Aktuell befinden sich die Taxameter auf der Zielgeraden: Ab 2024 sollen sie endgültig als Kasse gelten und sich allen diesbezüglichen Regularien unterwerfen. Wird so nun endlich Klarheit geschaffen, oder schaffen die Finanzbehörden damit eher das Gegenteil?
Kürzlich auf der Messe berichteten einige Taxameterhersteller von einem geplanten Treffen ihrer Berufsgruppe mit einer Arbeitsgruppe der Landesfinanzbehörden, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und des Bundesamt für Sicherheit (BSI). Dort sollten die technischen Voraussetzungen der noch ausstehenden TSE (technische Sicherungseinrichtung) für die Taxameter vorgestellt werden. Dieses Treffen hat inzwischen stattgefunden, die daraus folgend erwünschte Klarheit zum Thema steht aber leider immer noch aus.
Schon seit Anfang 2020 gilt in Deutschland die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichVO), die alle elektronischen Kassen zur Integration einer technischen Sicherungseinrichtung, kurz TSE genannt, verpflichtet. Die TSE ist ein Sicherheitsmodul, das alle Geschäftsvorfälle aus Barumsätzen, Gutscheinen oder Kartenzahlungen fortlaufend signiert und kryptografisch sichert. Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Manipulationsversuchen an digitalen Kassen kam, sollten Steuerhinterziehung und Schwarzgeldkassen so endgültig unmöglich gemacht werden. Auch wenn bis heute noch längst nicht alle digitalen Kassen dieser Richtlinie entsprechen, läuft nun am Jahresende die letzte Übergangsfrist ab. Wer zukünftig trotzdem noch digitale Kassen ohne TSE einsetzt, riskiert ein nicht unerhebliches Bußgeld von bis zu 25.000 Euro sowie eine anschließende Schätzung durch das Finanzamt.
Eine Ergänzung dieser Kassensicherungs-Verordnung aus diesem Sommer hat nun festgelegt, dass auch Taxameter zukünftig als Kasse gewertet werden sollen. Dazu sei es auch notwendig, deren digitale Einzelaufzeichnungen ab Jahresbeginn 2024 als unveränderbare Datensätze mit einer solchen TSE zu sichern. Das bisher beispielsweise in Hamburg oder Berlin mehr oder weniger flächendeckend eingesetzte Insika-System soll nach (leider unbestätigten) Informationen der Finanzbehörden diesbezüglich Lücken aufweisen und galt daher als Auslaufmodell, auch wenn es das Thema in der Branche eigentlich revolutioniert hat. Allerdings haben die Nutzer von Taxametern, die mit dieser Insika-Technik ausgerüstet sind, immerhin noch eine Schonfrist bis zum Jahresanfang 2026 erhalten, falls sie diese bei den zuständigen Landesfinanzbehörden beantragen.
Spannend war zunächst also, wie aufwändig diese neue TSE gestaltet sein wird, und ob alle Taxameterhersteller sie in ihre vorhandenen Systeme integrieren können. Alternativ droht den Nutzern älterer Geräte, die hier keinen Support mehr erhalten, zum Ende nächsten Jahres eine nicht unerhebliche Investition, denn deren „alte“ Taxameter wären dann schrottreif. „Seitens der Finanzbehörden wäre es sehr stark gewollt, Pauschalpreise im Taxameter zu erfassen und zu signieren, jedoch haben wir hier ein Problem mit dem Eichrecht und der PTB, die mittlerweile der Ansicht ist, dass Pauschalpreise nichts mit einem Messvorgang zu tun haben und demnach nicht ins Messgerät gehören und den Kunden verwirren könnten“, berichtete Barbara Stering von der Firma Hale von dem Treffen.
Allein dieses Statement zeigt die Problematik eigentlich schon sehr gut auf. Denn für die PTB ist der Taxameter ein Messinstrument, welches dann auf Basis eines vorgegebenen Tarifs einen Fahrpreis anzeigt. Finanzbehörden und BSI gehen jedoch in der Folge auch davon aus, dass dieser Fahrpreis dann auch tatsächlich eingenommen wird, was aber mitnichten regelmäßig der Fall ist. Die Unternehmen möchten beispielweise auch noch durch Aufrüstung mit Sitzkontakten den Taxameter parallel dazu nutzen, ihre Fahrenden zu kontrollieren. Dieser Spagat kann nicht gut gehen. Darüber hinaus bleibt auch fraglich, ob Festpreise in die von der TSE zu speichernden Einnahmeursprungsaufzeichnung überhaupt einzubringen sind, denn immerhin verfügen viele Geräte nur über ein paar Tasten. Wie also soll das dort gehen?
Einzelne Genehmigungsbehörden wie in Hamburg, Dresden oder München haben ja schon die Option des neuen PBefG für einen Preiskorridor für bestimmte Fahrziele genutzt. Zukünftig denkbar wäre der Preiskorridor daneben aber auch, um den Kunden schon vor Fahrtantritt einen festen Fahrpreis zuzusagen, der plus minus ein paar Prozenten dem letztendlichen Taxameterfahrpreis entspricht. Spätestens dann aber wäre eine TSE, die sich ausschließlich auf taxameterermittelte Fahrpreise stützt, schon von vornherein unnütz. Ein Taxameter, der keine Festpreise annimmt, wäre dann als Fiskalinstrument absolut ungeeignet.
Ähnliches gilt schon jetzt für Fahrpreise aus Sondervereinbarungen für Krankenfahrten, die oftmals gar nicht mehr von den Fahrenden ermittelt werden können oder auch müssen, insbesondere wenn diese nicht mehr prozentual, sondern vielfach nur noch arbeitszeitabhängig bezahlt werden. Dies ist inzwischen wahrscheinlich bei weit mehr als der Hälfte der bundesdeutschen Unternehmen der Fall, insbesondere außerhalb der Metropolen und bei denjenigen, die seriös wirtschaften wollen.
All der Aufwand um eine TSE kann also nur wirklich nutzbar sein, wenn er die Taxi-Realität nicht nur in den Metropolen, sondern auch in kleineren Städten oder im ländlichen Raum abbilden kann. Anderenfalls vermitteln die von der Realität abweichenden TSE-Daten im Zweifel kreative Buchführungen, wo es gar keine gibt. Das wiederum wäre aber katastrophal für diejenigen, die seit Jahren PBefG-konform und steuerehrlich und vielleicht auch gerade deswegen nicht immer nur taxameterbasiert arbeiten. Diese bekommen ansonsten nämlich völlig unschuldig von den Finanzbehörden einen Grauschleier umgehängt, den sie nur sehr schwer wieder abstreifen können.
Ein Taxameter ist, wenn überhaupt, am ehesten noch geeignet, Bareinnahmen und Kartenzahlungen des Unternehmens sachgerecht zu dokumentieren. Beim Thema Rechnungsfahrten ist er dazu aber völlig ungeeignet und kann daher die Gesamteinnahmen eines Taxiunternehmens auch nicht dokumentieren. Zusätzlich mag der Taxameter im großstädtischen Umfeld vielleicht bei einem Großteil der Fahrten zur Fahrpreisermittlung zum Einsatz kommen, dies ändert sich aber in Relation zur Bevölkerungsdichte des Genehmigungsumfeldes diametral.
Es wäre daher wünschenswert, wenn neben der illustren Runde von Technikern, die sich hier getroffen hat, zukünftig auch die wirklich Betroffenen, sprich einzelne Unternehmensvertreter, mit in die Gespräche einbezogen würden, und zwar sowohl aus den Metropolen als auch aus den Mittelstädten oder vom Lande. Erst wenn dies gelingt, wird auch das Projekt Fiskaltaxameter endlich den Erfolg haben, den es durchaus verdient.
Beitragsbild: Grafik Remmer Witte
Ich Hör immer nur Taxameter was ist mit Wegstreckenzähler im Mietwagen wenn überhaupt vorhanden? wir Taxler sind wie immer die Prügelknaben wie üblich, ich find das einfach nur eine Schweinerei wie mit uns umgegangen wird, wir haben sehr viel Geld investiert um zu belegen das wir ehrlich arbeiten! im Gegensatz fahren alle Mietwagen ohne Wegstreckenzähler und wir sind wie immer die Dummen
mfg
Welchen Sinn macht denn ein Wegstreckenzähler, wenn der Fahrpreis frei zu vereinbaren sein kann? Oder, wenn gar ein Plattform-Logarithmus den Preis berechnet. Da Mietwagen nicht verpflichtet sind, den kürzesten Weg zu fahren, stellt sich die Frage erst recht. Dazu kommt, dass sich viele Unternehmer von dem Wegstreckenzähler amtlich befreien lassen können.
Die Aufregung zu dem Thema finde ich übertrieben.
Digitalisierung zulassen und Chance nutzen.
Als Taxifahrer und Entwickler einer softwarebasierten EU-Taxameter-Kasse Typ P mit der Verwendung eines Universalcomputer wie es auch Tablets und grössere Smartphone mit integrierter TSE sein können, bin ich überzeugt, das sämtliche Anforderungen aller Geschäftsvorfälle wie es im Taxi- und Mietwagenbetriebe auch mit Mischverkehr vorkommen können mit einer TSE realisierbar sind, wenn die Möglichkeiten der Digitalisierung für EU-Taxameter Typ P auch von PTB zugelassen werden.
Zudem bietet die Digitalisierung die Möglichkeit, dass jedes Fahrzeug, über die vorgeschriebene OBD-Schnittstelle und einem digitalen CEC-OBD 2 Adapter als digitaler Wegstrecken-Signalgeber und einem softwarebasierten EU-Taxameter-Kasse in jedem Taxi- und Mietwagenfahrzeug verwendbar ist. Eine Konformitätserklärung der Fahrzeughersteller könnte entfallen, da gemäss EU-Richtlinien diese digitalen Daten die KFZ-Hersteller liefern müssen und allen Benutzern von Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen sind.
Dazu ist aber mehr Beweglichkeit vor allem von PTB gefordert. Wenn immer mehr Digitalisierung für alle Geschäftsvorfälle von Behörden verlangt werden, wie es auch jetzt mit der TSE der Fall ist und der Bereitstellung von Mobilitätsdaten usw. Die Messgeräterichtline 2014/32/EU gilt auch für EU-Taxameter und soll gemäss Art. 25 den technischen Fortschritt nicht beeinträchtigen. Dieser Grundsatz sollte nach meiner Meinung auch für die Anwendung des deutschen Mess- und Eichrechts gelten.
Die Ansicht von PTB das Pauschalfahrten nichts mit einem Messvorgang zu tun haben soll, zeigt wie PTB das praxisfremd beurteilt. Auch bei Pauschalfahrten ändert sich das Kundenverhalten dauernd mit Zieländerungen, Fahrtenabbruch usw. Somit muss es möglich sein, dass der Taxameter beim Start und während der Fahrt den vereinbarten Pauschalpreis dauernd anzeigt jedoch der Taxameter im Hintergrund die Fahrt laufend berechnet und jederzeit bei Änderungen der Kundenwünsche auf die Taxameter Berechnung umschaltbar ist und so auch dieser Geschäftsvorfall mit der TSE dokumentierbar ist.
Im Artikel wird sehr gut beschrieben, dass der Aufwand für eine TSE nur wirklich nutzbar sein wird, wenn alle vorkommenden Anwendungs- und Geschäftsvorfälle bei Taxi- und Mietwagen in ganz Deutschland erfass-, signier- und dokumentierbar sind, wie es die Kassensicherungsverordnung für die TSE vorschreibt. Daraus ergibt sich, dass dies vermutlich nur mit neuen softwarebasierte EU-Taxameter Typ P möglich sein wird, die zusätzlich noch viel mehr Funktionen haben können wie Fahrtenbuch, Schichtrapport mit Arbeits-, Lenkzeiterfassung Navigation sowie die Annahme von Sofort- oder Terminaufträgen sei es von der eigenen Unternehmer- und/oder Zentralen Dispo sowie von Apps usw.
Gesamtwirtschaftlich betrachtet können solche EU-Taxameter Kassen Typ P mit integrierter TSE preisgünstiger sein als zu versuchen alte Taxameter umzurüsten.
Es wäre an der Zeit, dass die Finanzbehörden, PTB und das BSI die Anforderungen für die zu definierenden Geschäftsvorfälle und die einheitliche digitale Schnittstelle festlegt und veröffentlichen das Hersteller und Taxibetriebe die Fristen einhalten können.
Aktuell ist ein Taxameter in erster Linie ein Messinstrument und daher keine Registrierkasse, denn beides gleichzeitig geht nicht. Und auch eine Registrierkasse registriert in der Regel nur Bareinnahmen und keine Rechnungsaufträge. Die Frage ist also nicht, ob bestimmte APPs bestimmte Bedingungen erfüllen können, sondern ob die Taxameter überhaupt das gesamte Einnahmespektrum des Gewerbes in Stadt und Land abbilden können. Solange das Gewerbe diese Fakten nicht gemeinsam vertritt, wird es sich zukünftig sowohl dem Diktat der PTB als auch dem des Finanzministeriums unterwerfen müssen und ungerechtfertigte Schätzungen werden dann nicht mehr nur die Ausnahme sein, sondern möglicherweise zur Regel werden. Allerdings liegt ein solch gemeinsames Auftreten dem Gewerbe offensichtlich nicht, zumal es gerade beim Thema Steuergerechtigkeit offensichtlich nach wie vor sehr unterschiedlich Positionen innerhalb der Branche gibt, die solch gemeinsame Positionen verhindern.
Das BMF hat auf Anfrage am 30.4.2020 erklärt, dass Taxameter Vorsysteme mit Drucker TSE-pflichtig sind. Dies wurde nur von SuE und PayCo zum 01.01.2020 umgesetzt. Die Messdaten aus dem Taxameter werden über die Fahrdatensatz Schnittstelle mit archiviert.
Der technische Zugang von Messdaten zur TSE wird vom BSI in der Dokumentation CTSS/SE-API beschrieben. Danach unterliegen TSE zugeführte Daten, also die Fahrdatensätze, keiner BSI Kontrolle.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Punkte sind wir der Auffassung, dass das von uns angebotene System ePOS Fiskal- und Arbeitszeitlösung mit TSE als Taxameter- und Wegstreckenlösung den Anforderungen der AO und speziell der KassenSichV 30.Juli 2021 entspricht und die meisten Taxameter und Wegstreckenzähler ohne eigene TSE Erweiterung oder Komplettaustausch verwendet werden können.
Eine Taxameter APP wie sie uns von Rudolf Näpflin auf der Europäischen Taximesse gezeigt wurde, wird sich aufgrund der Lobbyarbeit einiger Taxameteranbieter wohl nicht in Deutschland durchsetzen.
Aktuell ist ein Taxameter in erster Linie ein Messinstrument und daher keine Registrierkasse, denn beides gleichzeitig geht nicht. Und auch eine Registrierkasse registriert in der Regel nur Bareinnahmen und keine Rechnungsaufträge. Die Frage ist also nicht, ob bestimmte APPs bestimmte Bedingungen erfüllen können, sondern ob die Taxameter überhaupt das gesamte Einnahmespektrum des Gewerbes in Stadt und Land abbilden können. Solange das Gewerbe diese Fakten nicht gemeinsam vertritt, wird es sich zukünftig sowohl dem Diktat der PTB als auch dem des Finanzministeriums unterwerfen müssen und ungerechtfertigte Schätzungen werden dann nicht mehr nur die Ausnahme sein, sondern möglicherweise zur Regel werden. Allerdings liegt ein solch gemeinsames Auftreten dem Gewerbe offensichtlich nicht, zumal es gerade beim Thema Steuergerechtigkeit offensichtlich nach wie vor sehr unterschiedlich Positionen innerhalb der Branche gibt, die solch gemeinsame Positionen verhindern.