Parallel zur Lockdown-Verlängerung wurde auch die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln konkretisiert. Ab sofort müssen dort so genannte medizinische Masken getragen werden. Was bedeutet das für Taxifahrer*Innen und deren Fahrgäste? Auf diese Frage hat bisher nur Hamburg eine klare Antwort gegeben.
Der Mund-Nasen-Schutz ist zum Symbol der Corona-Pandemie geworden. Vor allem die medizinischen Masken, ganz besonders die so genannten FFP2-Masken bestehen aus besonderen, filternden Vliesen und schützen bei korrekter Anwendung besser als Stoffmasken oder OP-Masken vor Partikeln in der Luft, auch vor Aerosolen.
Nicht zuletzt deshalb sind seit gut einer Woche jene medizinischen Masken bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorgeschrieben. Ob die FFP2-Maskenpflicht nun auch im Taxi- und Mietwagenfahrten zur vollen Anwendung kommt, war bisher in den Verordnungen nicht eindeutig geregelt. Hamburg hat diese Ungewissheit als bisher einziges Bundesland beseitigt.
Deren zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende informierte am 22. Januar über die neuen Regelungen zur Maskenpflicht im Taxi. Demnach müssen Fahrer*innen eine Maske tragen, auch wenn eine Trennvorrichtung im Fahrzeug vorhanden ist. Auch hier gelte die medizinische Maskenpflicht. Wegen möglicher Belastungen durch den Atemwiderstand beim Tragen von FFP2-Masken könne auch auf OP-Masken gesetzt werden. Außerdem ist die Beförderung zwingend zu verweigern, wenn der Fahrgast keine medizinische Maske nach Maßgabe von § 8 der Verordnung (als medizinische Maske gilt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine Schutzmaske mit technisch höherwertigem Schutzstandard, insbesondere FFP2) trägt und keine der wenigen Ausnahmeregelungen zutrifft.
Solch klare Aussagen fehlen in anderen Ländern, Städten und Kommunen. Die Empfehlungen der Taxiverbände beruhen daher auf Interpretationsbasis. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) beispielsweise sieht Fahrgäste grundsätzlich in der Pflicht, medizinische Masken zu tragen.
Bei Fahrer*Innen wiederum empfiehlt der BVTM mit Nachdruck, dass auch das Fahrpersonal bei jeder Personenbeförderungsfahrt – sei es im Taxi oder Mietwagen und mit Trennschutz oder ohne – eine medizinische Maske tragen soll. Diese schütze nicht nur die Fahrer*Innen und Fahrgäste, sondern schaffe Vertrauen und Sicherheit in der Bevölkerung.
In Bayern, wo – anders als in anderen Bundesländern – die so genannten „OP-Masken“ nicht akzeptiert werden, spricht der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer (Taxi Bayern) in einem Rundschreiben die Empfehlung an die Fahrer*Innen aus, in Taxis, in denen kein Trennschutz vorhanden ist oder bei Beförderungen, bei denen der Fahrgast vorne direkt neben dem / der Taxifahrer*In Platz nimmt, eine Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) zu tragen, auch wenn das Gesetz hierzu nicht verpflichtet. hs
Hinweis der Redaktion: Der Autor dieses Beitrags ist selbst Taxiunternehmer und als solcher von den massiven Umsatzeinbrüchen ebenso betroffen wie die meisten seiner Kolleg*Innen. Für ihn ist es selbstverständlich, dass er während jeder Tour eine Maske trägt. „Für mich zählt in allererster Linie der Aspekt, dass meine Fahrgäste durch meine Maske Sicherheit und Vertrauen in das Produkt Taxi bekommen.“
Es ist mal wieder löblich, dass die „Hamburger“ das so eindeutig geregelt haben. Umso bedenklicher, dass beispielsweise in Nds Taxifahrer*innen hinterm Steuer weiterhin komplett vom Mund- Nasenschutz befreit werden. Der Logik folgend würde eine entsprechende Verpflichtung zur kostenfreien Bereitstellung medizinischer Masken durch die Unternehmer*innen führen. Um u.a. solche Kosten tunlichst zu vermeiden, wurden dereinst Lobbyverbände gegründet. Somit bleibt leider ein ganz bitterer Nachgeschmack …