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Start Mindestbeförderungsentgelt

Essen: Uber-Fahrer ziehen gegen Mindesttarif vor Gericht

von Nicola Urban
26. Februar 2026
Lesedauer ca. 1 Minute.
4
Essen: Uber-Fahrer ziehen gegen Mindesttarif vor Gericht
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Seit Januar gilt in Essen ein Mindesttarif für Mietwagenfahrten. Der Fahrpreis darf maximal sieben Prozent unter dem Taxitarif liegen – ein Schritt, mit dem die Stadt gezielt faire Wettbewerbsbedingungen schaffen wollte, doch der Widerstand gegen die Regelung wächst. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind inzwischen fünf Klagen eingegangen.

Viele Taxiunternehmen verzeichneten drastische Rückgänge bei den Fahrten, teilweise bis zu 50 Prozent. Kommunalpolitik und Branche sehen darin eine Gefährdung der öffentlichen Mobilitätsstruktur und führten daher das MBE ein.

Mehrere Fahrer und Mietwagenunternehmen wehren sich nun juristisch gegen die neue Regelung. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind fünf Klagen eingegangen, zusätzlich liegt ein Eilantrag vor. Ziel der Kläger ist es, weiterhin flexibel und zu niedrigeren Preisen fahren zu dürfen.

Bis zu einer Entscheidung bleibt offen, ob die Preisuntergrenze dauerhaft Bestand hat.

Im Gegensatz zu Plattform-vermittelten Mietwagen erfüllt das Taxigewerbe mehr als eine reine Beförderungsaufgabe: Es stellt rund um die Uhr Mobilität sicher, übernimmt Krankenfahrten und ergänzt Bus und Bahn. Ruinöser Preiswettbewerb könnte diese Versorgungsfunktion gefährden. Mit dem Mindesttarif und einer moderaten Tarifanpassung soll langfristig ein stabiles Angebot gesichert werden.

Um konkurrenzfähig zu bleiben, reagierten die Taxiunternehmen mit digitalen Lösungen. Festpreise bei App-Bestellungen schaffen zudem Transparenz und Planungssicherheit für Fahrgäste. Der klassische Taxameterpreis hat aber weiterhin für spontan herangewunkene Fahrten Bestand.

Der Ausgang der Verfahren dürfte über Essen hinaus Bedeutung erlangen. Viele Kommunen beobachten genau, ob Mindesttarife ein geeignetes Instrument sind, um fairen Wettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr sicherzustellen und orientieren sich an dem Vorreiter Essen. Für das Taxigewerbe geht es um nicht weniger als die eigene Zukunftsfähigkeit als systemrelevanten Verkehrsträgers. nu

Beitragsfoto: KI-basierendes Symbolbild 

Tags: EssenKlageMBEMindestbeförderungsentgeltUber-Fahrer
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 4

  1. J. Chronor says:
    4 Monaten her

    Mittlerweile ist alles zum Thema oft genug gesagt. Trotzdem, damit es endlich dem letzten Unkundigen klar wird:

    Mietwagen (MW) ist nicht Taxi.

    Taxi soll jederzeit jedem Menschen verlässlich zu kommunal kontrolliertem fairem Preis zur Verfügung stehen. Weil mal eine Fahrt zum Arzt, Bahnhof, Einkaufen, Konzert, in die Kneipe, zum Verwandtenbesuch ….oder zu sonstigen gelegentlichen Anlässen ansteht.

    Taxi darf, nein MUSS sich an Taxiständen an den Orten des Bedarfs bereithalten. Taxi ist Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs mit weiteren Sonderrechten, um den Bedürfnissen der Fahrgäste gerecht zu werden.

    Mietwagen haben diese Sonderrechte nicht.
    MW sind Chauffeurdienst, Limousinenservice mit völlig anderem Geschäftsfeld als Taxi.

    Sie haben an ihren Betriebssitz zurückzukehren.
    Unverzüglich.
    Am Ende eines Auftrags. Nicht irgendwo rumlungern in einer Parklücke oder auf einem McD-Parkplatz, auf dem Gelände einer Tanke ohne zu Tanken, in der Umgebung von bestimmten Firmen, Hotels und Bahnhöfen…oder …oder …immer auf der Lauer auf den nächsten Auftrag auf dem Smartphonedisplay.

    Auch Pause geht so nicht. Nur am Betriebssitz ist die Auftragsannahme erlaubt.

    Sonst benehmen sie sich wie Taxi. Sind sie aber nicht.
    Das ist dann ILLEGALES BEREITHALTEN.

    MW werden durch UberBolt&Co massenhaft als illegale Fake/Pseudo-Taxis mit völlig irren Dumpingpreisen bei horrenden Provisionen losgeschickt. Um Aufträge auszuführen, die jeder vernünftige Mensch als typische Taxiaufträge bezeichnet.

    Nur weil aber die Aufsichtsbehörden durch die schiere Masse an kriminellen Vorfällen nicht hinterherkommen, sind diese Pseudo/Fake-Taxis nicht weniger illegal.

    Deshalb existiert das Mindestbeförderungsentgelt (MBE) als präventives Hilfsmittel, um zumindest die kriminellen Dumpingpreise einzudämmen.

    Das ärgert natürlich UberBolt&Co. Denn dann gibt es keinen Preisvorteil mehr für die Fahrgäste, weshalb sie sich noch auf diese bekanntermaßen illegalen Fake-Taxis einlassen sollten.

    Uber verfügt ganz offensichtlich über eine bestens gefüllte Kriegskasse für ausufernde juristische Streiterei und Lobbyarbeit. Auch wenn es in die Hose geht, wird prozessiert auf Teufel komm raus. Von Anfang an war das rechtswidrige Vorgehen systematisch geplant. Auch die Langsamkeit, Schwerfälligkeit unseres Rechtssystems wird eingeplant und ausgenutzt.

    Im berühmt gewordenen Leipziger Urteil wurde schon grundlegendes gesagt. Seitdem ist aber vieles noch viel klarer geworden.

    Antworten
    • bruno mayer says:
      4 Monaten her

      Warum kriegen es denn die Hamburger ziemlich gut hin ????

      Antworten
  2. Igor Isaev says:
    4 Monaten her

    Ziel der Kläger ist es zu nicht kostendeckenden Preisen fahren zu dürfen um den Markt zu erproben um später die Himmel preise von KUNDEN zu verlangen bzw abzocken .

    Das würde besser passen….

    Antworten
  3. jayjaytzambesi says:
    4 Monaten her

    der Chronor schreibt und schreibt die wahre Realität, aber wird das auch so weitergegeben an die Verbandsleute bzw den Politikern, dieser Mann und wir schreiben immer Tacheles, aber anscheinend bewegt sich da Garnichts und wenn dann viel zu langsam oder viel zu spät.

    Antworten

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