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Start Mindestbeförderungsentgelt

E-Mail an den Kölner Oberbürgermeister

von Jürgen Hartmann
13. März 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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E-Mail an den Kölner Oberbürgermeister
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Ein Plattformvermittler fordert Kunden auf, an den Oberbürgermeister (OB) von Köln eine E-Mail zu schreiben, ein Taxi-Bundesverband ebenfalls. Was steckt hinter dieser skurrilen Kampagne? Und vor allen Dingen: Wer hat die besseren Argumente?

„App-vermittelte Fahrten sollen im Schnitt 50% teurer werden – mit einer E-Mail an den Bürgermeister kannst du helfen, das zu verhindern“, heißt es in einer Aufforderung, die ein amerikanischer Fahrtenvermittler derzeit an seine Kunden verschickt. Unter diesen Zeilen findet sich dann ein Button „Schreib OB Burmester“. Wer jetzt den Button bedient, wird sofort auf eine bereits verfasste Mail navigiert, die an den Kölner Oberbürgermeister gerichtet ist. Eigentlich genügt es jetzt, auf Senden zu klicken und schon erhält der OB eine E-Mail. Je mehr Kunden das anklicken, umso öfter bekommt Herr Burmester den immer gleichen Wortlaut zu lesen: „Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burmester, Ich bin gegen staatliche Preiserhöhungen für Fahrdienste, wie sie die Stadt Köln plant. Bitte helfen Sie uns, unsere Stadt lebenswert und für alle erschwinglich zu halten. Unser Leben in Köln ist schon teuer genug!“

Auf diese Kampagne hat nun der Taxiverband reagiert. Auch er hat alle seine Mitglieder angeschrieben. Auch er bittet darum, dass man an den Kölner OB Torsten Burmester eine Mail schickt. Zum ebenfalls vorgegeben Text dieser Mail kommt man über einen QR-Code oder über einen Link. Auch hier genügt ein Klick auf den Senden-Button und schon erhält der Bürgermeister abermals „Post“, diesmal aber mit einem ganz anderen Inhalt: „Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burmester, ich möchte Ihnen heute den Rücken stärken. Ich finde es gut, wie Sie sich für Fairness für alle Fahrerinnen und Fahrer auf den Straßen unserer Stadt einsetzen. Ein ausgewogen ausgestaltetes Mindestbeförderungsentgelt ist dafür der richtige Weg. Lassen Sie sich nicht von Kampagnen verunsichern. Halten Sie entschlossen Kurs!“

Somit ist also klar: Beide Initiatoren vertreten eine komplett unterschiedliche Meinung zu einem Thema, mit dem sich derzeit die Politiker und Verwaltungen vieler Städte und Kommunen in Deutschland auseinandersetzen müssen. Es geht darum, ob eine Stadt so genannte Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagenfahrten festlegen soll, die dann von Plattformen wie Uber oder Bolt nicht unterschritten werden dürfen. Die Taxifahrer fordern solche Mindestpreise, denn ihr Taxitarif ist von der Behörde festgelegt und er ist deutlich höher als jene Fahrpreise, die man von den Apps der Plattformvermittler angeboten bekommt. Mietwagenpreise gegen staatlich verordnete Taxitarife. Wettbewerb, nennen das die Einen, Wettbewerbsverzerrung nennen es die Taxler, denn sie verlieren die Kunden, die logischerweise lieber billiger fahren wollen. Sie verlieren sie deshalb, weil sie nach Taxitarif fahren und damit nach Recht und Gesetz agieren können, während die anderen zu Dumpingpreisen unterwegs sind und zur Refinanzierung täglich Rechtsbruch und Sozialversicherungsbetrug begehen.

Das ist nun genau der Punkt, weswegen die Politik eingreifen muss: Die Plattformen vermitteln ihre Fahrten zu Dumpingpreisen nicht etwa an Taxis, sondern an selbstfahrende Mietwagen. Uber und Bolt haben selbst keine eigenen Fahrzeuge. Sie bieten nur die App an, bestimmen die Beförderungspreise und kassieren pro vermittelter Fahrt eine Provision. Ausführen muss die Fahrten der Mietwagenunternehmer, der für die Vermittler auf selbständiger Basis fährt. Er muss diese unwirtschaftlichen und ruinösen Preise ausbaden. Wenn also eine Fahrt bei Uber nur sechs Euro kostet, muss der ausführende Unternehmer vom Umsatz dieser Fahrt alle seine Kosten abdecken: Fahrzeug, Versicherung, Sprit, Lohnkosten an die angestellten Fahrer – und auch noch eine Provision zwischen 20 und 30 Prozent an die Plattform. Somit müsste eine Beförderung dann keine sechs Euro, sondern mindestens zwölf Euro kosten – was dann in etwa dem Taxitarif entspricht.

Nun sind all diese Mietwagenunternehmer aber abhängig von der Plattform, denn ohne diese gäbe es gar keine Fahrten. An Bahnhöfen oder anderswo auf einsteigende Fahrgäste warten dürfen Mietwagen nicht. Das dürfen nur Taxis. Wer mit einem Mietwagen befördert werden will, muss diesen bestellen – über Telefon oder eine App. Die dafür nötige Infrastruktur, um eine so große Stadt wie Köln bedienen zu können, haben nur die Vermittlungsplattformen. Sie sitzen also am längeren Hebel.

Für die Mietwagenunternehmer gilt dagegen das Motto: friss oder stirb! Um zu überleben, haben die Mietwagenunternehmer und deren Fahrer eine andere Faustregel verinnerlicht: Friss und betrüge! Wer für Uber und Bolt fährt, ist gezwungen, gegen diverse Vorschriften zu verstoßen: gegen Arbeitszeit- und Sozialversicherungsgesetze, gegen Vorschiften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) etc.

Egal, in welchen Städten die Mietwagenbetriebe und deren Fahrer auch kontrolliert werden: Fast überall ergibt sich eine prozentuale Anzahl an Beanstandungen jenseits der neunzig (!) Prozent (siehe München). Manche Betriebe haben gar solch ein ausgeklügeltes System, dass Behörden in diesen Fällen sogar von organisierter Kriminalität sprechen.

Wenn nun aber ein so wichtiger Verkehrssektor wie die individuelle Personenbeförderung von solchen rechtsfreien Strukturen durchsetzt ist, ist die Politik zum Eingreifen gezwungen. Dies kann sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten beispielsweise dadurch tun, dass sie ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen festlegt. Nicht, um damit das Taxi zu schützen, sondern um damit den Rechtstaat und die Demokratie zu schützen. Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen, dass jeder Teilnehmer am System der individuellen Personenbeförderung zuverlässig und rechtssicher agieren kann und der Bürger, der solche Verkehrsarten nutzt, geschützt ist. Dort, wo Dumping und ein ungleicher Wettbewerb den Verbraucherschutz gefährdet, muss der Staat durch Verordnungen eingreifen. Deshalb gibt es in vielen Bereichen diverse Bestimmungen (beispielsweise im Lebensmittelgesetz) – und deshalb sind auch Mindestpreise für Mietwagen nötig.

Wenn Uber mit seiner aktuellen Kampagne also den Kunden und dem Oberbürgermeister weismachen will, dass eine solche Maßnahme den Fahrpreis „uberteuert“, dann ist das zwar ein schönes Wortspiel, aber es verschweigt die eigentliche Wahrheit: Wer eine sichere und auf Recht und Ordnung basierende individuelle Personenbeförderung anbieten will, kann dies nur auf Basis von Fahrpreisen machen, die auf dem Niveau des aktuellen Taxipreises liegen.

Der Kölner Oberbürgermeister und die Kommunalpolitiker haben dies erkannt und wollen deshalb in Kürze für die Einführung eines Mindestpreises für Mietwagen stimmen. Der Versuch, dies nun mit solchen Mail-Aktionen zu verhindern, ist daher nichts anderes als eine unehrenhafte Hetzkampagne – auf die der Taxi-Bundesverband mit seiner Gegenaktion die passende Antwort gegeben hat.

Wer also für eine sichere und rechtlich saubere Beförderung plädiert, sollte nicht den Uber-Button bedienen, sondern den Link des Taxiverbands klicken und mit einer kurzen Mail dem Kölner OB Burmester zu verstehen geben, dass er und seine Stadträte richtig handeln. jh

Beitragsfoto: BVTM

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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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