Seit dem 1. Juli 2019 ist EU-weit eine neue Regelung in Kraft getreten. In Zukunft müssen alle elektrifizierten Fahrzeuge mit akustischen Warnsignalen auf sich aufmerksam.
Betroffen sind alle neu zertifizierte Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge – entsprechend auch LKW und Busse. Die Regelung mit dem Namen Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) schreibt genau vor, wie und wann die Fahrzeuge unter Zuhilfenahme eines elektronischen Geräuschgenerators auf sich aufmerksam machen müssen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h sind die Geräusche in der EU verpflichtend. Da ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h die Abrollgeräusche der Reifen akustisch in den Vordergrund treten, wird auf ein Geräusch während der schnelleren Fahrt verzichtet. Auch in den USA werden E-Autos zukünftig mit einem Warngeräuschgenerator ausgerüstet. Während sich aber die Anforderung an einen Geräuschgenerator in der EU, Japan und China sehr ähnlich sind, weichen die Anforderungen in den USA stark ab. Amerikanischen E-Autos müssen sogar dann auf sich aufmerksam machen, wenn der Wagen noch steht.
Durchgesetzt wurde die Regelung auf drängen der Blindenverbände, denn ohne Warntöne erkennen Blinde ein Fahrzeug, welches sich mit 20 km/h Geschwindigkeit bewegt, erst, wenn es nur noch acht Meter entfernt ist.
Die akustische Warneinrichtung (AVAS) muss einen Ton erzeugen, der mindestens 56 dB(A) und maximal 75 dB(A) laut ist. Damit auch Menschen mit einem schlechten Gehör die Fahrzeuge wahrnehmen können, sind mindestens zwei Terzbänder vorgeschrieben, die sich beim Beschleunigen von einer tiefen Frequenz hin zu einer hohen Frequenz verändern.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert übrigens auch den nachträglichen Einbau einer AVAS Vorrichtung, bzw. den Kauf eines ab Werk bestellbaren Systems mit bis zu 100 Euro. sg
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Guten Tag Herr Günnewig,
bitte benennen Sie Ihre Quelle für die angebliche BAFA-Förderung eines nachträglichen AVAS-Einbaus. Nach meinem Kenntnisstand wird der nachträgliche Einbau eben gerade nicht gefördert.
Guten Tag Herr Gerlach,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Zu Ihrer Frage:
„bitte benennen Sie Ihre Quelle für die angebliche BAFA-Förderung eines nachträglichen AVAS-Einbaus.“
Laut den Unterlagen des BAFA ist die AVAs Vorrichtung mit bis zu 100,- Euro förderbar.
„Die zusätzliche, pauschale Bundesförderung des AVAS erfolgt ebenso über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert wird der Erwerb und der Einbau eines AVAS durch den Hersteller des Fahrzeugs oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß der Förderrichtlinie zu förderndes Fahrzeug. Die Förderung beträgt pauschal 100 Euro. Der Zuschuss darf pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden.“
Das BAFA hat allerdings folgende Voraussetzung.
„Bei einer Beantragung des Förderbaustein AVAS muss aus den Antragsunterlagen hervorgehen, dass das Fahrzeug vor der Übergabe an den Antragsteller mit einem sogenannten AVAS ausgestattet wurde bzw. wird“
Details zur Förderung können Sie auch dem Merkblatt zu Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen entnehmen.
Sie finden das Dokument hier. (Stand 1.7.2019)
Viele Grüße
Simon Günnewig