Zum 1. Januar bekommt Österreich ein neues Gelegenheitsverkehrsgesetz. Dann gelten für Taxis und Mietwagen einheitliche Regelungen. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren- auch im ländlichen Bereich.
Wenn zum Jahreswechsel die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (GelverkG) in Kraft tritt, müssen Mietwagenunternehmen zahlreiche Vorgaben erfüllen, die bisher ausschließlich bei Taxis notwendig waren. Dazu zählt auch, dass bisherige Fahrer von Mietwagen nun einen Taxilenkerausweis benötigen.
Dementsprechend hoch ist der Prüfungsbedarf. Das News-Portal „NÖN.at“ berichtet aus der Gemeinde Gmünd, wo seit längerem Vorbereitungskurse für die Taxilenker stattfinden und bereits die ersten Fahrer wie Unternehmer die Taxilenkerprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
Die digitalen Vorbereitungskurse wie auch die Prüfung übernimmt in enger Abstimmung mit der Wirtschaftskammer das Wirtschaftsförderungsinstitut Niederösterreich (WIFI). Für die Wirtschaftskammer sei es dabei wichtig, die erforderlichen Prüfungen so effektiv wie möglich zu gestalten, wird Michael Steinparzer von der Wirtschaftskammer-Fachgruppe zitiert.
Er sieht in der neuen Regelung Vorteile für den Kunden. „Bei diesen Lenkern wird nämlich auch über die Behörde ihre Vertrauenswürdigkeit geprüft“, zeigt Steinparzer in Nön.at auf. Sie seien außerdem im Verkehrsgewerberecht, in der Verrechnung, im Arbeits- und Verkehrsrecht sowie in der Orientierung ausgebildet und müssten bei der Taxilenkerprüfung auch Ortskenntnisse unter Beweis stellen.
Der Bedarf für die Kurse sei gegeben. Steinparzer spricht von 70 Personen aus 15 Firmen, die am Kurs bisher teilgenommen haben. Die ersten haben die Prüfung nun bestanden, darunter Ewald Gaispichler und sein Sohn Michael. Sie freuen sich bei Nön.at: „Jetzt haben wir die gesetzlichen Grundlagen erfüllt und können bei Bedarf weiterhin Taxifahrten durchführen“. jh
Beitragsfoto: Witte