Die Ausgestaltung der Kleinen Fachkunde zum Erwerb des Personenbeförderungsscheins stand letzte Woche auch auf der Agenda der Verkehrsministerkonferenz – ohne konkreten Abschluss. Die Mühlen mahlen langsam – im Hintergrund aber dochg stetig.
Diese Meldung wurde am 19.10.23 aktualisiert (siehe unten)
Nach Insiderinformationen soll die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) den vorgeschlagenen Katalog der Prüfungsfragen für sich abschließend geprüft haben und widmet sich derzeit der ihr übertragenen Aufgabe, die Ausgestaltung einer sicheren Onlineprüfung zu entwerfen. Die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft von TÜV und Dekra (arge TP21) eliminiert derzeit Dopplungen zwischen dem Fragenkatalog zur Kleinen Fachkunde und der allgemeinen theoretischen Prüfung zur Führerscheinklasse B, da diese aus rechtlichen Gründen vermieden werden müssen.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) habe zudem schon verlauten lassen, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Umsetzung der Kleinen Fachkunde bestünden, mahnt jedoch an, dass der Fragenkatalog zum Erhalt dieser Freigabe keine dienstleistungsbezogenen sondern ausschließlich verkehrssicherheitsbezogene Fragen enthalten dürfe.
Eine Umsetzung der Regularien für die Kleine Fachkunde erscheint nach diesen Informationen zwar auf einem guten Weg, es wird aber noch einige Monate dauern, bevor das Projekt endgültig realisiert ist. Das hätte auch der gute Wille der Länderverkehrsminister vergangene Woche bei deren Verkehrsministerkonferenz nicht beschleunigen können. Insofern wird auch der diesbezügliche Druck des Taxi- und Mietwagenverbands TMV abermals ins Leere laufen. rw
Aktualisierung am 19.10.23: Aus dem mittlerweile vorliegenden Protokoll der Verkehrsministerkonferenz ist zum Tagesordnungspunkt Kleine Fachklunde folgendes festgehalten:
„1. Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Kenntnis.
2. Die Verkehrsministerkonferenz bittet das BMDV, über den Fortgang des Verfahrens zur Frühjahrskonferenz zu berichten.“
Ohne auf den derzeitigen Werdegang auf der Arbeitsebene einzugehen, geißelt der Taxi- und Mietwagenverband (TMV) das Vertagen der Fachkunde innerhalb der Verkehrsministerkonferenz in seinen gewohnt scharfen Worten. „Es ist nur noch peinlich!“ Der TMV beklagt sich darüber, dass all seine Apelle an die Verkehrsministerkonferenz nicht berücksichtigt worden seien.
Beitragsfoto: Grafik Remmer Witte
,,[…]mahnt jedoch an, dass der Fragenkatalog zum Erhalt dieser Freigabe keine dienstleistungsbezogenen sondern ausschließlich verkehrssicherheitsbezogene Fragen enthalten dürfe.[…]“
Kojak würde jetzt sagen: ,,Entzückend Baby!“ – und ich auch!
Außerverkehrssicherheitsbe-zogene Fragen nichts weiteres, um etwas Qualität hinein zu bringen, damit Spreu vom Weizen getrennt werden kann?
Das Problem sind die (leider) niedrigen Gehälter, welche oft bezahlt werden können. Für diese Gehälter ist oft kein gutes Fahrpersonal zu finden. Außerdem: Was soll der „kleine Taxischein“? Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter ist Sache des Unternehmers!