabel sausen, bleibt ebenfalls abzuwarten.
Spannend ist der erste Punkt, bei dem „Daten zu den tatsächlich abgerechneten Kosten“ „anhand der Parameter der Preisgestaltung“ angefordert werden. Kein Unternehmen aus dem Gelegenheitsverkehr wird freiwillig den Zugang zu seinen – so überhaupt vorhandenen – digitalen Einzelaufzeichnungen erlauben, solange nicht sichergestellt ist, was mit diesen Daten passiert und wie sie geschützt werden. Selbst wenn lediglich nur ein theoretischer Fahrpreis anhand der zurückgelegten Fahrstrecke errechnet wird, wird es vielen Unternehmen sehr schwer fallen, sich so „nackich“ zu machen, solange nicht sichergestellt ist, dass kein Mitbewerber Zugriff auf diese Daten bekommt. Allerdings taucht in diesem Zusammenhang auch nicht der Begriff „Echtzeit“ auf, woraus sich dann Hoffnung schöpfen lässt. Die Lieferung der Daten als anonymisiertes Gesamtpaket, beispielsweise einmal im Quartal, erscheint hier zu bestimmten Bedingungen durchaus machbar.
Insofern wäre es wünschenswert, wenn die Verbände sich hier vorsichtshalber noch einmal sehr stark dafür machen, dass diese Daten tatsächlich lediglich nur gelegentlich als Gesamtpaket in eine Datenbank zu laden sind, die dann im Nachhinein gar keine Differenzierung nach Fahrzeugen oder Unternehmen mehr zulässt.
Die Genehmigungsbörden hätten so trotzdem ein tolles Tool, um ihren lokalen Taxi- und Mietwagenmarkt aufgabengerecht zu managen, aber ohne, dass es gleichzeitig zu gläsernen Unternehmen kommt. Die Veröffentlichung eines Jahresgesamtumsatzes über die Bilanz mag tolerabel sein, Einzelaufzeichnungen aber sind tatsächlich ein individueller Datenschatz, den niemand ohne Not gern in Echtzeit teilen mag. rw
Beitragsfoto: Remmer Witte
In meiner Firma gibt es keinen „… Datenschatz …“, den eine Behörde nicht wissen darf. So langsam erkenne ich kein „… tolles Tool …“ für eine Behörde mehr wieder.
Das erinnert mich irgendwie alles an das INSIKA- , Arbeitszeiterfassungs- und PBefG-Novellendrama.